12.3 Digitalisierung des Kulturerbes: Rozdźěl mjez wersijomaj
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| (23 mjezywersijow wot samsneho wužiwarja njepokazanych) | |||
| Rjadka 8: | Rjadka 8: | ||
''Sorbisches materielles und immaterielles Kulturerbe ist systematisch digital erfasst, rechtssicher und langfristig gesichert, leicht auffindbar, offen nutzbar und wird aktiv von Interessierten genutzt.'' | ''Sorbisches materielles und immaterielles Kulturerbe ist systematisch digital erfasst, rechtssicher und langfristig gesichert, leicht auffindbar, offen nutzbar und wird aktiv von Interessierten genutzt.'' | ||
'''Konkrete | '''Konkrete Ziele'''<br /> | ||
Bis 2032 ist ein tragfähiges, finanziell und organisatorisch abgesichertes Modell etabliert, das: | Bis 2032 ist ein tragfähiges, finanziell und organisatorisch abgesichertes Modell etabliert, das: | ||
* Ein zentrales (oder föderiertes) digitales Langzeitarchiv nach OAIS-Referenzmodell betreibt, | * Ein zentrales (oder föderiertes) digitales Langzeitarchiv nach OAIS-Referenzmodell betreibt, | ||
| Rjadka 25: | Rjadka 25: | ||
= 2 IST-Analyse „Digitalisierung von Kulturerbe“ = | = 2 IST-Analyse „Digitalisierung von Kulturerbe“ = | ||
Das Ziel in diesem Themenbereich ist es, sorbisches Kulturerbe digital zu verwalten und damit langfristig für Recherche, Nutzung und Präsentation vorzuhalten. | Das Ziel in diesem Themenbereich ist es, sorbisches Kulturerbe digital zu verwalten und damit langfristig für Recherche, Nutzung und Präsentation vorzuhalten. | ||
Was ist | |||
Im Abschnitt "IST-Analyse“ werden die folgenden Fragen beantwortet: Was ist sorbisches Kulturerbe und was zählt alles dazu? Welche Schritte durchläuft ein Kulturgut, um zum digitalen Kulturerbe zu gehören? Wie können die digitale Verwaltung, Archivierung, Nutzung und Präsentation von Kulturgütern umgesetzt werden? | |||
Die grundlegenden Terminologien des Kulturerbes sollen im Folgenden festgelegt werden. | |||
== 2.1 Terminologie – von Kultur zu Kulturerbe == | == 2.1 Terminologie – von Kultur zu Kulturerbe == | ||
| Rjadka 34: | Rjadka 36: | ||
=== 2.1.1 Kultur === | === 2.1.1 Kultur === | ||
Kultur bezeichnet hier die Gesamtheit aller vom Menschen geschaffenen und erlernten Ausdrucksformen des Lebens, die auf gemeinsamen Werten und Verhaltensweisen beruhen.<ref name="wiki-kultur">URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Kultur</ref> Dazu zählen materielle Ergebnisse (z. B. Kunstwerke, Technik) ebenso wie immaterielle Praktiken (Sprache, Bräuche, Wissen). Kultur umfasst laut der UNESCO geistige, materielle, intellektuelle und emotionale Merkmale, die eine Gesellschaft oder soziale Gruppe kennzeichnen.<ref name="mondiacult">UNESCO 1982: Mexico City Declaration on Cultural Policies (MONDIACULT). URL: https://www.lacult.unesco.org/docc/1982_MONDIACULT.pdf</ref> <ref name="cultureaction">Culture Action Europe 2024: The State of Culture report. URL: https://cultureactioneurope.org/de/news/the-state-of-culture-report-published, abgerufen am 01.10.2025.</ref> Sie ist dynamisch und wird von jeder Generation neu gestaltet. | Kultur bezeichnet hier die Gesamtheit aller '''vom Menschen geschaffenen und erlernten Ausdrucksformen''' des Lebens, die auf gemeinsamen Werten und Verhaltensweisen beruhen.<ref name="wiki-kultur">URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Kultur</ref> Dazu zählen '''materielle Ergebnisse''' (z. B. Kunstwerke, Technik) ebenso wie '''immaterielle Praktiken''' (Sprache, Bräuche, Wissen). Kultur umfasst laut der UNESCO geistige, materielle, intellektuelle und emotionale Merkmale, die eine Gesellschaft oder soziale Gruppe kennzeichnen.<ref name="mondiacult">UNESCO 1982: Mexico City Declaration on Cultural Policies (MONDIACULT). URL: https://www.lacult.unesco.org/docc/1982_MONDIACULT.pdf</ref> <ref name="cultureaction">Culture Action Europe 2024: The State of Culture report. URL: https://cultureactioneurope.org/de/news/the-state-of-culture-report-published, abgerufen am 01.10.2025.</ref> Sie ist dynamisch und wird von jeder Generation neu gestaltet. | ||
Das deutsche Wort „Kultur“ ist eine Eindeutschung des lateinischen Worts „cultura“. Dieses bedeutet ursprünglich „Bebauung, Bearbeitung, Bestellung, Pflege“ und meinte sowohl die physische Bearbeitung als auch die Pflege geistiger Güter, z. B. der Sprache. | Das deutsche Wort „Kultur“ ist eine Eindeutschung des lateinischen Worts „cultura“. Dieses bedeutet ursprünglich „Bebauung, Bearbeitung, Bestellung, Pflege“ und meinte sowohl die physische Bearbeitung als auch die Pflege geistiger Güter, z. B. der Sprache. | ||
=== 2.1.2 Kulturelle Ausdrucksform === | === 2.1.2 Kulturelle Ausdrucksform === | ||
Eine kulturelle Ausdrucksform ist eine konkrete, gegenwärtige oder historische, Manifestation von Kultur, bspw. eine Zeichnung, eine Tracht oder ein Lied: Sie macht die Kultur sichtbar und erlebbar. Im engeren Sinne ist es eine Ausdrucksweise, die aus der Kreativität einer Person, Gruppe oder Gesellschaft entsteht und kulturellen Inhalt trägt (symbolische Bedeutung, künstlerische Dimension, kulturelle Werte).<ref>Österreichische UNESCO-Kommission 2007: Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, Art. 4, Seite 13. URL: https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Publikations-Dokumente/2005er_UNESCO-Convention_German.pdf, abgerufen am 22.09.2025.</ref> Sie wird innerhalb und zwischen Gemeinschaften weitergegeben. | Eine kulturelle Ausdrucksform ist eine '''konkrete, gegenwärtige oder historische, Manifestation von Kultur''', bspw. eine Zeichnung, eine Tracht oder ein Lied: Sie macht die Kultur sichtbar und erlebbar. Im engeren Sinne ist es eine Ausdrucksweise, die aus der Kreativität einer Person, Gruppe oder Gesellschaft entsteht und '''kulturellen Inhalt''' trägt (symbolische Bedeutung, künstlerische Dimension, kulturelle Werte).<ref>Österreichische UNESCO-Kommission 2007: Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, Art. 4, Seite 13. URL: https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Publikations-Dokumente/2005er_UNESCO-Convention_German.pdf, abgerufen am 22.09.2025.</ref> Sie wird innerhalb und zwischen Gemeinschaften weitergegeben. | ||
Alle kulturellen Ausdrucksformen bilden einen wesentlichen Kern von Kultur, aber Kultur enthält auch latente Dimensionen (Werte, Normen, Vorannahmen etc.), die nicht unmittelbar als Ausdrucksform erscheinen. | Alle kulturellen Ausdrucksformen bilden einen wesentlichen Kern von Kultur, aber Kultur enthält auch latente Dimensionen (Werte, Normen, Vorannahmen etc.), die nicht unmittelbar als Ausdrucksform erscheinen. | ||
=== 2.1.3 Kulturgut === | === 2.1.3 Kulturgut === | ||
Ein „Kulturgut“ ist eine einzelne kulturelle Ausdrucksform, der ein besonderer kultureller Wert zugemessen wird (durch Anerkennung, Schutz, Bedeutung). Es ist somit ein Erzeugnis menschlicher Kreativität oder Zeugnis menschlichen Lebens, welches Bedeutung für die Kultur einer Gemeinschaft hat und daher Bestand haben und bewahrt werden soll. | Ein „Kulturgut“ ist '''eine einzelne kulturelle Ausdrucksform''', der ein '''besonderer kultureller Wert zugemessen wird''' (durch Anerkennung, Schutz, Bedeutung). Es ist somit ein Erzeugnis menschlicher Kreativität oder Zeugnis menschlichen Lebens, welches '''Bedeutung für die Kultur einer Gemeinschaft''' hat und daher '''Bestand haben und bewahrt werden soll'''. | ||
Die Summe aller Kulturgüter einer Gemeinschaft wird als dessen Kulturerbe bezeichnet. | Die '''Summe aller Kulturgüter''' einer Gemeinschaft wird als dessen '''Kulturerbe''' bezeichnet. | ||
=== 2.1.4 Kulturerbe === | === 2.1.4 Kulturerbe === | ||
Kulturerbe ist die Summe der materiellen und immateriellen Ausdrucksformen (= Kulturgüter) einer Kultur, die als | Kulturerbe ist die '''Summe der materiellen und immateriellen Ausdrucksformen''' (= Kulturgüter) einer Kultur, die als „'''bewahrenswert'''“ anerkannt wurden. International umfasst das u. a. das '''Welterbe''' (Denkmäler, Ensembles, Stätten)<ref>UNESCO (1972), Welterbekonvention, Art. 1. URL: https://www.dnk.de/wp-content/uploads/2021/02/1972_DNK_UNESCO-Welterbekonvention.pdf (abgerufen am 11.09.2025).</ref> und das '''Immaterielles Kulturerbe''' (Praktiken, Wissen).<ref>Deutsche UNESCO-Kommission o. J.:, Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (dt. Ausgabe). URL: https://www.unesco.de/assets/dokumente/Deutsche_UNESCO-Kommission/02_Publikationen/Publikation_UNESCO-%C3%9Cbereinkommen_zur_Erhaltung_des_immateriellen_Kulturerbes_01.pdf, (abgerufen am 11.09.2025).</ref> | ||
Ob etwas „zum Kulturerbe“ zählt, ist Ergebnis von Bewertung, Diskurs und teils formellen Verfahren. | Ob etwas „zum Kulturerbe“ zählt, ist Ergebnis von Bewertung, Diskurs und teils formellen Verfahren. Dem Sorbischen Kulturregister (SKR) zufolge ist „sorbisch-wendisches Kulturerbe“ eine Zuschreibung, die durch Gesellschaft, Museen, Archive und Wissenschaft erfolgen kann.<ref>Sorbisches Institut 2025: Konzept für ein Sorbisches Kulturregister (SKR). URL: https://www.serbski-institut.de/wp-content/uploads/2021/11/00_Zweite-aktualisierte-Fassung_Konzept_Sorbisches-Kulturregister_20.11.2025.pdf, abgerufen am 20.11.2025.</ref> | ||
=== 2.1.5 Abgrenzung: Kultur und Kulturerbe === | === 2.1.5 Abgrenzung: Kultur und Kulturerbe === | ||
Kultur / Kulturelle Ausdrucksform sind als Begriffe weiter gefasst als Kulturgut / Kulturerbe. Kulturelle Ausdrucksformen umfassen alles Gelebte und Gestaltete einer Gemeinschaft in Gegenwart und Vergangenheit, während Kulturgut / Kulturerbe diejenigen kulturellen Güter und Traditionen meint, denen eine Bedeutung beigemessen wurde und die als bewahrens- und weitergebenswert erkannt wurden. Kultur ist der „aktuelle“ kreative Prozess (einschließlich Popkultur, Alltagskultur), Kulturerbe der daraus überkommene Schatz. Dennoch sind die Grenzen fließend: Was heute nur Kultur ist, kann morgen zum Kulturerbe erklärt werden – abhängig von Wertzuschreibung und Diskurs. | '''Kultur / Kulturelle Ausdrucksform''' sind als Begriffe weiter gefasst als '''Kulturgut / Kulturerbe'''. Kulturelle Ausdrucksformen umfassen alles Gelebte und Gestaltete einer Gemeinschaft in Gegenwart und Vergangenheit, während Kulturgut / Kulturerbe diejenigen kulturellen Güter und Traditionen meint, denen eine Bedeutung beigemessen wurde und die als bewahrens- und weitergebenswert erkannt wurden. Kultur ist der „aktuelle“ kreative Prozess (einschließlich Popkultur, Alltagskultur), Kulturerbe der daraus überkommene Schatz. Dennoch sind die Grenzen fließend: Was heute nur Kultur ist, kann morgen zum Kulturerbe erklärt werden – abhängig von Wertzuschreibung und Diskurs. | ||
Im Rahmen dieses Dokuments werden für den sorbischen Kontext die Begriffe „kulturelle Ausdrucksform“ und „Kulturgut“ weitgehend synonym verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Hintergrund ist, dass die Gesamtzahl der identifizierbaren kulturellen Ausdrucksformen einer kleinen Minderheit wie der Sorben/Wenden im Vergleich zu großen Mehrheitsgesellschaften überschaubar ist. Zugleich ist der Anteil dieser Ausdrucksformen, denen in der Community ein besonderer Wert beigemessen wird und die daher faktisch als Kulturgut wahrgenommen und behandelt werden, sehr hoch: Ein großer Teil des gelebten kulturellen Repertoires wird als identitätsstiftend und bewahrenswert verstanden und damit dem Kulturerbe zugerechnet. | Im Rahmen dieses Dokuments werden für den sorbischen Kontext die Begriffe '''„kulturelle Ausdrucksform“''' und '''„Kulturgut“''' weitgehend '''synonym''' verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Hintergrund ist, dass die Gesamtzahl der identifizierbaren kulturellen Ausdrucksformen einer kleinen Minderheit wie der Sorben/Wenden im Vergleich zu großen Mehrheitsgesellschaften überschaubar ist. Zugleich ist der Anteil dieser Ausdrucksformen, denen in der Community ein besonderer Wert beigemessen wird und die daher faktisch als Kulturgut wahrgenommen und behandelt werden, sehr hoch: Ein großer Teil des gelebten kulturellen Repertoires wird als identitätsstiftend und bewahrenswert verstanden und damit dem Kulturerbe zugerechnet. | ||
== 2.2 Klassifizierung von Kulturgütern == | == 2.2 Klassifizierung von Kulturgütern == | ||
| Rjadka 67: | Rjadka 69: | ||
=== 2.2.2 B. Materiell - beweglich 🖼️ === | === 2.2.2 B. Materiell - beweglich 🖼️ === | ||
Die Kategorie „Materiell - beweglich" umfasst bewegliche Sachen bzw. Sachgesamtheiten von kulturellem Wert (z. B. Objekte, Sammlungen), wie sie das deutsche Kulturgutschutzgesetz (§ 2 KGSG)<ref>Deutschland 2016: Kulturgutschutzgesetz (KGSG), § 2. URL: https://www.buzer.de/2_KGSG.htm, abgerufen am 01.10.2025.</ref> als „Kulturgut“ beschreibt. | |||
* B1 '''Schriftgut''' - Bücher, Zeitungen, Handschriften, Archivgut, Graphiken, Pläne, Karten | * B1 '''Schriftgut''' - Bücher, Zeitungen, Handschriften, Archivgut, Graphiken, Pläne, Karten | ||
* B2 '''Fotografien & Bildträger''' | * B2 '''Fotografien & Bildträger''' | ||
| Rjadka 86: | Rjadka 88: | ||
=== 2.2.4 D. Digital 💾 === | === 2.2.4 D. Digital 💾 === | ||
Bezeichnet in digitaler Form vorliegende Ressourcen menschlichen Wissens und Ausdrucks. Diese können sowohl born-digital sein als auch digitalisierte Repräsentationen von materiellen und immateriellen Kulturgütern.<ref>UNESCO 2003: Charter on the Preservation of Digital Heritage. URL: https://www.unesco.org/en/legal-affairs/charter-preservation-digital-heritage, abgerufen am 01.10.2025.</ref> | Bezeichnet in digitaler Form vorliegende Ressourcen menschlichen Wissens und Ausdrucks. Diese können sowohl born-digital sein als auch digitalisierte Repräsentationen von materiellen und immateriellen Kulturgütern.<ref>UNESCO 2003: Charter on the Preservation of Digital Heritage. URL: https://www.unesco.org/en/legal-affairs/charter-preservation-digital-heritage, abgerufen am 01.10.2025.</ref> | ||
* D1 '''Born-digital''', z. B. | * D1 '''Born-digital''' (ursprünglich digital erzeugt, kein analoges Original), z. B. Webseiten, Social-Media-Beiträge, Software, Apps, Spiele, digitale Fotos/Audio/Video. | ||
* D2 '''Digitalisate''' - Digitalisierte Repräsentationen/Derivate aus den Klassen A, B und C. | * D2 '''Digitalisate''' - Digitalisierte Repräsentationen/Derivate aus den Klassen A, B und C. | ||
== 2.3 Prozess der Digitalisierung von Kulturerbe == | == 2.3 Begriffe und Funktionsbausteine der Kulturerbe-Digitalisierung == | ||
Die vorherigen Abschnitte haben geklärt, was unter Kulturerbe verstanden wird und welche Arten von Kulturgütern unterschieden werden. Bevor der nachfolgende Abschnitt den Prozess der Kulturerbe-Digitalisierung beschreibt, werden in diesem Abschnitt die dafür wichtigsten Arbeitsbegriffe und Funktionen erläutert. Der Abschnitt soll dabei die Frage beantworten: Welche Arbeitsabläufe und Funktionen sind notwendig, damit Kulturgüter nicht nur digital erfasst, sondern auch gefunden, verstanden, gesichert und genutzt werden können? | |||
Die Erläuterungen sollen eine gemeinsame und leicht verständliche Grundlage schaffen für alle, die an der Digitalisierung von Kulturerbe interessiert sind. | |||
=== 2.3.1 Vom Kulturgut zur digitalen Repräsentation === | |||
Dieser Abschnitt erklärt, was bei einer Digitalisierung entsteht und wie sich das digitale Ergebnis vom ursprünglichen Kulturgut unterscheidet. | |||
{| class="wikitable" | |||
! Begriff | |||
! Erklärung | |||
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| '''Digitalisierung von Kulturerbe''' | |||
| Digitalisierung bezeichnet in diesem Konzept den gesamten zusammenhängenden Prozess: Kulturgüter erfassen, beschreiben und bewerten, digitale Repräsentationen erzeugen oder übernehmen, ihre Qualität prüfen, sie sichern und für die Nutzung zugänglich machen.<ref name="DFG2016">Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 2016: Praxisregeln „Digitalisierung“, insbesondere S. 13 und 41-44. URL: https://www.dfg.de/resource/blob/176108/898bf3574ad0ff3b1db525fa7d04c86c/12-151-v1216-de-data.pdf, abgerufen am 16.07.2026.</ref> Bei ursprünglich digital entstandenen Kulturgütern – auch ''born digital'' genannt – entfällt die Überführung aus einem analogen Original; die weiteren Aufgaben bleiben bestehen. | |||
|- | |||
| '''Digitalisat und digitale Repräsentation''' | |||
| Ein '''Digitalisat''' ist ein digitales Abbild eines analogen Kulturguts, beispielsweise ein Scan einer Handschrift oder ein Foto eines Museumsobjekts. Der weitere Begriff '''digitale Repräsentation''' umfasst auch Audio-, Video- oder 3D-Dokumentationen einer immateriellen kulturellen Praxis. Die digitale Repräsentation ersetzt weder das materielle Kulturgut noch die lebendige Praxis. | |||
|- | |||
| '''Masterdatei und Nutzungsderivat''' | |||
| Die '''Masterdatei''' ist die möglichst hochwertige und qualitätsgeprüfte Ausgangsdatei. Sie wird für die langfristige Sicherung und spätere Bearbeitungen aufbewahrt. Ein '''Nutzungsderivat''' ist eine daraus erzeugte, an einen bestimmten Zweck angepasste Datei, beispielsweise ein kleineres Bild für eine Internetseite. | |||
|- | |||
| '''Digitales Objekt''' | |||
| Als '''digitales Objekt''' wird in diesem Konzept eine zusammengehörige digitale Einheit bezeichnet. Sie kann aus einer oder mehreren Dateien, den zugehörigen Metadaten und ihren Verknüpfungen bestehen. Ein digitales Objekt kann ein Digitalisat oder ein ursprünglich digital entstandenes Kulturgut sein. | |||
|} | |||
''Beispiel:'' Das verzierte sorbische Osterei bleibt das materielle Kulturgut. Hochauflösende Fotografien, ein 3D-Modell und die dazugehörigen Beschreibungen bilden gemeinsam seine digitale Repräsentation. | |||
=== 2.3.2 Funktionsbausteine und ihr Zusammenspiel === | |||
Die folgende Tabelle erläutert die grundlegenden Funktionen bei der Digitalisierung von Kulturerbe, unabhängig von konkreten Institutionen oder technischen Produkten. | |||
{| class="wikitable" | |||
! Funktionsbaustein | |||
! Hauptaufgabe | |||
|- | |||
| '''Register oder Katalog''' | |||
| Weist Kulturgüter nach, beschreibt und verknüpft sie und macht sichtbar, was vorhanden ist, wo es sich befindet und in welchem Zusammenhang es steht. Ein Registereintrag kann bereits bestehen, bevor ein Digitalisat angefertigt wurde. | |||
|- | |||
| '''Digitalisierungsdienst oder Digitalisierungszentrum''' | |||
| Erzeugt digitale Repräsentationen, bearbeitet und prüft sie und dokumentiert technische Angaben zur Digitalisierung. Es liefert beispielsweise geprüfte Masterdateien und Nutzungsderivate. | |||
|- | |||
| '''Repositorium oder digitales Archiv''' | |||
| Übernimmt digitale Dateien und Metadaten, speichert und verwaltet sie und sorgt entsprechend seinem Auftrag für ihre Sicherung, Langzeiterhaltung und Bereitstellung. | |||
|- | |||
| '''Präsentations- und Nutzungssystem''' | |||
| Führt beschreibende Informationen und digitale Medien für Nutzerinnen und Nutzer zusammen. Es ermöglicht beispielsweise Suche, Anzeige, Kontextualisierung, Vermittlung und – soweit zulässig – Nachnutzung. | |||
|} | |||
Diese Bausteine beschreiben zunächst '''Funktionen''' und nicht zwingend getrennte Institutionen oder Systeme. Eine Einrichtung kann mehrere Funktionen übernehmen. Umgekehrt kann eine Funktion auf mehrere Einrichtungen oder technische Systeme verteilt sein. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, verlässliche Übergaben und gemeinsame Standards. | |||
Vereinfacht lässt sich das Zusammenspiel so zusammenfassen: | |||
# Das '''Register oder der Katalog''' beschreibt und verknüpft das Kulturgut. | |||
# Der '''Digitalisierungsdienst''' erzeugt und prüft seine digitale Repräsentation. | |||
# Das '''Repositorium oder digitale Archiv''' übernimmt und erhält die Dateien. | |||
# Das '''Präsentationssystem''' führt Beschreibungen und Medien für die Nutzung zusammen. | |||
Die konkrete Ausgestaltung kann zentral, dezentral oder als Verbund mehrerer Systeme erfolgen. Welche dieser Funktionen in der sorbischen Welt bereits durch das Sorbische Kulturregister, das Digitalisierungszentrum, Archive, Repositorien und Präsentationsumgebungen erfüllt werden und wo noch Lücken bestehen, wird in der sorbischen IST-Analyse untersucht. | |||
=== 2.3.3 Register: Kulturgüter erfassen, beschreiben und verknüpfen === | |||
Die folgende Tabelle erklärt, wie Kulturgüter so beschrieben und bearbeitet werden, dass sie eindeutig zugeordnet, wiedergefunden und nach einheitlichen Regeln weiterverarbeitet werden können. | |||
{| class="wikitable" | |||
! Begriff | |||
! Erklärung | |||
|- | |||
| '''Erschließung, Verzeichnung und Registrierung''' | |||
| '''Erschließung''' ist der übergeordnete Vorgang, bei dem ein Kulturgut identifiziert, beschrieben und in seinen Zusammenhang eingeordnet wird. '''Verzeichnung''' bezeichnet seine strukturierte dokumentarische Beschreibung. '''Registrierung''' bedeutet die Aufnahme in ein konkretes Register, einen Katalog oder ein Sammlungssystem. Ein Kulturgut kann bereits registriert werden, bevor ein Digitalisat vorhanden ist. | |||
|- | |||
| '''Metadaten''' | |||
| Metadaten sind strukturierte Informationen über ein Kulturgut und seine digitalen Repräsentationen. Dazu gehören beispielsweise Titel, Herkunft, beteiligte Personen, Ort, Zeit, kultureller Kontext, Rechte, Dateieigenschaften und Bearbeitungsschritte. Je nach Zweck werden beschreibende, technische, rechtliche und erhaltungsbezogene Metadaten unterschieden. Sie machen Kulturgüter auffindbar, verständlich, verwaltbar und langfristig nutzbar.<ref name="PREMIS">Library of Congress o. J.: PREMIS – Preservation Metadata: Implementation Strategies. Internationaler Standard für Erhaltungsmetadaten. URL: https://www.loc.gov/standards/premis/, abgerufen am 16.07.2026.</ref> | |||
|- | |||
| '''Persistenter Identifikator''' | |||
| Ein '''persistenter Identifikator''' ist eine dauerhafte und eindeutige Kennung für ein Kulturgut, einen Datensatz oder eine digitale Ressource. Die Kennung bleibt bestehen, auch wenn sich der technische Speicherort oder die Internetadresse ändern. Dadurch können Kulturgüter dauerhaft zitiert und zwischen Systemen verknüpft werden.<ref name="DFG2016" /> | |||
|} | |||
Metadaten sind keine bloße Beigabe zu einer Datei. Ohne ausreichende Beschreibungen kann ein Digitalisat zwar technisch vorhanden sein, später aber kaum gefunden, verstanden oder zuverlässig zugeordnet werden. | |||
=== 2.3.4 Digitalisierungsdienst und Archiv: Digitalisieren, speichern und langfristig erhalten === | |||
Die folgende Tabelle erklärt was erforderlich ist, damit digitale Kulturgüter nicht nur heute gespeichert sind, sondern auch nach technischen und organisatorischen Veränderungen noch gefunden, verstanden und genutzt werden können. | |||
{| class="wikitable" | |||
! Begriff | |||
! Erklärung | |||
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| '''Repositorium''' | |||
| Ein '''Repositorium''', auch ''Repository'' genannt, ist eine verwaltete technische Umgebung, in der digitale Objekte und ihre Metadaten übernommen, gespeichert, geordnet, verwaltet und bereitgestellt werden. Ein Repositorium kann Teil eines digitalen Archivs sein. Nicht jedes Repositorium erfüllt jedoch automatisch alle Anforderungen der Langzeiterhaltung. | |||
|- | |||
| '''Digitales Archiv oder digitales Langzeitarchiv''' | |||
| Ein digitales Archiv ist mehr als ein Server oder ein Speicherprogramm. Es verbindet eine verantwortliche Organisation, fachkundiges Personal, Regeln, Arbeitsabläufe und technische Systeme. Es übernimmt die Verantwortung dafür, digitale Informationen langfristig zu erhalten und für festgelegte Nutzergruppen zugänglich zu machen. Das internationale Referenzmodell '''Open Archival Information System''' (OAIS, offenes Archiv-Informationssystem) bietet hierfür einen fachlichen Rahmen.<ref name="OAIS2024">Consultative Committee for Space Data Systems (CCSDS) 2024: Reference Model for an Open Archival Information System (OAIS), CCSDS 650.0-M-3, insbesondere S. 1-1–1-2 und 2-1–2-2. URL: https://ccsds.org/Pubs/650x0m3.pdf, abgerufen am 16.07.2026.</ref> | |||
|- | |||
| '''Ingest oder kontrollierte Übernahme''' | |||
| '''Ingest''' bezeichnet die kontrollierte Übernahme digitaler Dateien und Metadaten in ein Repositorium oder digitales Archiv. Dabei werden beispielsweise Vollständigkeit, Dateiformate, Metadaten und Dateiintegrität geprüft und die Übernahme dokumentiert. | |||
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| '''Langzeitverfügbarkeit und digitale Langzeiterhaltung''' | |||
| '''Langzeitverfügbarkeit''' ist das Ziel, digitale Inhalte über technische und organisatorische Veränderungen hinweg auffindbar, lesbar, verständlich und nutzbar zu halten. '''Digitale Langzeiterhaltung''' bezeichnet die dafür notwendigen fortlaufenden Maßnahmen. Dazu können mehrere Speicherorte, regelmäßige Prüfungen, Formatüberwachung, technische Migrationen und eine nachvollziehbare Dokumentation gehören. „Langfristig“ bezeichnet dabei keine feste Zahl von Jahren, sondern einen Zeitraum, in dem mit veränderten Technologien, Formaten und Nutzungsanforderungen gerechnet werden muss.<ref name="OAIS2024" /> | |||
|- | |||
| '''Datensicherung oder Backup''' | |||
| Ein '''Backup''' ist eine zusätzliche Sicherungskopie, aus der Dateien nach einem Verlust oder technischen Ausfall wiederhergestellt werden können. Backups sind notwendig, ersetzen aber keine Langzeiterhaltung: Sie regeln allein noch keine dauerhaften Zuständigkeiten, Metadaten, Formatüberwachung, Integritätsprüfungen oder langfristige Zugänglichkeit.<ref name="DPCStorage">Digital Preservation Coalition o. J.: Digital Preservation Handbook – Storage. URL: https://www.dpconline.org/handbook/organisational-activities/storage, abgerufen am 16.07.2026.</ref> | |||
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| '''Integrität und Authentizität''' | |||
| '''Integrität''' bedeutet, dass unbeabsichtigte Veränderungen oder Beschädigungen einer Datei erkannt werden können. Dafür werden häufig Prüfsummen verwendet - digitale Kontrollwerte, die regelmäßig verglichen werden. '''Authentizität''' bedeutet, dass Herkunft, Identität und Bearbeitungsgeschichte eines digitalen Objekts nachvollziehbar sind und belegt werden kann, dass es das ist, was es zu sein vorgibt. | |||
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| '''Dateiformat und Datenformat''' | |||
| Ein '''Dateiformat''' legt den technischen Aufbau einer einzelnen Datei fest. Ein '''Datenformat''' beschreibt, wie Informationen strukturiert und zwischen Systemen ausgetauscht werden. Gut dokumentierte, verbreitete und möglichst offen beschriebene Formate erleichtern den Austausch und die langfristige Nutzung. Sie ersetzen jedoch keine aktive Langzeiterhaltung. | |||
|} | |||
'''Merksatz:''' Speichern ist nicht dasselbe wie langfristiges Erhalten. Auch ein vorhandenes Backup ist noch kein digitales Langzeitarchiv. | |||
=== 2.3.5 Präsentationssystem: Kulturerbe zugänglich machen und präsentieren === | |||
Die folgende Tabelle erklärt, wie aus langfristig gesicherten Dateien ein digitales Kulturerbe wird, das von Menschen gefunden, verstanden und sinnvoll genutzt werden kann. | |||
{| class="wikitable" | |||
! Begriff | |||
! Erklärung | |||
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| '''Zugänglichmachung und Präsentation''' | |||
| '''Zugänglichmachung''' bedeutet, dass digitale Objekte auffindbar und im rechtlich sowie technisch zulässigen Umfang abrufbar sind. '''Präsentation''' geht darüber hinaus: Inhalte werden ausgewählt, miteinander verknüpft, erklärt und für bestimmte Zielgruppen vermittelt. Dazu gehören verständliche Kontextinformationen, klare Rechteangaben, Mehrsprachigkeit und möglichst barrierearme Zugänge. Abhängig von Rechten, personenbezogenen Daten oder kulturellen Schutzbedarfen kann der Zugang offen oder eingeschränkt sein. | |||
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| '''Nutzung und Nachnutzung''' | |||
| '''Nutzung''' umfasst beispielsweise das Betrachten, Lesen, Anhören, Erforschen oder Vermitteln eines digitalen Kulturguts. '''Nachnutzung''' bedeutet seine weitere Verwendung in einem neuen Zusammenhang, etwa in Bildung, Forschung, Publikationen, Ausstellungen, Anwendungen oder kreativen Werken. Dafür werden geeignete Dateien, verständliche Metadaten und klare Rechteinformationen benötigt. | |||
|- | |||
| '''Rechteinformation und Lizenz''' | |||
| Eine '''Rechteinformation''' beschreibt den rechtlichen Status eines digitalen Objekts und mögliche Einschränkungen seiner Nutzung. Eine '''Lizenz''' räumt durch eine dazu berechtigte Person oder Institution konkrete Nutzungsrechte ein. Ein allgemeiner Rechtehinweis ist daher nicht automatisch eine Lizenz.<ref name="RightsReuse">RightsStatements.org o. J.: Standardisierte Rechtehinweise für online verfügbares Kulturerbe. URL: https://rightsstatements.org/de/, abgerufen am 16.07.2026. Creative Commons 2025: Recommended Licenses and Tools for Cultural Heritage Content. URL: https://creativecommons.org/2025/07/09/recommended-licenses-and-tools-for-cultural-heritage-content/, abgerufen am 16.07.2026.</ref> | |||
|- | |||
| '''Interoperabilität''' | |||
| '''Interoperabilität''' bezeichnet die Fähigkeit von Systemen und Organisationen, Daten auszutauschen und in gleicher Bedeutung zu verstehen. Dafür werden gemeinsame Metadatenmodelle, Begriffe, Identifikatoren und technische Schnittstellen benötigt. So können beispielsweise Register, Repositorien, Präsentationsportale und externe Kulturplattformen miteinander verbunden werden.<ref name="EuropeanaEDM">Europeana o. J.: Metadata – Europeana Data Model (EDM, Europeana-Datenmodell). URL: https://pro.europeana.eu/page/metadata, abgerufen am 16.07.2026.</ref> | |||
|} | |||
Digitalisierte Inhalte entfalten ihren kulturellen und gesellschaftlichen Nutzen erst dann vollständig, wenn sie auffindbar, verständlich, rechtlich klar und für unterschiedliche Zielgruppen tatsächlich verwendbar sind. | |||
Der folgende Abschnitt 2.4 beschreibt, wie diese Funktionen innerhalb des gesamten Prozesses der Kulturerbe-Digitalisierung zusammenwirken. | |||
== 2.4 Prozess der Digitalisierung von Kulturerbe == | |||
Die Digitalisierung von Kulturgut ist kein rein technischer Arbeitsschritt, sondern ein vielschichtiger, oft langfristiger Prozess, der bereits mit der Wahrnehmung und Identifikation einer kulturellen Ausdrucksform beginnt. Ziel dieses Abschnitts ist es, diesen Gesamtprozess systematisch darzustellen: von der gelebten Kultur über das identifizierte Kulturgut bis hin zur digital nutzbaren Repräsentation. | Die Digitalisierung von Kulturgut ist kein rein technischer Arbeitsschritt, sondern ein vielschichtiger, oft langfristiger Prozess, der bereits mit der Wahrnehmung und Identifikation einer kulturellen Ausdrucksform beginnt. Ziel dieses Abschnitts ist es, diesen Gesamtprozess systematisch darzustellen: von der gelebten Kultur über das identifizierte Kulturgut bis hin zur digital nutzbaren Repräsentation. | ||
| Rjadka 99: | Rjadka 232: | ||
* sowie technische Vorgaben wie die DFG-Praxisregeln Digitalisierung<ref>Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 2022: Praxisregeln Digitalisierung (aktualisierte Fassung). URL: https://www.ulb.hhu.de/fileadmin/redaktion/ULB/Documents/Infomaterial/DFG_Praxisregeln_Digitalisierung_Aktualisierte_Fassung2022.pdf, abgerufen am 01.10.2025. </ref> und die FADGI-Richtlinien<ref>Federal Agencies Digital Guidelines Initiative (FADGI) 2023: Technical Guidelines for Digitizing Cultural Heritage Materials – Still Image, 3rd ed. URL: https://www.digitizationguidelines.gov/guidelines/digitize-technical.html, abgerufen am 01.10.2025.</ref>. | * sowie technische Vorgaben wie die DFG-Praxisregeln Digitalisierung<ref>Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 2022: Praxisregeln Digitalisierung (aktualisierte Fassung). URL: https://www.ulb.hhu.de/fileadmin/redaktion/ULB/Documents/Infomaterial/DFG_Praxisregeln_Digitalisierung_Aktualisierte_Fassung2022.pdf, abgerufen am 01.10.2025. </ref> und die FADGI-Richtlinien<ref>Federal Agencies Digital Guidelines Initiative (FADGI) 2023: Technical Guidelines for Digitizing Cultural Heritage Materials – Still Image, 3rd ed. URL: https://www.digitizationguidelines.gov/guidelines/digitize-technical.html, abgerufen am 01.10.2025.</ref>. | ||
In der Folge soll der | In der Folge soll der „Lebenslauf“ eines Kulturguts dargestellt werden, also der Weg, den ein Objekt oder eine kulturelle Praxis vom Zeitpunkt der Entstehung über die Erfassung, Digitalisierung und Archivierung bis zur Veröffentlichung in einem digitalen Präsentationsmodul durchläuft. | ||
Hierfür erläutert der folgende Abschnitt die einzelnen Prozessschritte im Detail | Hierfür erläutert der folgende Abschnitt die einzelnen Prozessschritte im Detail, jeweils mit Akteuren und Beispielen. | ||
=== 2. | === 2.4.1 Vorüberlegungen zum Prozess === | ||
Im hier vorgestellten Prozess wird auf eine harte, systematische Filterung verzichtet, welche kulturellen Ausdrucksformen „nur“ Kultur und welche bereits Kulturgut sind. Ein solcher Bewertungs- und Abgrenzungsprozess wäre ressourcenintensiv und würde den vorhandenen Kapazitäten in den beteiligten Einrichtungen nicht entsprechen. Stattdessen folgt das Konzept einer inklusiven Logik: Alle dokumentierten Ausdrucksformen werden zunächst als potenzielle Kulturgüter erfasst. Eine feinere Auswahl und Priorisierung erfolgen erst in einem späteren Schritt, nämlich dann, wenn konkret entschieden wird, welche Ausdrucksformen bzw. Kulturgüter in welcher Tiefe digitalisiert, archiviert und präsentiert werden sollen. | Im hier vorgestellten Prozess wird auf eine harte, systematische Filterung verzichtet, welche kulturellen Ausdrucksformen „nur“ Kultur und welche bereits Kulturgut sind. Ein solcher Bewertungs- und Abgrenzungsprozess wäre ressourcenintensiv und würde den vorhandenen Kapazitäten in den beteiligten Einrichtungen nicht entsprechen. Stattdessen folgt das Konzept einer inklusiven Logik: Alle dokumentierten Ausdrucksformen werden zunächst als potenzielle Kulturgüter erfasst. Eine feinere Auswahl und Priorisierung erfolgen erst in einem späteren Schritt, nämlich dann, wenn konkret entschieden wird, welche Ausdrucksformen bzw. Kulturgüter in welcher Tiefe digitalisiert, archiviert und präsentiert werden sollen. | ||
Dieses Vorgehen schließt an das | Dieses Vorgehen schließt an das SKR-Konzept an, das bewusst auf eine frühe normative Trennung zwischen „kultureller Ausdrucksform“ und „Kulturgut“ verzichtet. Auch hier steht zunächst der möglichst vollständige, strukturierte Überblick über die sorbischen Kulturgüter im Vordergrund. Die differenzierte Bewertung und Schwerpunktsetzung werden als anschließende fachliche Aufgabe verstanden. | ||
=== 2. | === 2.4.2 Prozessschritte im Detail === | ||
Das folgende Diagramm gibt einen Überblick über die sechs Kernschritte | Das folgende Diagramm gibt einen Überblick über die sechs Kernschritte des Gesamtprozesses der Digitalisierung von Kulturgut – von der ersten Wahrnehmung einer kulturellen Ausdrucksform bis zu ihrer digitalen Präsentation als Kulturgut. Die Abfolge zeigt zugleich die Entwicklungsstufen: von gelebter Kultur zur kulturellen Ausdrucksform, von dort zum Kulturgut und schließlich zum digitalen Kulturgut. Die Schritte sind als generischer Ablauf zu verstehen: Je nach Art des Kulturguts können einzelne Tätigkeiten unterschiedlich aufwendig sein oder parallel erfolgen. | ||
[[Dataja:Wobraz_K3.png|center|600px]]<ref>Mermaid Flowchart Code: [https://mermaid.live/edit#pako:eNplkk1OwzAQha8yGqmbkloxSZs2CyTa8LOphIAVhIVJpolF4iDH4a_qbXqTXgzHFdAKr2y97703lmaNWZMTxriqmvesFNrAfZIqgPPHFIdDzuBO1DVVajhM8QlGozOYO-WUwS0VsjVakqa93Pvmjlk4JmAwp3fS5kCHwQAWjkkcE_Y5WWkIXqrd9jBpT138UIkspBGVbI_7-rwLR146csLgRryQ-U8lMGLwTG1WapLPpHKCZQLMOY9ch7m2VxiSpOAEjJ1TSev_M_bkvv3KtY8ZnOuslG_H9VcOuf4dUO-2LamjGdHDQsscY6M78rAmXYv-ies-IEVTUk0pxvaa00p0lUkxVRtrexXqoWnqH6duuqLEeCWq1r6619zOn0hRaPGH9J_Xi6ZTBuOxS8B4jR8YhxGLeDThkR-EM37KuYefFmHTaOz7fOZHQTidBMHGwy9X6VslnNnDw4jPuB8GHlIuTaOX-7Vy27X5Bh_Osqo hier klicken], abgerufen am 22.09.2025.</ref> | [[Dataja:Wobraz_K3.png|center|600px]]<ref>Mermaid Flowchart Code: [https://mermaid.live/edit#pako:eNplkk1OwzAQha8yGqmbkloxSZs2CyTa8LOphIAVhIVJpolF4iDH4a_qbXqTXgzHFdAKr2y97703lmaNWZMTxriqmvesFNrAfZIqgPPHFIdDzuBO1DVVajhM8QlGozOYO-WUwS0VsjVakqa93Pvmjlk4JmAwp3fS5kCHwQAWjkkcE_Y5WWkIXqrd9jBpT138UIkspBGVbI_7-rwLR146csLgRryQ-U8lMGLwTG1WapLPpHKCZQLMOY9ch7m2VxiSpOAEjJ1TSev_M_bkvv3KtY8ZnOuslG_H9VcOuf4dUO-2LamjGdHDQsscY6M78rAmXYv-ies-IEVTUk0pxvaa00p0lUkxVRtrexXqoWnqH6duuqLEeCWq1r6619zOn0hRaPGH9J_Xi6ZTBuOxS8B4jR8YhxGLeDThkR-EM37KuYefFmHTaOz7fOZHQTidBMHGwy9X6VslnNnDw4jPuB8GHlIuTaOX-7Vy27X5Bh_Osqo hier klicken], abgerufen am 22.09.2025.</ref> | ||
Der | Der Prozess zeigt, dass Digitalisierung von Kulturgut mehr ist als das Erstellen digitaler Dateien. Sie umfasst eine Reihe aufeinander bezogener Schritte – von der ersten Wahrnehmung einer kulturellen Ausdrucksform über ihre Erfassung, Bewertung und Digitalisierung bis hin zur langfristigen Sicherung und Präsentation. Dabei sind je nach Schritt unterschiedliche Akteure beteiligt, etwa Gemeinschaften, Museen, Archive, Fachgremien, Digitalisierungsstellen oder IT. Die folgenden Beschreibungen erläutern diese Schritte so, dass nachvollziehbar wird, was jeweils mit einem Kulturgut geschieht, wer daran beteiligt ist und wie sich der Ablauf in der Praxis vorstellen lässt. | ||
'''1. Sammeln & erfassen''' <br> | |||
