12.3 Digitalisierung des Kulturerbes

z Digitalizaciski koncept
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1 Einleitung

Die Digitalisierung von sorbischem Kulturerbe ist eine historische Chance für uns Sorben, eine Chance, unser kulturelles Erbe neu zu entdecken, es für kommende Generationen zu erhalten, für eine breitere Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dabei die eigene Deutungshoheit zu stärken. Das erfordert neben Mut, einer klaren gemeinsamen Vision, starker Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren auch die notwendigen Ressourcen in Form von Personal mit entsprechenden Kompetenzen, passender Technik sowie einer nachhaltig gesicherten Finanzierung.

Im folgenden Abschnitt werden Zielbilder für die Digitalisierung des sorbischen Kulturerbes entworfen mittels lang- und kurzfristiger Visionen sowie konkreter Ziele.

1.1 Visionen und Ziele für die sorbische digitale Welt

Vision 2035
Sorbisches materielles und immaterielles Kulturerbe ist systematisch digital erfasst, rechtssicher und langfristig gesichert, leicht auffindbar, offen nutzbar und wird aktiv von Interessierten genutzt.

Konkrete Ziele
Bis 2032 ist ein tragfähiges, finanziell und organisatorisch abgesichertes Modell etabliert, das:

  • Ein zentrales (oder föderiertes) digitales Langzeitarchiv nach OAIS-Referenzmodell betreibt,
  • klare Zuständigkeiten, Prozesse und Budgets definiert,
  • regelmäßige Qualitätssicherung und Technik-Updates vorsieht.

Bis 2030 sind wichtige sorbische Kulturerbe-Bestände (Kernbestände nach fachlicher Festlegung) in hoher Qualität digitalisiert, beschrieben und im Langzeitarchiv gesichert.

Bis 2028 liegt eine institutionenübergreifende Übersicht über relevante Kulturerbe-Bestände (analog und digital, materiell und immateriell) vor, einschließlich einer Prioritätenliste für die Digitalisierung.

Bis 2028 existiert ein zentrales, nutzerfreundliches „Sorbisches Kulturerbe-Portal“, das:

  • Suchzugang über alle teilnehmenden Institutionen ermöglicht,
  • grundlegende Inhalte frei zugänglich bereitstellt,
  • mehrsprachige Oberflächen anbietet (Deutsch, Obersorbisch, Niedersorbisch, Englisch).

2 IST-Analyse „Digitalisierung von Kulturerbe“

Das Ziel in diesem Themenbereich ist es, sorbisches Kulturerbe digital zu verwalten und damit langfristig für Recherche, Nutzung und Präsentation vorzuhalten.

Im Abschnitt "IST-Analyse“ werden die folgenden Fragen beantwortet: Was ist sorbisches Kulturerbe und was zählt alles dazu? Welche Schritte durchläuft ein Kulturgut, um zum digitalen Kulturerbe zu gehören? Wie können die digitale Verwaltung, Archivierung, Nutzung und Präsentation von Kulturgütern umgesetzt werden?

Die grundlegenden Terminologien des Kulturerbes sollen im Folgenden festgelegt werden.

2.1 Terminologie – von Kultur zu Kulturerbe

In diesem Abschnitt werden die Begriffe rund um das Kulturerbe grundlegend definiert. Es soll ein Verständnis über die Begriffe Kultur, kulturelle Ausprägung, Kulturgut und Kulturerbe erreicht werden.

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[1]

2.1.1 Kultur

Kultur bezeichnet hier die Gesamtheit aller vom Menschen geschaffenen und erlernten Ausdrucksformen des Lebens, die auf gemeinsamen Werten und Verhaltensweisen beruhen.[2] Dazu zählen materielle Ergebnisse (z. B. Kunstwerke, Technik) ebenso wie immaterielle Praktiken (Sprache, Bräuche, Wissen). Kultur umfasst laut der UNESCO geistige, materielle, intellektuelle und emotionale Merkmale, die eine Gesellschaft oder soziale Gruppe kennzeichnen.[3] [4] Sie ist dynamisch und wird von jeder Generation neu gestaltet.

Das deutsche Wort „Kultur“ ist eine Eindeutschung des lateinischen Worts „cultura“. Dieses bedeutet ursprünglich „Bebauung, Bearbeitung, Bestellung, Pflege“ und meinte sowohl die physische Bearbeitung als auch die Pflege geistiger Güter, z. B. der Sprache.

2.1.2 Kulturelle Ausdrucksform

Eine kulturelle Ausdrucksform ist eine konkrete, gegenwärtige oder historische, Manifestation von Kultur, bspw. eine Zeichnung, eine Tracht oder ein Lied: Sie macht die Kultur sichtbar und erlebbar. Im engeren Sinne ist es eine Ausdrucksweise, die aus der Kreativität einer Person, Gruppe oder Gesellschaft entsteht und kulturellen Inhalt trägt (symbolische Bedeutung, künstlerische Dimension, kulturelle Werte).[5] Sie wird innerhalb und zwischen Gemeinschaften weitergegeben.

Alle kulturellen Ausdrucksformen bilden einen wesentlichen Kern von Kultur, aber Kultur enthält auch latente Dimensionen (Werte, Normen, Vorannahmen etc.), die nicht unmittelbar als Ausdrucksform erscheinen.

2.1.3 Kulturgut

Ein „Kulturgut“ ist eine einzelne kulturelle Ausdrucksform, der ein besonderer kultureller Wert zugemessen wird (durch Anerkennung, Schutz, Bedeutung). Es ist somit ein Erzeugnis menschlicher Kreativität oder Zeugnis menschlichen Lebens, welches Bedeutung für die Kultur einer Gemeinschaft hat und daher Bestand haben und bewahrt werden soll.

Die Summe aller Kulturgüter einer Gemeinschaft wird als dessen Kulturerbe bezeichnet.

2.1.4 Kulturerbe

Kulturerbe ist die Summe der materiellen und immateriellen Ausdrucksformen (= Kulturgüter) einer Kultur, die als „bewahrenswert“ anerkannt wurden. International umfasst das u. a. das Welterbe (Denkmäler, Ensembles, Stätten)[6] und das Immaterielles Kulturerbe (Praktiken, Wissen).[7]

Ob etwas „zum Kulturerbe“ zählt, ist Ergebnis von Bewertung, Diskurs und teils formellen Verfahren. Dem Sorbischen Kulturregister (SKR) zufolge ist „sorbisch-wendisches Kulturerbe“ eine Zuschreibung, die durch Gesellschaft, Museen, Archive und Wissenschaft erfolgen kann.[8]

2.1.5 Abgrenzung: Kultur und Kulturerbe

Kultur / Kulturelle Ausdrucksform sind als Begriffe weiter gefasst als Kulturgut / Kulturerbe. Kulturelle Ausdrucksformen umfassen alles Gelebte und Gestaltete einer Gemeinschaft in Gegenwart und Vergangenheit, während Kulturgut / Kulturerbe diejenigen kulturellen Güter und Traditionen meint, denen eine Bedeutung beigemessen wurde und die als bewahrens- und weitergebenswert erkannt wurden. Kultur ist der „aktuelle“ kreative Prozess (einschließlich Popkultur, Alltagskultur), Kulturerbe der daraus überkommene Schatz. Dennoch sind die Grenzen fließend: Was heute nur Kultur ist, kann morgen zum Kulturerbe erklärt werden – abhängig von Wertzuschreibung und Diskurs.

Im Rahmen dieses Dokuments werden für den sorbischen Kontext die Begriffe „kulturelle Ausdrucksform“ und „Kulturgut“ weitgehend synonym verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Hintergrund ist, dass die Gesamtzahl der identifizierbaren kulturellen Ausdrucksformen einer kleinen Minderheit wie der Sorben/Wenden im Vergleich zu großen Mehrheitsgesellschaften überschaubar ist. Zugleich ist der Anteil dieser Ausdrucksformen, denen in der Community ein besonderer Wert beigemessen wird und die daher faktisch als Kulturgut wahrgenommen und behandelt werden, sehr hoch: Ein großer Teil des gelebten kulturellen Repertoires wird als identitätsstiftend und bewahrenswert verstanden und damit dem Kulturerbe zugerechnet.

2.2 Klassifizierung von Kulturgütern

Im Folgenden soll eine griffige Klassifizierung von Kulturgütern entwickelt werden, so dass pro Kulturgut-Klasse später auf die Besonderheiten ihrer Digitalisierung eingegangen werden kann.

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[9]

2.2.1 A. Materiell - unbeweglich 🏛️

„Materiell - unbeweglich" bezeichnet ortsfeste Kulturobjekte wie Bauwerke, Ensembles, Gebäudekomplexe und Stätten/Kulturlandschaften, wie sie in Art. 1 der UNESCO-Welterbekonvention als Kategorien des kulturellen Erbes definiert sind.[10]

2.2.2 B. Materiell - beweglich 🖼️

Die Kategorie „Materiell - beweglich" umfasst bewegliche Sachen bzw. Sachgesamtheiten von kulturellem Wert (z. B. Objekte, Sammlungen), wie sie das deutsche Kulturgutschutzgesetz (§ 2 KGSG)[11] als „Kulturgut“ beschreibt.

  • B1 Schriftgut - Bücher, Zeitungen, Handschriften, Archivgut, Graphiken, Pläne, Karten
  • B2 Fotografien & Bildträger
    • Fotografisch erzeugte statische Bildträger, auch Stillbildträger genannt, z. B. Positive/Negative auf Film/Platte/Photopapier, Dias, Abzüge, Mikrofilm/-fiche und vergleichbare fotografische Repro-Träger.
  • B3 Analoge AV-Träger (Audio/Video/Film)
    • Analoge zeitbasierte Medien, z. B. Magnetton (Tonband, Kassette), Schallplatte, Videobänder, Film.
  • B4 3D-Objekte - Gegenstände, „sachkulturelle Artefakte“[12]

2.2.3 C. Immateriell 🎭

Meint lebendige Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Ideen, Werte, Wissen und Fertigkeiten, die von Gemeinschaften getragen und weitergegeben werden, gemäß der folgenden 5 UNESCO ICH-Domänen.[13]

  • C1 Orale Traditionen/Ausdrucksformen - Sprache, Gesangstraditionen
  • C2 Darstellende Künste - Musik, Tanz, Theater
  • C3 Rituale & Feste - Bräuche und soziale Praktiken des Kalenders und Lebenslaufs
  • C4 Wissen & Praktiken zu Natur & Universum - Heil- und Sammelkenntnisse, ökologisches und astronomisches Wissen, Glaube, Religion
  • C5 Traditionelles Handwerk - Techniken, Werkzeuge und Gestaltungsmuster

2.2.4 D. Digital 💾

Bezeichnet in digitaler Form vorliegende Ressourcen menschlichen Wissens und Ausdrucks. Diese können sowohl born-digital sein als auch digitalisierte Repräsentationen von materiellen und immateriellen Kulturgütern.[14]

  • D1 Born-digital (ursprünglich digital erzeugt, kein analoges Original), z. B. Webseiten, Social-Media-Beiträge, Software, Apps, Spiele, digitale Fotos/Audio/Video.
  • D2 Digitalisate - Digitalisierte Repräsentationen/Derivate aus den Klassen A, B und C.

2.3 Begriffe und Funktionsbausteine der Kulturerbe-Digitalisierung

Die vorherigen Abschnitte haben geklärt, was unter Kulturerbe verstanden wird und welche Arten von Kulturgütern unterschieden werden. Bevor der nachfolgende Abschnitt den Prozess der Kulturerbe-Digitalisierung beschreibt, werden in diesem Abschnitt die dafür wichtigsten Arbeitsbegriffe und Funktionen erläutert. Der Abschnitt soll dabei die Frage beantworten: Welche Arbeitsabläufe und Funktionen sind notwendig, damit Kulturgüter nicht nur digital erfasst, sondern auch gefunden, verstanden, gesichert und genutzt werden können?

Die Erläuterungen sollen eine gemeinsame und leicht verständliche Grundlage schaffen für alle, die an der Digitalisierung von Kulturerbe interessiert sind.

2.3.1 Vom Kulturgut zur digitalen Repräsentation

Dieser Abschnitt erklärt, was bei einer Digitalisierung entsteht und wie sich das digitale Ergebnis vom ursprünglichen Kulturgut unterscheidet.

Begriff Erklärung
Digitalisierung von Kulturerbe Digitalisierung bezeichnet in diesem Konzept den gesamten zusammenhängenden Prozess: Kulturgüter erfassen, beschreiben und bewerten, digitale Repräsentationen erzeugen oder übernehmen, ihre Qualität prüfen, sie sichern und für die Nutzung zugänglich machen.[15] Bei ursprünglich digital entstandenen Kulturgütern – auch born digital genannt – entfällt die Überführung aus einem analogen Original; die weiteren Aufgaben bleiben bestehen.
Digitalisat und digitale Repräsentation Ein Digitalisat ist ein digitales Abbild eines analogen Kulturguts, beispielsweise ein Scan einer Handschrift oder ein Foto eines Museumsobjekts. Der weitere Begriff digitale Repräsentation umfasst auch Audio-, Video- oder 3D-Dokumentationen einer immateriellen kulturellen Praxis. Die digitale Repräsentation ersetzt weder das materielle Kulturgut noch die lebendige Praxis.
Masterdatei und Nutzungsderivat Die Masterdatei ist die möglichst hochwertige und qualitätsgeprüfte Ausgangsdatei. Sie wird für die langfristige Sicherung und spätere Bearbeitungen aufbewahrt. Ein Nutzungsderivat ist eine daraus erzeugte, an einen bestimmten Zweck angepasste Datei, beispielsweise ein kleineres Bild für eine Internetseite.
Digitales Objekt Als digitales Objekt wird in diesem Konzept eine zusammengehörige digitale Einheit bezeichnet. Sie kann aus einer oder mehreren Dateien, den zugehörigen Metadaten und ihren Verknüpfungen bestehen. Ein digitales Objekt kann ein Digitalisat oder ein ursprünglich digital entstandenes Kulturgut sein.

Beispiel: Das verzierte sorbische Osterei bleibt das materielle Kulturgut. Hochauflösende Fotografien, ein 3D-Modell und die dazugehörigen Beschreibungen bilden gemeinsam seine digitale Repräsentation.

2.3.2 Funktionsbausteine und ihr Zusammenspiel

Die folgende Tabelle erläutert die grundlegenden Funktionen bei der Digitalisierung von Kulturerbe, unabhängig von konkreten Institutionen oder technischen Produkten.

Funktionsbaustein Hauptaufgabe
Register oder Katalog Weist Kulturgüter nach, beschreibt und verknüpft sie und macht sichtbar, was vorhanden ist, wo es sich befindet und in welchem Zusammenhang es steht. Ein Registereintrag kann bereits bestehen, bevor ein Digitalisat angefertigt wurde.
Digitalisierungsdienst oder Digitalisierungszentrum Erzeugt digitale Repräsentationen, bearbeitet und prüft sie und dokumentiert technische Angaben zur Digitalisierung. Es liefert beispielsweise geprüfte Masterdateien und Nutzungsderivate.
Repositorium oder digitales Archiv Übernimmt digitale Dateien und Metadaten, speichert und verwaltet sie und sorgt entsprechend seinem Auftrag für ihre Sicherung, Langzeiterhaltung und Bereitstellung.
Präsentations- und Nutzungssystem Führt beschreibende Informationen und digitale Medien für Nutzerinnen und Nutzer zusammen. Es ermöglicht beispielsweise Suche, Anzeige, Kontextualisierung, Vermittlung und – soweit zulässig – Nachnutzung.

Diese Bausteine beschreiben zunächst Funktionen und nicht zwingend getrennte Institutionen oder Systeme. Eine Einrichtung kann mehrere Funktionen übernehmen. Umgekehrt kann eine Funktion auf mehrere Einrichtungen oder technische Systeme verteilt sein. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, verlässliche Übergaben und gemeinsame Standards.

Vereinfacht lässt sich das Zusammenspiel so zusammenfassen:

  1. Das Register oder der Katalog beschreibt und verknüpft das Kulturgut.
  2. Der Digitalisierungsdienst erzeugt und prüft seine digitale Repräsentation.
  3. Das Repositorium oder digitale Archiv übernimmt und erhält die Dateien.
  4. Das Präsentationssystem führt Beschreibungen und Medien für die Nutzung zusammen.

Die konkrete Ausgestaltung kann zentral, dezentral oder als Verbund mehrerer Systeme erfolgen. Welche dieser Funktionen in der sorbischen Welt bereits durch das Sorbische Kulturregister, das Digitalisierungszentrum, Archive, Repositorien und Präsentationsumgebungen erfüllt werden und wo noch Lücken bestehen, wird in der sorbischen IST-Analyse untersucht.

2.3.3 Register: Kulturgüter erfassen, beschreiben und verknüpfen

Die folgende Tabelle erklärt, wie Kulturgüter so beschrieben und bearbeitet werden, dass sie eindeutig zugeordnet, wiedergefunden und nach einheitlichen Regeln weiterverarbeitet werden können.

Begriff Erklärung
Erschließung, Verzeichnung und Registrierung Erschließung ist der übergeordnete Vorgang, bei dem ein Kulturgut identifiziert, beschrieben und in seinen Zusammenhang eingeordnet wird. Verzeichnung bezeichnet seine strukturierte dokumentarische Beschreibung. Registrierung bedeutet die Aufnahme in ein konkretes Register, einen Katalog oder ein Sammlungssystem. Ein Kulturgut kann bereits registriert werden, bevor ein Digitalisat vorhanden ist.
Metadaten Metadaten sind strukturierte Informationen über ein Kulturgut und seine digitalen Repräsentationen. Dazu gehören beispielsweise Titel, Herkunft, beteiligte Personen, Ort, Zeit, kultureller Kontext, Rechte, Dateieigenschaften und Bearbeitungsschritte. Je nach Zweck werden beschreibende, technische, rechtliche und erhaltungsbezogene Metadaten unterschieden. Sie machen Kulturgüter auffindbar, verständlich, verwaltbar und langfristig nutzbar.[16]
Persistenter Identifikator Ein persistenter Identifikator ist eine dauerhafte und eindeutige Kennung für ein Kulturgut, einen Datensatz oder eine digitale Ressource. Die Kennung bleibt bestehen, auch wenn sich der technische Speicherort oder die Internetadresse ändern. Dadurch können Kulturgüter dauerhaft zitiert und zwischen Systemen verknüpft werden.[15]

Metadaten sind keine bloße Beigabe zu einer Datei. Ohne ausreichende Beschreibungen kann ein Digitalisat zwar technisch vorhanden sein, später aber kaum gefunden, verstanden oder zuverlässig zugeordnet werden.

2.3.4 Digitalisierungsdienst und Archiv: Digitalisieren, speichern und langfristig erhalten

Die folgende Tabelle erklärt was erforderlich ist, damit digitale Kulturgüter nicht nur heute gespeichert sind, sondern auch nach technischen und organisatorischen Veränderungen noch gefunden, verstanden und genutzt werden können.

Begriff Erklärung
Repositorium Ein Repositorium, auch Repository genannt, ist eine verwaltete technische Umgebung, in der digitale Objekte und ihre Metadaten übernommen, gespeichert, geordnet, verwaltet und bereitgestellt werden. Ein Repositorium kann Teil eines digitalen Archivs sein. Nicht jedes Repositorium erfüllt jedoch automatisch alle Anforderungen der Langzeiterhaltung.
Digitales Archiv oder digitales Langzeitarchiv Ein digitales Archiv ist mehr als ein Server oder ein Speicherprogramm. Es verbindet eine verantwortliche Organisation, fachkundiges Personal, Regeln, Arbeitsabläufe und technische Systeme. Es übernimmt die Verantwortung dafür, digitale Informationen langfristig zu erhalten und für festgelegte Nutzergruppen zugänglich zu machen. Das internationale Referenzmodell Open Archival Information System (OAIS, offenes Archiv-Informationssystem) bietet hierfür einen fachlichen Rahmen.[17]
Ingest oder kontrollierte Übernahme Ingest bezeichnet die kontrollierte Übernahme digitaler Dateien und Metadaten in ein Repositorium oder digitales Archiv. Dabei werden beispielsweise Vollständigkeit, Dateiformate, Metadaten und Dateiintegrität geprüft und die Übernahme dokumentiert.
Langzeitverfügbarkeit und digitale Langzeiterhaltung Langzeitverfügbarkeit ist das Ziel, digitale Inhalte über technische und organisatorische Veränderungen hinweg auffindbar, lesbar, verständlich und nutzbar zu halten. Digitale Langzeiterhaltung bezeichnet die dafür notwendigen fortlaufenden Maßnahmen. Dazu können mehrere Speicherorte, regelmäßige Prüfungen, Formatüberwachung, technische Migrationen und eine nachvollziehbare Dokumentation gehören. „Langfristig“ bezeichnet dabei keine feste Zahl von Jahren, sondern einen Zeitraum, in dem mit veränderten Technologien, Formaten und Nutzungsanforderungen gerechnet werden muss.[17]
Datensicherung oder Backup Ein Backup ist eine zusätzliche Sicherungskopie, aus der Dateien nach einem Verlust oder technischen Ausfall wiederhergestellt werden können. Backups sind notwendig, ersetzen aber keine Langzeiterhaltung: Sie regeln allein noch keine dauerhaften Zuständigkeiten, Metadaten, Formatüberwachung, Integritätsprüfungen oder langfristige Zugänglichkeit.[18]
Integrität und Authentizität Integrität bedeutet, dass unbeabsichtigte Veränderungen oder Beschädigungen einer Datei erkannt werden können. Dafür werden häufig Prüfsummen verwendet - digitale Kontrollwerte, die regelmäßig verglichen werden. Authentizität bedeutet, dass Herkunft, Identität und Bearbeitungsgeschichte eines digitalen Objekts nachvollziehbar sind und belegt werden kann, dass es das ist, was es zu sein vorgibt.
Dateiformat und Datenformat Ein Dateiformat legt den technischen Aufbau einer einzelnen Datei fest. Ein Datenformat beschreibt, wie Informationen strukturiert und zwischen Systemen ausgetauscht werden. Gut dokumentierte, verbreitete und möglichst offen beschriebene Formate erleichtern den Austausch und die langfristige Nutzung. Sie ersetzen jedoch keine aktive Langzeiterhaltung.

Merksatz: Speichern ist nicht dasselbe wie langfristiges Erhalten. Auch ein vorhandenes Backup ist noch kein digitales Langzeitarchiv.

2.3.5 Präsentationssystem: Kulturerbe zugänglich machen und präsentieren

Die folgende Tabelle erklärt, wie aus langfristig gesicherten Dateien ein digitales Kulturerbe wird, das von Menschen gefunden, verstanden und sinnvoll genutzt werden kann.

Begriff Erklärung
Zugänglichmachung und Präsentation Zugänglichmachung bedeutet, dass digitale Objekte auffindbar und im rechtlich sowie technisch zulässigen Umfang abrufbar sind. Präsentation geht darüber hinaus: Inhalte werden ausgewählt, miteinander verknüpft, erklärt und für bestimmte Zielgruppen vermittelt. Dazu gehören verständliche Kontextinformationen, klare Rechteangaben, Mehrsprachigkeit und möglichst barrierearme Zugänge. Abhängig von Rechten, personenbezogenen Daten oder kulturellen Schutzbedarfen kann der Zugang offen oder eingeschränkt sein.
Nutzung und Nachnutzung Nutzung umfasst beispielsweise das Betrachten, Lesen, Anhören, Erforschen oder Vermitteln eines digitalen Kulturguts. Nachnutzung bedeutet seine weitere Verwendung in einem neuen Zusammenhang, etwa in Bildung, Forschung, Publikationen, Ausstellungen, Anwendungen oder kreativen Werken. Dafür werden geeignete Dateien, verständliche Metadaten und klare Rechteinformationen benötigt.
Rechteinformation und Lizenz Eine Rechteinformation beschreibt den rechtlichen Status eines digitalen Objekts und mögliche Einschränkungen seiner Nutzung. Eine Lizenz räumt durch eine dazu berechtigte Person oder Institution konkrete Nutzungsrechte ein. Ein allgemeiner Rechtehinweis ist daher nicht automatisch eine Lizenz.[19]
Interoperabilität Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit von Systemen und Organisationen, Daten auszutauschen und in gleicher Bedeutung zu verstehen. Dafür werden gemeinsame Metadatenmodelle, Begriffe, Identifikatoren und technische Schnittstellen benötigt. So können beispielsweise Register, Repositorien, Präsentationsportale und externe Kulturplattformen miteinander verbunden werden.[20]

Digitalisierte Inhalte entfalten ihren kulturellen und gesellschaftlichen Nutzen erst dann vollständig, wenn sie auffindbar, verständlich, rechtlich klar und für unterschiedliche Zielgruppen tatsächlich verwendbar sind.

Der folgende Abschnitt 2.4 beschreibt, wie diese Funktionen innerhalb des gesamten Prozesses der Kulturerbe-Digitalisierung zusammenwirken.

