Es ist zu überlegen, bei Korpora mit schwierig oder nicht zu klärendem Urheberrechtsstatus ein alternatives Vorgehen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung in das Konzept aufzunehmen. Beispielhaft hier ein Link zum Leitfaden der Uni Bremen:
Es ist zu überlegen, bei Korpora mit schwierig oder nicht zu klärendem Urheberrechtsstatus ein alternatives Vorgehen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung in das Konzept aufzunehmen. Beispielhaft hier ein Link zum Leitfaden der Uni Bremen: