1.2 Strategische Orientierung der Stiftung

z Digitalizaciski koncept
To je schwalena wersija tuteje strony, kotraž je tež najnowša.
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Digitalisierung im Dienst der sorbischen Sprachen und Kultur

Die Stiftung für das sorbische Volk erfüllt den Auftrag, die beiden sorbischen Sprachen sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu pflegen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Unter den in Abschnitt 1.1 beschriebenen Herausforderungen des digitalen Wandels und der Entstehung neuer digitaler Sprachräume gehört zu diesem Auftrag der Stiftung auch, Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur in den digitalen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichtbar, zugänglich und nutzbar zu machen.

Die Digitalisierung ist für die Stiftung daher weder Selbstzweck noch eigenständiger Stiftungszweck. Sie ist ein strategisches Handlungsfeld und ein notwendiges Mittel, um diesen Sprach- und Kulturauftrag auch im digitalen Zeitalter wirksam zu erfüllen.

Die Stiftung will die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um den Gebrauch, die Weitergabe und die Weiterentwicklung der beiden sorbischen Sprachen zu stärken sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen zu bewahren, weiterzuentwickeln und zeitgemäß zu vermitteln. Ihr Ziel ist es, Umfang und Qualität sorbischer Sprachressourcen deutlich zu erhöhen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ober- und Niedersorbisch in digitalen Medien, Bildungs- und Kulturangeboten, Arbeitsprozessen und Sprachtechnologien selbstverständlich verwendet werden können und sorbische kulturelle Inhalte dauerhaft gesichert, zugänglich und vermittelbar bleiben.

Eine wesentliche Grundlage zur Erreichung dieser Ziele sind digitale Sprachressourcen: technisch nutzbare Bestände und systematisch zusammengestellte Sprachsammlungen wie Texte, Wörterbücher, Korpora, Terminologien, Übersetzungen und Sprachaufnahmen. Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass solche Ressourcen verlässlich aufgebaut, qualitätsgesichert und dauerhaft gepflegt sowie für weitere Anwendungen nachnutzbar bereitgestellt werden.

Die Stiftung gibt hierfür strategische Orientierung, setzt Förderprioritäten, initiiert und unterstützt Vorhaben, bringt beteiligte Akteure zusammen und wirkt auf abgestimmte Zuständigkeiten, tragfähige Strukturen und gemeinsame Standards hin. Ihre Haltung verbindet Offenheit und Nachnutzbarkeit mit fachlicher Qualität, nachhaltiger Pflege und dem verantwortlichen Umgang mit Rechten und institutionellen Zuständigkeiten.

Das Sorbische Digitalisierungskonzept dient dabei nicht allein der Stiftung, sondern der gesamten sorbischen Lebenswelt als gemeinsamer Analyse- und Orientierungsrahmen. Es nimmt deshalb grundsätzlich alle Bereiche sorbischen Lebens in den Blick, die durch die Digitalisierung berührt werden, und bezieht die jeweils fachlich und institutionell zuständigen Akteure ein.

Beschlussgrundlage und bisheriger Weg

Diese proaktive Orientierung spiegelt sich seit Jahren in den Beschlüssen des Stiftungsrates sowie in den Förderentscheidungen und organisatorischen Maßnahmen der Stiftung wider:

  • 2013 bis 2018 setzte der Stiftungsrat eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich ein, beauftragte konkrete digitale Sprachprojekte und anschließend die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes für sorbische digitale Projekte.
  • 2019 beauftragte der Stiftungsrat eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Sorbischen Institut mit dem Ziel, dessen digitale Sprachressourcen „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ bereitzustellen.
  • 2020 wurde die „Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ ausdrücklich als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung festgelegt.
  • 2021 nahm der Stiftungsrat das Sorbische Digitalisierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragte unter anderem seine Veröffentlichung, die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur, eine Open-Data-Richtlinie für die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen und den Ausbau sprachtechnologischer Fachkompetenz. Seit 2021 stärkt zudem ein eigener Digitalisierungsbeauftragter die Umsetzung und Weiterentwicklung des Sorbischen Digitalisierungskonzeptes sowie die Begleitung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten. Die Funktion eines Digitalisierungsbeauftragten war bereits im vorangegangenen Gesamtkonzept als Maßnahme vorgesehen.
  • 2022 und 2023 folgten Aufträge zur Abstimmung institutioneller Zuständigkeiten und zur Entwicklung einer langfristig tragfähigen Koordinierungsstruktur.
  • 2026 kamen konkrete Aufträge zur Untersuchung sprachtechnologischer Nutzungsszenarien und ihrer Sprachdatenbedarfe sowie zur Vereinbarung der kontinuierlichen Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten hinzu.