2.4 Prozess der Digitalisierung von Kulturerbe

Die Digitalisierung von Kulturgut ist kein rein technischer Arbeitsschritt, sondern ein vielschichtiger, oft langfristiger Prozess, der bereits mit der Wahrnehmung und Identifikation einer kulturellen Ausdrucksform beginnt. Ziel dieses Abschnitts ist es, diesen Gesamtprozess systematisch darzustellen: von der gelebten Kultur über das identifizierte Kulturgut bis hin zur digital nutzbaren Repräsentation.

Die hier entwickelte Prozessdarstellung soll als praxisorientierter Überblick dienen für die Digitalisierung des sorbischen Kulturerbes. Sie berücksichtigt die Anforderungen sorbischer Einrichtungen ebenso wie die international etablierten Referenzmodelle und Standards, darunter:

  • das OAIS-Referenzmodell (ISO 14721) für digitale Archivierung[21],
  • das DCC Curation Lifecycle Model für kuratorische Entscheidungsprozesse[22],
  • das Spectrum-Modell für museale Objektverwaltung[23],
  • die UNESCO-Leitlinien zur Inventarisierung immateriellen Kulturerbes[24],
  • sowie technische Vorgaben wie die DFG-Praxisregeln Digitalisierung[25] und die FADGI-Richtlinien[26].

In der Folge soll der „Lebenslauf“ eines Kulturguts dargestellt werden, also der Weg, den ein Objekt oder eine kulturelle Praxis vom Zeitpunkt der Entstehung über die Erfassung, Digitalisierung und Archivierung bis zur Veröffentlichung in einem digitalen Präsentationsmodul durchläuft. Hierfür erläutert der folgende Abschnitt die einzelnen Prozessschritte im Detail, jeweils mit Akteuren und Beispielen.

2.4.1 Vorüberlegungen zum Prozess

Im hier vorgestellten Prozess wird auf eine harte, systematische Filterung verzichtet, welche kulturellen Ausdrucksformen „nur“ Kultur und welche bereits Kulturgut sind. Ein solcher Bewertungs- und Abgrenzungsprozess wäre ressourcenintensiv und würde den vorhandenen Kapazitäten in den beteiligten Einrichtungen nicht entsprechen. Stattdessen folgt das Konzept einer inklusiven Logik: Alle dokumentierten Ausdrucksformen werden zunächst als potenzielle Kulturgüter erfasst. Eine feinere Auswahl und Priorisierung erfolgen erst in einem späteren Schritt, nämlich dann, wenn konkret entschieden wird, welche Ausdrucksformen bzw. Kulturgüter in welcher Tiefe digitalisiert, archiviert und präsentiert werden sollen.

Dieses Vorgehen schließt an das SKR-Konzept an, das bewusst auf eine frühe normative Trennung zwischen „kultureller Ausdrucksform“ und „Kulturgut“ verzichtet. Auch hier steht zunächst der möglichst vollständige, strukturierte Überblick über die sorbischen Kulturgüter im Vordergrund. Die differenzierte Bewertung und Schwerpunktsetzung werden als anschließende fachliche Aufgabe verstanden.

2.4.2 Prozessschritte im Detail

Das folgende Diagramm gibt einen Überblick über die sechs Kernschritte des Gesamtprozesses der Digitalisierung von Kulturgut – von der ersten Wahrnehmung einer kulturellen Ausdrucksform bis zu ihrer digitalen Präsentation als Kulturgut. Die Abfolge zeigt zugleich die Entwicklungsstufen: von gelebter Kultur zur kulturellen Ausdrucksform, von dort zum Kulturgut und schließlich zum digitalen Kulturgut. Die Schritte sind als generischer Ablauf zu verstehen: Je nach Art des Kulturguts können einzelne Tätigkeiten unterschiedlich aufwendig sein oder parallel erfolgen.

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[27]

Der Prozess zeigt, dass Digitalisierung von Kulturgut mehr ist als das Erstellen digitaler Dateien. Sie umfasst eine Reihe aufeinander bezogener Schritte – von der ersten Wahrnehmung einer kulturellen Ausdrucksform über ihre Erfassung, Bewertung und Digitalisierung bis hin zur langfristigen Sicherung und Präsentation. Dabei sind je nach Schritt unterschiedliche Akteure beteiligt, etwa Gemeinschaften, Museen, Archive, Fachgremien, Digitalisierungsstellen oder IT. Die folgenden Beschreibungen erläutern diese Schritte so, dass nachvollziehbar wird, was jeweils mit einem Kulturgut geschieht, wer daran beteiligt ist und wie sich der Ablauf in der Praxis vorstellen lässt.

1. Sammeln & erfassen
Hier wird eine kulturelle Ausdrucksform erstmals wahrgenommen, benannt und mit ersten Informationen erfasst: Was ist es, wer macht es oder hat es geschaffen, wo kommt es vor, warum ist es bedeutsam für die Gemeinschaft?
Akteure: Community, Vereine, Museen, Archive, Forschende, Privatpersonen.
Beispiel: Auf einem Dorffest zeigt eine Frau das Verzieren sorbischer Ostereier. Jemand fotografiert dies und notiert Technik, Ort und Namen.