Hier wird eine kulturelle Ausdrucksform erstmals wahrgenommen, benannt und mit ersten Informationen erfasst: Was ist es, wer macht es oder hat es geschaffen, wo kommt es vor, warum ist es bedeutsam für die Gemeinschaft? <br> | |||
'''Akteure''': Community, Vereine, Museen, Archive, Forschende, Privatpersonen.<br> | |||
'''Beispiel''': Auf einem Dorffest zeigt eine Frau das Verzieren sorbischer Ostereier. Jemand fotografiert dies und notiert Technik, Ort und Namen. | |||
'''2. Registrieren & beschreiben''' <br> | |||
Hier wird aus der ersten Beobachtung ein strukturierter Nachweis. Das Kulturgut oder die kulturelle Ausdrucksform wird in ein Register, eine Sammlung oder einen Katalog aufgenommen und mit strukturierten Metadaten beschrieben, damit es wiedergefunden, zugeordnet und verstanden werden kann. Dazu gehören z. B. Titel, Ort, Zeit, Technik, Funktion, beteiligte Personen und der kulturelle Kontext.<br> | |||
'''Akteure''': Registerverantwortliche, Kurator:innen, Sammlungsmitarbeitende, Community für Kontextinformationen.<br> | |||
'''Beispiel''': Das Osterei erhält einen Eintrag mit Angaben wie „Wachsbatik“, „Schleife“, „Osterei-Verzierung“, Name der Trägerin und Entstehungsjahr. | |||
'''3. Bewerten & freigeben''' <br> | |||
In diesem Schritt wird entschieden, ob und in welcher Priorität ein Kulturgut oder die kulturelle Ausdrucksform digitalisiert werden soll und ob dies rechtlich und ethisch möglich ist. Dabei spielen fachliche Kriterien wie Bedeutung, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung eine Rolle, aber auch Fragen des Urheberrechts, Datenschutzes und möglicher kultureller Sensibilitäten. Am Ende steht eine begründete Entscheidung, ob und in welchem Umfang das Kulturgut weiterbearbeitet und später veröffentlicht werden darf. <br> | |||
'''Akteure''': Kurator:innen, Fachgremien, Community-Vertretungen, Register/SKR, ggf. Rechteverantwortliche und Behörden. <br> | |||
'''Beispiel''': Es wird entschieden, dass die Osterei-Technik wegen ihrer Bedeutung für die sorbische Identität digital gesichert werden soll; die Kunsthandwerkerin stimmt der Veröffentlichung zu. | |||
'''4. Digitalisieren & prüfen''' <br> | |||
Nun wird das Kulturgut technisch erfasst, also in eine digitale Form überführt. Das kann je nach Objektart durch Scan, Fotografie, Audio- oder Videoaufnahme oder 3D-Erfassung geschehen. Dabei entstehen hochwertige Master-Dateien und nutzbare Derivate. Die Digitalisierung folgt qualifizierten Standards, um Reproduzierbarkeit, Farbkonsistenz und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Anschließend wird geprüft, ob Schärfe, Farbe, Vollständigkeit und Dateiformate den Anforderungen für Archivierung und Nutzung entsprechen. <br> | |||
'''Akteure''': Digitalisierungszentrum, Foto-/AV-/3D-Spezialist:innen, externe Dienstleister bei Spezialfällen. <br> | |||
'''Beispiel''': Das Osterei wird fotografisch hochauflösend aufgenommen und zusätzlich als 3D-Modell erfasst. Danach werden Schärfe, Farbe und Dateiformate geprüft. | |||
'''5. Archivieren & sichern''' <br> | |||
Die entstandenen digitalen Dateien werden geordnet abgelegt, mit den zugehörigen Metadaten verknüpft und für die langfristige Erhaltung gesichert. Dazu gehören sichere Speicherorte, Backups, Integritätskontrollen und – wenn nötig – spätere technische Migration auf neue Systeme. Ziel ist, dass das digitale Kulturgut langfristig erhalten bleibt, auch wenn sich Technik und Formate verändern. Das Original bleibt in der Regel weiterhin am Sammlungs- oder Aufbewahrungsort. <br> | |||
'''Akteure''': Archiv, Repository, IT-Betrieb, ggf. Sorbisches Kulturarchiv bzw. Digitalisierungszentrum. <br> | |||
'''Beispiel''': Die Bilder und das 3D-Modell des Ostereis werden auf gesicherten Servern gespeichert; das Original bleibt im Museum oder bei der Eigentümerin. | |||
'''6. Präsentieren & nutzen''' <br> | |||
Im letzten Schritt werden die digitalen Objekte so bereitgestellt, dass sie gefunden, verstanden und genutzt werden können, z. B. in Portalen, digitalen Sammlungen oder virtuellen Ausstellungen. Dafür reicht es nicht, nur Dateien anzuzeigen: Es braucht auch verständliche Kontexte, Rechteangaben, Mehrsprachigkeit und möglichst barrierearme Zugänge. So wird aus der technischen Digitalisierung eine tatsächliche kulturelle Nutzung. <br> | |||
'''Akteure''': Kurator:innen, Vermittlung, Web/IT, Museen, Kulturinformationen, Community. <br> | |||
'''Beispiel''': Das Osterei erscheint in einer Online-Ausstellung, kann herangezoomt oder als 3D-Modell gedreht werden und wird mit einem kurzen Text zur Technik erklärt. | |||
=== 2.4.3 Organisatorische Perspektive === | |||
Die folgende Abbildung ist entnommen aus einem Poster des Sorbischen Instituts zu dessen Digitalisierungsstrategie, gefunden auf der Projektseite des Digitalisierungszentrums.<ref>Sorbisches Institut: Digitalisierungszentrum (DZ). URL: [https://www.serbski-institut.de/projekte-zentrale-vorhaben/digitalisierungszentrum-dz/ https://www.serbski-institut.de/projekte-zentrale-vorhaben/digitalisierungszentrum-dz/], abgerufen am 25.03.2026.</ref> Die Digitalisierungsstrategie des Sorbischen Instituts zeigt die Erfassung, Registrierung, Digitalisierung und Archivierung bis zur Präsentation von Kulturgütern aus '''organisatorischer Sicht'''. Sie basiert auf einem '''3-Säulen-Modell aus Kulturregister, Digitalisierungszentrum und Präsentationsumgebung'''. | |||
[[Dataja:Wobraz_K4.png|mini||center|600px|Abbildung: 3-Säulen-Modell der Digitalisierungsstrategie des Sorbischen Instituts. Quelle: Sorbisches Institut, „Digitalizacija serbskich kulturnych datow / Digitalisierung der sorbischen/wendischen Kulturdaten“<ref>Sorbisches Institut 2025: Digitalizacija serbskich kulturnych datow / Digitalisierung der sorbischen/wendischen Kulturdaten (Poster). URL: [https://www.serbski-institut.de/wp-content/uploads/2021/11/A0-Druck_Digitalisierungsstrategie-SI.pdf https://www.serbski-institut.de/wp-content/uploads/2021/11/A0-Druck_Digitalisierungsstrategie-SI.pdf], abgerufen am 25.03.2026.</ref>]] | |||
<br> | |||
Beide Sichtweisen - die fachliche "Prozess-Sicht" und die "organisatorische Sicht" lassen sich wie folgt in einer Darstellung zusammenfassen: | |||
[[Dataja:Wobraz_K5.jpg|mini||center|600px|Abbildung: Zusammengefasste Sichtweisen auf die Digitalisierung von Kulturerbe.]] | |||
Der "Prozess der Digitalisierung von Kulturerbe" beschreibt, '''was''' mit einem Kulturgut geschieht; das 3-Säulen-Modell zeigt, '''wo''' diese Aufgaben organisatorisch verortet sind. Bezogen auf die oben beschriebenen [[#2.3.2 Prozessschritte im Detail|Prozessschritte der Digitalisierung von Kulturerbe]] steht das '''Sorbische Kulturregister''' für den Prozessschritt „'''2. Registrieren'''“ und dient dabei vor allem der Verzeichnung und Metadatenverwaltung. Das '''Digitalisierungszentrum''' steht für die Prozessschritte „'''4. Digitalisieren'''“ und „'''5. Archivieren'''“ und dient dabei der technischen Erfassung, Bearbeitung und Sicherung der Digitalisate. Die '''Präsentationsumgebung''' steht für den Schritt „'''6. Präsentieren'''“ und dient der öffentlichen oder kuratierten Bereitstellung zur Nutzung. Ergänzende Konzepte des SI machen dabei deutlich, dass die Digitalisierung im Regelfall eine vorherige Verzeichnung im Register voraussetzt. | |||
{| class="wikitable" | |||
! Prozessschritt | |||
! Verantwortliche Organisation | |||
! Funktion im Gesamtsystem | |||
|- | |||
| '''2. Registrieren''' | |||
| '''Sorbisches Kulturregister''' | |||
| Kulturgüter werden als Entitäten nachgewiesen, beschrieben, mit Metadaten versehen und miteinander verknüpft. Das Register erfüllt damit eine katalogähnliche Funktion: Es macht sichtbar, welche Kulturgüter es gibt, wo sie sich befinden und in welchem Kontext sie stehen. | |||
|- | |||
| '''4. Digitalisieren''' | |||
| '''Digitalisierungszentrum''' | |||
| Kulturgüter werden technisch erfasst, z. B. durch Scan, Fotografie, Audio-/Videoübertragung oder 3D-Erfassung. Das Digitalisierungszentrum erzeugt und prüft die Digitalisate, ist aber nicht selbst primär ein Präsentationssystem. | |||
|- | |||
| '''5. Archivieren''' | |||
| '''Digitalisierungszentrum / Repositorium / Archiv''' | |||
| Die digitalen Dateien werden geordnet gespeichert, mit Metadaten verbunden und langfristig gesichert. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Langzeitaufbewahrung, etwa durch geeignete Speicherorte, Prüfroutinen und spätere Migrationen. | |||
|- | |||
| '''6. Präsentieren''' | |||
| '''Sorabicon / weitere Präsentationsumgebungen''' | |||
| Die digitalen Inhalte werden für Nutzer:innen sichtbar, erfahrbar und verständlich gemacht, z. B. in Portalen, digitalen Sammlungen oder virtuellen Ausstellungen. Die Präsentation greift dafür auf Metadaten aus dem Register und auf Digitalisate aus dem Repositorium bzw. dem Digitalisierungszentrum zurück. | |||
|} | |||
Der Schritt '''1. Sammeln''' liegt vor diesen drei Säulen. Er betrifft die Sammlungsorte selbst, also z. B. Museen, Archive, Heimatstuben, Vereine, Projekte, Gemeinden oder Privatpersonen. Dort entstehen oder befinden sich die Kulturgüter zunächst, bevor sie systematisch registriert, bewertet oder digitalisiert werden. | |||
Der Schritt '''3. Bewerten''' ist ebenfalls keine eigene technische Säule, sondern ein steuernder Entscheidungsschritt. In ihm wird geklärt, welche Kulturgüter priorisiert digitalisiert werden, welche fachliche Bedeutung sie haben, welche Rechte zu beachten sind und ob eine öffentliche Präsentation möglich ist. | |||