Gemeinsame Umsetzung

Die Stiftung kann ihre digitalen Zielsetzungen – insbesondere den quantitativen und qualitativen Ausbau digitaler Sprachressourcen – nur gemeinsam mit den von ihr geförderten Institutionen und Projekten sowie weiteren Partnern erreichen. Die geförderten Institutionen und Projekte sind deshalb besonders aufgerufen, ihre fachlichen Kompetenzen, Inhalte und Ressourcen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben in die gemeinsam vereinbarte Umsetzung einzubringen.

Die geförderten Institutionen und Projekte sind zentrale Mitgestalter der digitalen Zukunft der beiden sorbischen Sprachen und der sorbischen Kultur. Gemeinsam mit weiteren zuständigen Akteuren tragen sie dazu bei, die verschiedenen Bereiche der sorbischen Lebenswelt in die digitale Entwicklung einzubeziehen. Sie verfügen über fachliches Wissen, kulturelle und sprachliche Inhalte, Sammlungen, praktische Sprachkompetenz und den unmittelbaren Zugang zu ihren Nutzerinnen und Nutzern. Abhängig von ihrem jeweiligen Auftrag können und sollen sie insbesondere:

  • vorhandene und benötigte Sprach- und Kulturressourcen sowie Digitalisierungsbedarfe identifizieren, dokumentieren und fachlich erschließen;
  • Inhalte und Daten qualitätsgesichert, mit geeigneten Metadaten, geklärten Rechten und anschlussfähigen Standards aufbereiten, nachhaltig pflegen und – soweit möglich – nachnutzbar bereitstellen;
  • digitale Angebote und Werkzeuge weiterentwickeln, Erfahrungen und Lösungen teilen und institutionsübergreifend zusammenarbeiten.

Welche Beiträge eine Einrichtung oder ein Projekt konkret übernimmt, wird in Zielvereinbarungen, Förderentscheidungen, Projektkonzepten, Verträgen oder gesonderten Abstimmungen festgelegt.

So verbindet die Stiftung strategische Orientierung mit der Fachkompetenz der sorbischen Institutionen und Projekte. Gemeinsam schaffen sie die Grundlagen dafür, dass Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur auch im digitalen Raum lebendig, nutzbar und entwicklungsfähig bleiben.

Referenzen

  1. Satzung und Stiftungszweck (2023). Die Satzung der Stiftung für das sorbische Volk bestimmt in § 2 als Stiftungszweck die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Zur Verwirklichung dieses Zwecks gehören unter anderem die Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur sowie die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und kulturellen Identität.[1]

  2. Entwicklung und Umsetzung digitaler Sprachprojekte (2013-2018). Mit Beschluss Nr. 387 vom 25.01.2013 wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich eingesetzt. In den Folgejahren wurden entsprechende Vorhaben fortgeführt und weiterentwickelt. Beschluss Nr. 487 vom 21.04.2016 bestätigte beispielsweise die Umsetzung von Projekten zur verbesserten Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien.[2][3]

  3. Stärkung sorbischer Sprachräume und strategischer Digitalisierungsauftrag (2017/2018). Mit Beschluss Nr. 512 vom 04.04.2017 bestimmte der Stiftungsrat die „Stärkung und [den] Ausbau sorbischer/wendischer Sprachräume (einschließlich Neue Medien)“ zu einer Förderpriorität. Mit Beschluss Nr. 545 vom 10.04.2018 beauftragte er anschließend die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes zur Initialisierung, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Koordination sorbischer digitaler Projekte sowie zur Digitalisierung der Arbeitswelt.[4][5]

  4. Freie Bereitstellung digitaler Sprachressourcen (2019). Mit Beschluss Nr. 570 vom 07.05.2019 beauftragte der Stiftungsrat eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Sorbischen Institut. Ziel war, dessen digitale Sprachressourcen der Öffentlichkeit „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ zur Verfügung zu stellen und damit eine Datenbasis für innovative und nutzerfreundliche Angebote zu schaffen.[6]