2. Registrieren & beschreiben
Hier wird aus der ersten Beobachtung ein strukturierter Nachweis. Das Kulturgut oder die kulturelle Ausdrucksform wird in ein Register, eine Sammlung oder einen Katalog aufgenommen und mit strukturierten Metadaten beschrieben, damit es wiedergefunden, zugeordnet und verstanden werden kann. Dazu gehören z. B. Titel, Ort, Zeit, Technik, Funktion, beteiligte Personen und der kulturelle Kontext.
Akteure: Registerverantwortliche, Kurator:innen, Sammlungsmitarbeitende, Community für Kontextinformationen.
Beispiel: Das Osterei erhält einen Eintrag mit Angaben wie „Wachsbatik“, „Schleife“, „Osterei-Verzierung“, Name der Trägerin und Entstehungsjahr.

3. Bewerten & freigeben
In diesem Schritt wird entschieden, ob und in welcher Priorität ein Kulturgut oder die kulturelle Ausdrucksform digitalisiert werden soll und ob dies rechtlich und ethisch möglich ist. Dabei spielen fachliche Kriterien wie Bedeutung, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung eine Rolle, aber auch Fragen des Urheberrechts, Datenschutzes und möglicher kultureller Sensibilitäten. Am Ende steht eine begründete Entscheidung, ob und in welchem Umfang das Kulturgut weiterbearbeitet und später veröffentlicht werden darf.
Akteure: Kurator:innen, Fachgremien, Community-Vertretungen, Register/SKR, ggf. Rechteverantwortliche und Behörden.
Beispiel: Es wird entschieden, dass die Osterei-Technik wegen ihrer Bedeutung für die sorbische Identität digital gesichert werden soll; die Kunsthandwerkerin stimmt der Veröffentlichung zu.

4. Digitalisieren & prüfen
Nun wird das Kulturgut technisch erfasst, also in eine digitale Form überführt. Das kann je nach Objektart durch Scan, Fotografie, Audio- oder Videoaufnahme oder 3D-Erfassung geschehen. Dabei entstehen hochwertige Master-Dateien und nutzbare Derivate. Die Digitalisierung folgt qualifizierten Standards, um Reproduzierbarkeit, Farbkonsistenz und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Anschließend wird geprüft, ob Schärfe, Farbe, Vollständigkeit und Dateiformate den Anforderungen für Archivierung und Nutzung entsprechen.
Akteure: Digitalisierungszentrum, Foto-/AV-/3D-Spezialist:innen, externe Dienstleister bei Spezialfällen.
Beispiel: Das Osterei wird fotografisch hochauflösend aufgenommen und zusätzlich als 3D-Modell erfasst. Danach werden Schärfe, Farbe und Dateiformate geprüft.

5. Archivieren & sichern
Die entstandenen digitalen Dateien werden geordnet abgelegt, mit den zugehörigen Metadaten verknüpft und für die langfristige Erhaltung gesichert. Dazu gehören sichere Speicherorte, Backups, Integritätskontrollen und – wenn nötig – spätere technische Migration auf neue Systeme. Ziel ist, dass das digitale Kulturgut langfristig erhalten bleibt, auch wenn sich Technik und Formate verändern. Das Original bleibt in der Regel weiterhin am Sammlungs- oder Aufbewahrungsort.
Akteure: Archiv, Repository, IT-Betrieb, ggf. Sorbisches Kulturarchiv bzw. Digitalisierungszentrum.
Beispiel: Die Bilder und das 3D-Modell des Ostereis werden auf gesicherten Servern gespeichert; das Original bleibt im Museum oder bei der Eigentümerin.

6. Präsentieren & nutzen
Im letzten Schritt werden die digitalen Objekte so bereitgestellt, dass sie gefunden, verstanden und genutzt werden können, z. B. in Portalen, digitalen Sammlungen oder virtuellen Ausstellungen. Dafür reicht es nicht, nur Dateien anzuzeigen: Es braucht auch verständliche Kontexte, Rechteangaben, Mehrsprachigkeit und möglichst barrierearme Zugänge. So wird aus der technischen Digitalisierung eine tatsächliche kulturelle Nutzung.
Akteure: Kurator:innen, Vermittlung, Web/IT, Museen, Kulturinformationen, Community.
Beispiel: Das Osterei erscheint in einer Online-Ausstellung, kann herangezoomt oder als 3D-Modell gedreht werden und wird mit einem kurzen Text zur Technik erklärt.

2.4.3 Organisatorische Perspektive

Die folgende Abbildung ist entnommen aus einem Poster des Sorbischen Instituts zu dessen Digitalisierungsstrategie, gefunden auf der Projektseite des Digitalisierungszentrums.[28] Die Digitalisierungsstrategie des Sorbischen Instituts zeigt die Erfassung, Registrierung, Digitalisierung und Archivierung bis zur Präsentation von Kulturgütern aus organisatorischer Sicht. Sie basiert auf einem 3-Säulen-Modell aus Kulturregister, Digitalisierungszentrum und Präsentationsumgebung.

Abbildung: 3-Säulen-Modell der Digitalisierungsstrategie des Sorbischen Instituts. Quelle: Sorbisches Institut, „Digitalizacija serbskich kulturnych datow / Digitalisierung der sorbischen/wendischen Kulturdaten“[29]


Beide Sichtweisen - die fachliche "Prozess-Sicht" und die "organisatorische Sicht" lassen sich wie folgt in einer Darstellung zusammenfassen:

Abbildung: Zusammengefasste Sichtweisen auf die Digitalisierung von Kulturerbe.