Damit wird deutlich: Register, Digitalisierungszentrum und Präsentation erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das '''Register''' beschreibt und verknüpft Kulturgüter, das '''Digitalisierungszentrum''' erzeugt und sichert Digitalisate und die '''Präsentationsumgebung''' macht ausgewählte Inhalte verständlich zugänglich. Gerade diese Trennung schafft klare Zuständigkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Sammlungsorten, Fachstellen, technischen Dienstleistern und Öffentlichkeit. | |||
== 2.5 Beispiele anderer Kulturen und Regionen == | |||
Die Digitalisierung des Kulturerbes kleiner, autochthoner, indigener und sprachlicher Gemeinschaften weist häufig vergleichbare Herausforderungen auf: Kulturgüter und Bestände sind auf viele Institutionen, Vereine, lokale Einrichtungen und private Träger verteilt. Personelle und finanzielle Ressourcen sind begrenzt, mehrere Sprachen und Beschreibungstraditionen müssen berücksichtigt werden und nicht alle kulturellen Inhalte dürfen oder sollen ohne Einschränkung öffentlich zugänglich gemacht werden. | |||
In einer vergleichenden Recherche wurde daher untersucht, wie andere Gemeinschaften und Regionen ihr Kulturerbe erfassen, beschreiben, digitalisieren, langfristig sichern und zur Nutzung bereitstellen. Dabei wurde nicht nach einer universell „idealen“ technischen Lösung gesucht. Untersucht wurde vielmehr, welche organisatorischen, technischen, rechtlichen und gemeinschaftlichen Modelle unter welchen Rahmenbedingungen funktionieren, welche Schwierigkeiten auftreten und welche übertragbaren Erfolgsfaktoren erkennbar sind. | |||
Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen unterschiedliche Schwerpunkte: gemeinschaftliche Steuerung, institutionsübergreifende Register und Suchsysteme, Digitalisierung verteilter Bestände, Sprach- und Tonarchive, abgestufte Zugänge, Unterstützung kleiner Kulturgutträger sowie die Überführung zeitlich begrenzter Projekte in einen dauerhaften Betrieb. | |||
Die daraus abgeleiteten Kriterien bilden einen Referenzrahmen. Anhand dieses Referenzrahmens kann in einer späteren Ist-Analyse geprüft werden, welche Funktionen bereits vorhanden, nur konzeptionell beschrieben, in Pilotprojekten erprobt oder dauerhaft im Regelbetrieb verankert sind. | |||
Die ausführlichen Fallprofile, Vergleichsmatrizen und Quellen befinden sich in der [[12.3.A1 Vergleichende Recherche – Digitalisierung des Kulturerbes anderer Kulturen und Regionen|ausführlichen Vergleichsrecherche]]. | |||
=== 2.5.1 RomArchive – Digitales Archiv der Roma === | |||
Roma und Sinti sind eine transnationale Minderheit, die in zahlreichen europäischen Staaten lebt. RomArchive wurde von 2015 bis 2019 mit 3,75 Millionen Euro durch die Kulturstiftung des Bundes gefördert. Weitere Unterstützer waren unter anderem die Bundeszentrale für politische Bildung, das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut. Seit 2019 wird das Archiv durch das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg betrieben.<ref name="vergleich_romarchive">RomArchive o. J.: Frequently Asked Questions. URL: https://www.romarchive.eu/en/about/frequently-answered-questions/; Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. o. J.: Imprint. URL: https://www.romarchive.eu/en/imprint/; Kulturstiftung des Bundes o. J.: RomArchive. URL: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/en/programmes_projects/film_and_new_media/detail/romarchive.html, jeweils abgerufen am 20.07.2026.</ref> | |||
Das Archiv präsentiert Kunst, Geschichte und Kultur aus der Perspektive der Roma. Kuratorische Teams und Beirat waren überwiegend mit Angehörigen der Minderheit besetzt. Neben öffentlich zugänglichen Inhalten existiert ein internes Archiv mit beschränktem Forschungszugang. Besonders lehrreich ist der bereits zu Projektbeginn geplante und später tatsächlich vollzogene Übergang an einen dauerhaften Betreiber. | |||
'''Erfolgsfaktoren und Learning:''' Angehörige der betreffenden Gemeinschaft sollten nicht nur Inhalte zuliefern, sondern festgelegte Entscheidungsrechte bei Auswahl, Beschreibung, Kontextualisierung und Zugangsregeln besitzen. Ähnliche Vorhaben sollten außerdem bereits zu Beginn einer Projektphase verbindlich klären, welche Institution das Register, Archiv oder Portal nach dem Ende der Förderung dauerhaft betreibt, pflegt und finanziert. | |||
=== 2.5.2 Nuohtti – gemeinsamer Zugang zum Sámi-Kulturerbe === | |||
Die Sámi sind ein indigenes Volk im nordeuropäischen Sápmi, das sich über Teile Norwegens, Schwedens, Finnlands und Russlands erstreckt. Viele historische Sámi-Materialien befinden sich außerhalb der Sámi-Institutionen in europäischen Archiven und Museen. | |||
Nuohtti ist ein gemeinsamer Suchdienst für digitalisierte Sámi-Materialien. Er wurde von 2018 bis 2021 mit Mitteln des Programms Interreg Nord der EU (Europäische Union) entwickelt. Beteiligt waren unter anderem die Sámi-Archive der finnischen und norwegischen Nationalarchive, das schwedische Reichsarchiv und mehrere Universitäten. Die Sámi-Parlamente Finnlands, Norwegens und Schwedens waren in der Steuerungsgruppe vertreten. Der Dienst führte nach Projektangaben etwa 30.000 Datensätze aus 32 Institutionen zusammen.<ref name="vergleich_nuohtti">Nuohtti o. J.: About Nuohtti. URL: https://nuohtti.com/Content/about; University of the Arctic 2023: The Nuohtti service provides digital access to Sámi material in European archives. URL: https://www.uarctic.org/news/2023/3/the-nuohtti-service-provides-digital-access-to-sami-material-in-european-archives/, jeweils abgerufen am 20.07.2026.</ref> | |||
Nuohtti übernimmt nicht alle Bestände in ein einziges System. Stattdessen werden Metadaten, also strukturierte Beschreibungsdaten zu Objekten und Beständen, aus vorhandenen Einrichtungen zusammengeführt und mit mehrsprachiger Suche, Karte und Zeitleiste zugänglich gemacht. Ethische Hinweise machen darauf aufmerksam, dass viele Bestände unter historischen und teilweise kolonialen Bedingungen gesammelt und beschrieben wurden. | |||
'''Erfolgsfaktoren und Learning:''' Ein gemeinsamer Zugang erfordert nicht die Zentralisierung aller Originale, Dateien und Fachsysteme. Ein Register für Kulturdaten kann als übergreifende Nachweisschicht arbeiten: Größere Einrichtungen liefern Daten über technische Schnittstellen, während kleine Träger zentrale oder gemeinsam bereitgestellte Erfassungsdienste nutzen können. Historische Fremdbeschreibungen sollten ergänzt werden durch Selbstbezeichnungen, eigene Sprachformen, alternative Benennungen und Kontexte der betreffenden Gemeinschaft. | |||
=== 2.5.3 People’s Collection Wales / Casgliad y Werin Cymru === | |||
Wales ist ein Landesteil des Vereinigten Königreichs mit einer eigenständigen nationalen und walisischsprachigen Identität. People’s Collection Wales ist eine zweisprachige Plattform für institutionelles und gemeinschaftlich getragenes Kulturerbe. Sie wird als Verbund der National Library of Wales, des National Museum Wales und der Royal Commission on the Ancient and Historical Monuments of Wales betrieben und durch die walisische Regierung finanziert. | |||
Neben der technischen Plattform werden kostenlose Beratung und Schulungen zu Digitalisierung, Metadaten, Urheberrecht, Datenschutz und Oral History, also mündlich überlieferter und aufgezeichneter Geschichte, angeboten. Eine unabhängige Evaluation stellte Fortschritte bei der Zusammenarbeit und beim Kompetenzaufbau fest, benannte aber auch begrenzte Wirkungsnachweise, Finanzierungsrisiken und den hohen Personalaufwand für die Unterstützung der beteiligten Gemeinschaften.<ref name="vergleich_wales">Vittle, Kate / Haswell-Walls, Fran / Dixon, Tim; ERS Ltd. 2016: Evaluation of the Casgliad y Werin Cymru / People’s Collection Wales Digital Heritage Programme. Impact Report. URL: https://www.gov.wales/sites/default/files/publications/2019-08/evaluation-of-the-peoples-collection-wales-digital-heritage-programme-impact.pdf; People’s Collection Wales o. J.: Community Support. URL: https://www.peoplescollection.wales/about-us/community-support, jeweils abgerufen am 20.07.2026.</ref> | |||
'''Erfolgsfaktoren und Learning:''' Kleine und ehrenamtlich betreute Sammlungen benötigen nicht nur technische Standards, sondern konkrete und dauerhaft verfügbare Dienstleistungen: Erstberatung, Schulung, Vorlagen, Unterstützung bei Rechtefragen, Qualitätskontrolle und persönliche Ansprechpartner. Ein Digitalisierungszentrum oder ein Verbund koordinierter Digitalisierungsdienste sollte daher als Service- und Kompetenzstruktur ausgestaltet werden und nicht lediglich als technische Produktionsstelle. Der dafür notwendige Beratungs- und Unterstützungsaufwand muss als dauerhafte Betriebsaufgabe eingeplant werden. | |||
=== 2.5.4 Tobar an Dualchais / Kist o Riches === | |||
Schottisch-Gälisch ist eine Minderheitensprache, die vor allem in den Highlands und auf den schottischen Inseln gesprochen wird. Tobar an Dualchais macht mehr als 40.000 seit den 1930er Jahren entstandene Tonaufnahmen zugänglich. Die Bestände umfassen Erzählungen, Lieder, Musik, Gedichte und mündlich überliefertes Wissen auf Gälisch, Scots und Englisch. Ein bedeutender Teil der Originalbestände wird in den School of Scottish Studies Archives der Universität Edinburgh verwahrt.<ref name="vergleich_tobar">University of Edinburgh 2024: Tobar an Dualchais / Kist o Riches. URL: https://gaelic.ed.ac.uk/gaelic-collections/tobar-an-dualchais-kist-o-riches; Scottish Government 2025: Rediscovering lost Gaelic words. URL: https://www.gov.scot/news/rediscovering-lost-gaelic-words/, jeweils abgerufen am 20.07.2026.</ref> | |||