  5. Digitalisierung als Priorität der Förderung und Tätigkeit der Stiftung (2020). Beschluss Nr. 601 vom 08.12.2020 ist eine zentrale strategische Grundlage. Darin bestimmt der Stiftungsrat die „Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ ausdrücklich als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung. Zugleich soll der Direktor die Umsetzung dieser Prioritäten mit den geförderten Institutionen und Projektträgern vereinbaren.[7]

  6. Digitalisierungskonzept, Open Data und sprachtechnologische Fachkompetenz (2021). Mit Beschluss Nr. 609 vom 20.05.2021 nahm der Stiftungsrat das Sorbische Digitalisierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragte seine Veröffentlichung, öffentliche Diskussion und die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur. Beschluss Nr. 612 beauftragte eine Open-Data-Richtlinie mit dem Ziel, die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen für sprachunterstützende Projekte zu ermöglichen. Mit Beschluss Nr. 613 stimmte der Stiftungsrat einer zusätzlichen Stelle für Computerlinguistik, Sprachtechnologie und Webprogrammierung am Sorbischen Institut zu.[8]

  7. Digitalisierungsbeauftragter (2019/2021). Die vierte Fortschreibung des Konzeptes „Präsenz der sorbischen Sprachen in den Neuen Medien“ sah einen Digitalisierungsbeauftragten und einen Arbeitskreis Digitales als organisatorische Maßnahme vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehörten insbesondere die Begleitung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes sowie die Koordination des Arbeitskreises. Seit dem 01.07.2021 wird die Funktion eines Digitalisierungsbeauftragten bei der Stiftung durch Daniel Sobe wahrgenommen – genannt wurden unter anderem die Umsetzung erster Maßnahmen des Digitalisierungskonzeptes, die Koordinierung der Digitalisierungsaktivitäten sorbischer Institutionen und die strategische Weiterentwicklung.[9]

  8. Abstimmung von Zuständigkeiten und tragfähige Strukturen (2022/2023). Beschluss Nr. 641 vom 24.05.2022 beauftragte die Abstimmung der inhaltlichen und strukturellen Zuständigkeiten der von der Stiftung geförderten Einrichtungen und Vorhaben im Bereich der Digitalisierung. Mit Beschluss Nr. 666 vom 26.01.2023 wurde die Entwicklung einer langfristig tragfähigen Struktur beauftragt, die die Einbindung wesentlicher Akteure und die Koordinierung der sorbischen Aktivitäten gewährleisten soll.[10][11]

  9. Sprachtechnologische Nutzungsszenarien und nutzungsoffene Sprachdaten (2026). Mit Beschluss Nr. 761 vom 19.05.2026 wurde der Stiftungsdirektor beauftragt, relevante Nutzungsszenarien für sprachtechnologische Anwendungen mit Ober- und/oder Niedersorbisch zusammenzustellen und die quantitativen, qualitativen, inhaltlichen und nutzungsrechtlichen Bedarfe zusätzlicher Sprachdaten untersuchen zu lassen. Zusätzlich soll mit den geförderten Einrichtungen die „kontinuierliche Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten“ im Rahmen der Zielvereinbarungen ab 2027 vereinbart werden.[12]

  10. Zusammenarbeit und konkrete Beiträge der geförderten Einrichtungen. Die in diesem Abschnitt genannten möglichen Beiträge der Einrichtungen knüpfen auch an die entsprechenden Fachkapitel des Digitalisierungskonzeptes an, insbesondere zu Open Data und Lizenzen, zur Präsenz in Standards sowie zur Digitalisierung des Kulturerbes. Dort werden unter anderem Nachnutzbarkeit, Metadaten, Rechteinformationen, gemeinsame Standards, klare Zuständigkeiten und nachhaltige Pflege digitaler Ressourcen vertieft.[13][14][15]

  11. Zielvereinbarungen als Instrument der konkreten Umsetzung. Der Stiftungsrat beauftragte bereits 2018 die Einführung von Zielvereinbarungen mit den geförderten Institutionen. Beschluss Nr. 616 von 2021 knüpft daran für sprachpolitische Ziele an. Beschluss Nr. 761 von 2026 sieht ausdrücklich vor, die kontinuierliche Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten ab 2027 im Rahmen von Zielvereinbarungen mit den geförderten Einrichtungen zu vereinbaren. Dieser Abschnitt "Strategische Orientierung der Stiftung" beschreibt damit den strategischen Orientierungsrahmen – konkrete Beiträge einzelner Einrichtungen werden in den jeweils dafür vorgesehenen Vereinbarungen und Entscheidungen ausgestaltet.[16][17][18]

Fußnoten