Der "Prozess der Digitalisierung von Kulturerbe" beschreibt, was mit einem Kulturgut geschieht; das 3-Säulen-Modell zeigt, wo diese Aufgaben organisatorisch verortet sind. Bezogen auf die oben beschriebenen Prozessschritte der Digitalisierung von Kulturerbe steht das Sorbische Kulturregister für den Prozessschritt „2. Registrieren“ und dient dabei vor allem der Verzeichnung und Metadatenverwaltung. Das Digitalisierungszentrum steht für die Prozessschritte „4. Digitalisieren“ und „5. Archivieren“ und dient dabei der technischen Erfassung, Bearbeitung und Sicherung der Digitalisate. Die Präsentationsumgebung steht für den Schritt „6. Präsentieren“ und dient der öffentlichen oder kuratierten Bereitstellung zur Nutzung. Ergänzende Konzepte des SI machen dabei deutlich, dass die Digitalisierung im Regelfall eine vorherige Verzeichnung im Register voraussetzt.


Prozessschritt Verantwortliche Organisation Funktion im Gesamtsystem
2. Registrieren Sorbisches Kulturregister Kulturgüter werden als Entitäten nachgewiesen, beschrieben, mit Metadaten versehen und miteinander verknüpft. Das Register erfüllt damit eine katalogähnliche Funktion: Es macht sichtbar, welche Kulturgüter es gibt, wo sie sich befinden und in welchem Kontext sie stehen.
4. Digitalisieren Digitalisierungszentrum Kulturgüter werden technisch erfasst, z. B. durch Scan, Fotografie, Audio-/Videoübertragung oder 3D-Erfassung. Das Digitalisierungszentrum erzeugt und prüft die Digitalisate, ist aber nicht selbst primär ein Präsentationssystem.
5. Archivieren Digitalisierungszentrum / Repositorium / Archiv Die digitalen Dateien werden geordnet gespeichert, mit Metadaten verbunden und langfristig gesichert. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Langzeitaufbewahrung, etwa durch geeignete Speicherorte, Prüfroutinen und spätere Migrationen.
6. Präsentieren Sorabicon / weitere Präsentationsumgebungen Die digitalen Inhalte werden für Nutzer:innen sichtbar, erfahrbar und verständlich gemacht, z. B. in Portalen, digitalen Sammlungen oder virtuellen Ausstellungen. Die Präsentation greift dafür auf Metadaten aus dem Register und auf Digitalisate aus dem Repositorium bzw. dem Digitalisierungszentrum zurück.

Der Schritt 1. Sammeln liegt vor diesen drei Säulen. Er betrifft die Sammlungsorte selbst, also z. B. Museen, Archive, Heimatstuben, Vereine, Projekte, Gemeinden oder Privatpersonen. Dort entstehen oder befinden sich die Kulturgüter zunächst, bevor sie systematisch registriert, bewertet oder digitalisiert werden.

Der Schritt 3. Bewerten ist ebenfalls keine eigene technische Säule, sondern ein steuernder Entscheidungsschritt. In ihm wird geklärt, welche Kulturgüter priorisiert digitalisiert werden, welche fachliche Bedeutung sie haben, welche Rechte zu beachten sind und ob eine öffentliche Präsentation möglich ist.

Damit wird deutlich: Register, Digitalisierungszentrum und Präsentation erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Register beschreibt und verknüpft Kulturgüter, das Digitalisierungszentrum erzeugt und sichert Digitalisate und die Präsentationsumgebung macht ausgewählte Inhalte verständlich zugänglich. Gerade diese Trennung schafft klare Zuständigkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Sammlungsorten, Fachstellen, technischen Dienstleistern und Öffentlichkeit.

Referenzen

  1. Mermaid Flowchart Code: hier klicken, abgerufen am 22.09.2025.
  2. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Kultur
  3. UNESCO 1982: Mexico City Declaration on Cultural Policies (MONDIACULT). URL: https://www.lacult.unesco.org/docc/1982_MONDIACULT.pdf
  4. Culture Action Europe 2024: The State of Culture report. URL: https://cultureactioneurope.org/de/news/the-state-of-culture-report-published, abgerufen am 01.10.2025.
  5. Österreichische UNESCO-Kommission 2007: Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, Art. 4, Seite 13. URL: https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Publikations-Dokumente/2005er_UNESCO-Convention_German.pdf, abgerufen am 22.09.2025.
  6. UNESCO (1972), Welterbekonvention, Art. 1. URL: https://www.dnk.de/wp-content/uploads/2021/02/1972_DNK_UNESCO-Welterbekonvention.pdf (abgerufen am 11.09.2025).
  7. Deutsche UNESCO-Kommission o. J.:, Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (dt. Ausgabe). URL: https://www.unesco.de/assets/dokumente/Deutsche_UNESCO-Kommission/02_Publikationen/Publikation_UNESCO-%C3%9Cbereinkommen_zur_Erhaltung_des_immateriellen_Kulturerbes_01.pdf, (abgerufen am 11.09.2025).
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