Die Digitalisierung wird mit Verschriftlichung beziehungsweise Transkription, sprachlicher Erschließung, Freiwilligenarbeit und teilweise automatischer Spracherkennung verbunden. Das Projekt erhält wiederkehrende öffentliche Förderungen, muss Rechteklärung, Transkription und technische Weiterentwicklung jedoch dauerhaft fortsetzen. | |||
'''Erfolgsfaktoren und Learning:''' Gefährdete Ton-, Film- und Videobestände müssen wegen Materialverfall, beschädigungsanfälliger Trägermaterialien und nicht mehr verfügbarer Wiedergabetechnik zeitlich priorisiert werden. Ein geeignetes Pilotprojekt kann Digitalisierung, Rechteklärung, Verschriftlichung, Übersetzung, Metadatenerfassung, Archivierung und Bildungsnutzung entlang einer vollständigen Prozesskette verbinden. Dadurch werden nicht nur einzelne Dateien erzeugt, sondern zugleich die notwendigen Standards, Zuständigkeiten und Aufwände erprobt. | |||
=== 2.5.5 Euskariana – Portal zum baskischen Kulturerbe === | |||
Die Baskinnen und Basken leben in Gebieten Spaniens und Frankreichs. Euskariana ist das staatlich betriebene Kulturportal der Autonomen Gemeinschaft Baskenland in Spanien. Es wird durch die Digitale Bibliothek Euskadi betrieben und verbindet Daten der baskischen Regierung, der Provinzen, Kommunen, Universitäten sowie öffentlicher, kirchlicher und privater Einrichtungen. | |||
Das Portal ist zugleich gemeinsamer Katalog und Zugang zu digitalen Objekten. Es kann Inhalte über ein eigenes Repositorium, also ein institutionell betriebenes digitales Ablage- und Erhaltungssystem, bereitstellen oder zu den Systemen der Partner verlinken. Verwendet werden internationale Standards wie Dublin Core als allgemeiner Metadatenstandard, METS (Metadata Encoding and Transmission Standard) zur Strukturierung und Übertragung digitaler Objekte, PREMIS (Preservation Metadata: Implementation Strategies) für Metadaten zur digitalen Langzeiterhaltung und ALTO (Analyzed Layout and Text Object) für erkannte Texte und Seitenlayouts. Die standardisierten Daten können unter anderem an Europeana weitergegeben werden.<ref name="vergleich_euskariana">Gobierno Vasco / Biblioteca Digital de Euskadi o. J.: Acerca de Euskariana. URL: https://www.euskariana.euskadi.eus/euskadibib/es/help/about.do, abgerufen am 20.07.2026.</ref> | |||
'''Erfolgsfaktoren und Learning:''' Unterschiedliche Kulturgutträger benötigen unterschiedliche Anschlussmöglichkeiten. Kleine Einrichtungen sollten Daten und gegebenenfalls Dateien in zentral bereitgestellten Diensten erfassen und verwalten können. Größere Institutionen sollten ihre vorhandenen Systeme über Datenexporte oder Programmierschnittstellen anbinden können. Dafür ist ein gemeinsamer, bewusst schlank gehaltener Metadatenkern erforderlich, der durch fach- und institutionsspezifische Angaben erweitert werden kann. | |||
=== 2.5.6 Mukurtu und Plateau Peoples’ Web Portal === | |||
Mukurtu ist eine frei verfügbare Software für die gemeinschaftlich kontrollierte Verwaltung digitalen indigenen Kulturerbes. Das Plateau Peoples’ Web Portal verbindet acht indigene Nationen des nordwestlichen Plateaus der USA mit der Washington State University und mehreren Museen und Archiven. Stammesvertreter wählen und beschreiben die Inhalte; die Universität übernimmt wesentliche technische Betriebsaufgaben. | |||
Mukurtu ermöglicht kulturelle Protokolle, also gemeinschaftlich festgelegte Regeln für Zugang und Nutzung, Traditional Knowledge Labels als Kennzeichnungen für überliefertes gemeinschaftliches Wissen sowie mehrere Beschreibungen zu demselben Objekt. Dadurch kann neben einer institutionellen Museumsbeschreibung eine Beschreibung der Herkunftsgemeinschaft stehen. Zugänge können von vollständig öffentlich bis streng beschränkt reichen. Mukurtu weist ausdrücklich darauf hin, dass die Plattform vor allem dem Zugang und der gemeinschaftlichen Verwaltung dient und ein gesondertes Konzept für Digitalisierung, Langzeiterhaltung, Personal und Finanzierung erforderlich bleibt.<ref name="vergleich_mukurtu">Mukurtu CMS / Washington State University o. J.: About. URL: https://mukurtu.org/about/; Plateau Peoples’ Web Portal. URL: https://mukurtu.org/project/plateau-peoples-web-portal-showcase/, jeweils abgerufen am 20.07.2026.</ref> | |||
'''Erfolgsfaktoren und Learning:''' Rechte und kulturelle Sensibilität müssen als Bestandteil des Datenmodells behandelt werden und dürfen nicht erst unmittelbar vor einer Veröffentlichung geprüft werden. Sinnvoll sind abgestufte Kategorien wie „nur Metadaten öffentlich“, „öffentliches Nutzungsdigitalisat“, „Zugang nach Rücksprache“, „beschränkter Gemeinschafts- oder Forschungszugang“, „zeitlich gesperrt“ und „nicht zugänglich“. Mehrere Beschreibungen zu demselben Objekt ermöglichen es außerdem, institutionelle Überlieferung und Selbstbeschreibung nebeneinander nachvollziehbar zu dokumentieren. | |||
=== 2.5.7 Indigitization – zentrale Unterstützung für dezentrale Digitalisierung === | |||
Indigitization unterstützt First Nations und weitere indigene Gemeinschaften in British Columbia in Kanada. Das Programm wird gemeinsam von indigenen Organisationen, Bibliotheken, Archiven und Hochschulen getragen. Es stellt einen Werkzeugkasten, Schulungen, Musterunterlagen, technische Beratung und Förderhilfen bereit. | |||
Von 2013 bis 2019 wurden drei Pilotprojekte und 45 weitere Projekte gefördert. Dabei wurden mehr als 11.000 Audiokassetten digitalisiert. Die Digitalisierung erfolgte in den Gemeinschaften; eine allgemeine Veröffentlichung war nicht zwingend. Das frühere Förderprogramm für Audiokassetten befindet sich inzwischen allerdings in einer Pause.<ref name="vergleich_indigitization">Indigitization o. J.: About Us. URL: https://www.indigitization.ca/about-2/; Indigitization Toolkit. URL: https://www.indigitization.ca/toolkit/; Audio Cassette Digitization Grant. URL: https://www.indigitization.ca/funding/audio-cassette-grant/, jeweils abgerufen am 20.07.2026.</ref> | |||
'''Erfolgsfaktoren und Learning:''' Zentral bereitgestellte Kompetenz lässt sich mit dezentraler Verantwortung verbinden. Ein Digitalisierungszentrum oder ein Verbund gemeinsamer Dienste kann Schulungen, Leih- und Mobiltechnik, Qualitätsprüfung, Rahmenverträge, Musterunterlagen, Beratung und Kleinprojektförderung anbieten. Originale, lokales Wissen und kulturelle Beziehungen können grundsätzlich bei den jeweiligen Kulturgutträgern verbleiben. Damit nach Abschluss einzelner Digitalisierungsprojekte keine ungesicherten Dateien zurückbleiben, sollte jedoch von Beginn an ein gemeinsames oder verbindlich angebundenes Repositorium beziehungsweise digitales Archiv vorgesehen werden. | |||
=== 2.5.8 Schlussverdichtung: vier Säulen, drei Fundamente und zwei Betriebsregeln === | |||
Aus den untersuchten Beispielen ergibt sich kein einzelnes Projekt und kein bestimmtes Softwaresystem, das unverändert übernommen werden könnte. Übertragbar ist vielmehr ein funktionaler Referenzrahmen aus vier Säulen, drei gemeinsamen Fundamenten und zwei Betriebsregeln. | |||
==== Vier funktionale Säulen ==== | |||
{| class="wikitable" style="width:100%;" | |||
! Funktionale Säule | |||
! Kernaufgabe | |||
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| '''1. Register für Kulturdaten''' | |||
| Das Register weist nach, welche Kulturgüter, Sammlungen und digitalen Bestände existieren, wo sie sich befinden, wer sie betreut, wie sie fachlich einzuordnen sind, welche Rechte und Zugangsbeschränkungen gelten, ob bereits Digitalisate vorhanden sind und welche Bestände prioritär behandelt werden sollten. Es muss nicht alle Dateien selbst speichern. | |||
|- | |||
| '''2. Digitalisierungszentrum / Digitalisierungsdienste''' | |||
| Diese Säule berät Kulturgutträger, unterstützt die Bestandsbewertung und Priorisierung, klärt Anforderungen, organisiert oder übernimmt die Digitalisierung, sichert die fachliche und technische Qualität und bereitet Dateien und Metadaten für die Übergabe an ein Repositorium vor. Die Leistungen können zentral, mobil oder in einem Netzwerk mehrerer Einrichtungen erbracht werden. | |||
|- | |||
| '''3. Repositorium / digitales Langzeitarchiv''' | |||
| Das Repositorium übernimmt erhaltungsgeeignete Masterdateien, Nutzungsdateien und zugehörige Metadaten. Es kontrolliert die Dateiunversehrtheit, erstellt getrennte Sicherungskopien, dokumentiert Veränderungen und organisiert spätere Überführungen in neue Dateiformate oder technische Systeme. Es trägt damit die Verantwortung für die langfristige Erhaltung, nicht nur für die kurzfristige Speicherung. | |||
|- | |||
| '''4. Präsentations- und Nutzungssysteme''' | |||
| Diese Systeme machen freigegebene Inhalte für unterschiedliche Zielgruppen auffindbar, verständlich, zitierbar und – soweit rechtlich und kulturell zulässig – nachnutzbar. Sie können mehrsprachige Portale, Bildungsangebote, Forschungssysteme, Ausstellungen oder thematische Anwendungen umfassen. Präsentationssysteme verwenden in der Regel freigegebene Nutzungsdateien und ersetzen nicht das Langzeitarchiv. | |||
|} | |||
Die vier Säulen müssen technisch und organisatorisch miteinander verbunden, zugleich aber fachlich unterscheidbar bleiben. Sie bedeuten nicht zwingend vier eigenständige Einrichtungen. Auch wenn mehrere Funktionen bei demselben Träger angesiedelt sind, sollten Auftrag, Verantwortung, Budget, Qualitätsanforderungen und Übergabepunkte getrennt beschrieben werden. | |||
Das Register beantwortet vor allem die Fragen, '''was vorhanden ist und was priorisiert werden soll'''. Die Digitalisierungsdienste beantworten, '''wie ein Bestand qualitätsgesichert bearbeitet wird'''. Das Repositorium beantwortet, '''wie Dateien und Metadaten dauerhaft erhalten werden'''. Die Präsentationssysteme beantworten, '''welche freigegebenen Inhalte für welche Zielgruppen in welcher Form genutzt werden können'''. Diese funktionale Trennung verhindert insbesondere, dass ein öffentlich sichtbares Portal mit einem digitalen Archiv oder einer nachhaltigen Gesamtinfrastruktur gleichgesetzt wird. | |||
==== Drei gemeinsame Fundamente ==== | |||
# '''Gemeinschaftliche Steuerung, klare Entscheidungsrechte und abgestufte Zugänge:''' Angehörige der betreffenden Kultur, Kulturgutträger, Fachinstitutionen und technische Betreiber benötigen nachvollziehbar geregelte Rollen und Entscheidungsrechte. Zu klären ist insbesondere, wer über Auswahl, Priorisierung, Beschreibung, Veröffentlichung, Einschränkung und gegebenenfalls spätere Rücknahme von Inhalten entscheiden darf. | |||
#* Abgestufte Zugänge bedeuten, dass Inhalte nicht nur als vollständig „öffentlich“ oder vollständig „gesperrt“ behandelt werden. Möglich sind beispielsweise öffentlich sichtbare Metadaten ohne Datei, frei zugängliche Nutzungsdateien, Zugang nach Anmeldung oder Rücksprache, zeitlich begrenzte Sperren sowie ein beschränkter Zugang für bestimmte Gemeinschaften oder Forschungszwecke. Rechtliche Zulässigkeit und kulturelle Angemessenheit sollten getrennt geprüft und gemeinsam dokumentiert werden. Eine rechtlich mögliche Veröffentlichung ist nicht automatisch kulturell angemessen. | |||
# '''Gemeinsame Metadaten-, Sprach- und Qualitätsstandards:''' Ein einfacher gemeinsamer Pflichtkern sollte alle beteiligten Einrichtungen verbinden. Dazu gehören mindestens eine eindeutige Kennung, Bezeichnung, Kulturgutart, betreuende Einrichtung, Entstehungszeit und -ort, Sprache, Rechte- und Zugangsstatus, Digitalisierungsstatus sowie die Beziehung zu zugehörigen Dateien. Fachinstitutionen können darüber hinaus detailliertere Erschließungsstandards weiterverwenden. | |||
#* Ein Sprachkonzept sollte mindestens die Sprache des Kulturgutes, die Sprache der Beschreibung, Originaltitel, übersetzte Titel, Selbstbezeichnungen, historische Fremdbezeichnungen und unterschiedliche Schreibvarianten getrennt erfassen können. Bei mehreren Schrift-, Regional- oder Minderheitensprachen dürfen diese nicht lediglich als Übersetzungen der Benutzeroberfläche behandelt werden, sondern müssen als eigenständige Datenwerte in Erfassung, Suche und Anzeige berücksichtigt werden. | |||
#* Ergänzend werden Qualitätsprofile für unterschiedliche Kulturgutarten benötigt, beispielsweise für Schriftgut, Fotografien, dreidimensionale Objekte, Tonaufnahmen und Filme. Sie sollten unter anderem Dateiformate, Auflösung, Benennung, Farb- und Tonqualität, Master- und Nutzungsdateien, Prüfschritte, dauerhafte Identifikatoren, Datenexporte und technische Schnittstellen festlegen. | |||
# '''Dauerhafter Betrieb und dauerhafte Finanzierung:''' Aufbaukosten und Betriebskosten müssen voneinander unterschieden werden. Eine zeitlich begrenzte Förderung kann Technik, Pilotprojekte und erste Datenbestände aufbauen, ersetzt aber keine dauerhafte Betreiberverantwortung. | |||
#* Zu den laufenden Kosten gehören insbesondere Personal, technischer Betrieb, Speicher, Sicherungskopien, Rechtearbeit, Datenpflege, Beratung, Qualitätskontrolle, Informationssicherheit, Softwarepflege, technische Erneuerung und spätere Datenmigrationen. Für jede der vier Säulen muss benannt werden, wer diese Aufgaben nach Projektende übernimmt und aus welchem wiederkehrenden Budget sie finanziert werden. Zusätzlich sollten Mittel für technische Erneuerungen und unvorhergesehene Aufwände eingeplant werden. | |||
==== Zwei Betriebsregeln ==== | |||
# '''Als Projekt erproben, erst mit gesichertem Dauerbetrieb skalieren:''' Pilotprojekte eignen sich dazu, Anforderungen zu klären, Standards zu testen, Aufwände zu messen und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Träger zu erproben. Sie sollten jedoch möglichst die vollständige Prozesskette vom Register über Priorisierung und Digitalisierung bis zum Repositorium und zur Präsentation abbilden. Ein Projekt ist ein geeignetes Instrument zur Erprobung und zum Aufbau, aber kein Ersatz für dauerhafte Verantwortung. | |||
#* Bevor größere Mengen digitalisiert oder ein Portal breit ausgebaut werden, sollten Betreiber, Zuständigkeiten, Repositorium, Personalbedarf, wiederkehrende Finanzierung und die Übergabe aus der Projekt- in die Betriebsphase verbindlich geklärt sein. | |||
# '''Zentral ermöglichen, dezentral verantworten:''' Zentrale oder gemeinsam getragene Stellen können Infrastruktur, Standards, Beratung, Digitalisierungstechnik, Qualitätssicherung, Rechtehilfe und Langzeiterhaltung bereitstellen. Originale, lokaler Kontext, fachliches Wissen und kulturelle Beziehungen können grundsätzlich bei den jeweiligen Kulturgutträgern verbleiben. | |||
#* Zentralisierung und dezentrale Trägerschaft sind daher keine Gegensätze. Entscheidend ist eine klare Aufgabenverteilung: Welche Leistungen werden zentral angeboten, welche Entscheidungen verbleiben bei den Trägern, wer pflegt die Metadaten und wer ist für Übergabe, Archivierung und Freigabe verantwortlich? Unterschiedliche Träger müssen entsprechend ihrer personellen und technischen Möglichkeiten auf verschiedenen Wegen an die gemeinsame Infrastruktur anschließen können. | |||
=== 2.5.9 Prioritäten und Prüfkriterien für den Aufbau === | |||
Aus dem Vergleich lässt sich eine schrittweise Aufbau- und Prüfstruktur ableiten. Sie ist nicht als vollständig starres Phasenmodell zu verstehen, da einzelne Arbeitsschritte parallel erfolgen können. Bestimmte Abhängigkeiten müssen jedoch beachtet werden: Eine breite Digitalisierung setzt beispielsweise geklärte Standards, Rechte und Archivierungswege voraus. | |||
Für die Ist-Analyse kann jeder Arbeitsschritt auf einer fünfstufigen Skala bewertet werden: | |||
* '''Reifegrad 0 – nicht begonnen:''' Es bestehen noch keine abgestimmten Konzepte oder Zuständigkeiten. | |||
* '''Reifegrad 1 – konzeptionell geklärt:''' Ziele, Rollen und Anforderungen sind beschrieben, aber noch nicht praktisch erprobt. | |||
* '''Reifegrad 2 – pilotiert:''' Das Vorgehen wurde mit einzelnen Beständen oder Trägern erprobt. | |||
* '''Reifegrad 3 – teilweise im Regelbetrieb:''' Leistungen werden wiederholt erbracht, decken aber noch nicht alle Träger, Bestandsarten oder notwendigen Funktionen ab. | |||
* '''Reifegrad 4 – dauerhaft etabliert und überprüft:''' Zuständigkeiten, Finanzierung, technische Verfahren und Qualitätskontrollen sind im Regelbetrieb verankert und werden regelmäßig überprüft. | |||
{| class="wikitable" style="width:100%;" | |||
! Priorität und Arbeitsschritt | |||
! Angestrebter Zustand | |||
! Prüffragen und nachweisbare Ergebnisse | |||
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| '''1. Auftrag, Zielbild und Verantwortungen klären''' | |||
| Für die Gesamtaufgabe besteht ein verbindlicher Auftrag. Die vier funktionalen Säulen sind voneinander abgegrenzt und ihre Beziehungen beschrieben. Betreiber, fachlich Verantwortliche, beteiligte Kulturgutträger und gemeinschaftliche Entscheidungsgremien sind benannt. | |||
| Gibt es ein beschlossenes Zielbild? Sind Verantwortung, Entscheidungskompetenz und Finanzierung für jede Säule benannt? Bestehen eine Rollen- und Verantwortungsmatrix, Regeln für Konfliktfälle sowie ein Verfahren für spätere Änderungen? Ist festgelegt, wer nach einer Projektphase den Betrieb übernimmt? | |||
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| '''2. Bestände erfassen und priorisieren''' | |||
| Eine repräsentative Bestandsübersicht wird aufgebaut. Sie berücksichtigt große und kleine Einrichtungen, ehrenamtliche Träger, private oder kirchliche Bestände sowie materielles und immaterielles Kulturerbe. Prioritäten werden nach nachvollziehbaren Kriterien vergeben. | |||
| Wie viele relevante Kulturgutträger und Bestände sind bereits erfasst? Wie vollständig sind die Pflichtangaben? Gibt es dokumentierte Kriterien für Gefährdung, kulturelle Bedeutung, Nachfrage, Rechteklarheit, technischen Aufwand und Kosten? Existiert eine abgestimmte und regelmäßig aktualisierte Prioritätenliste? | |||
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| '''3. Metadaten-, Sprach-, Qualitäts- und Rechtekonzept festlegen''' | |||
| Ein versionierter gemeinsamer Metadatenkern, Sprachregeln, Digitalisierungsprofile, Dateiformate, Qualitätsprüfungen sowie Rechte- und Zugangsstufen sind beschlossen. Vorlagen und Erweiterungsmöglichkeiten für unterschiedliche Bestandsarten stehen zur Verfügung. | |||
| Liegen veröffentlichte und abgestimmte Standards vor? Können Datensätze technisch geprüft werden? Sind Sprachen, Originalbezeichnungen und Übersetzungen getrennt erfassbar? Ist der Rechte- und Zugangsstatus für jedes Objekt dokumentierbar? Gibt es Muster für Einwilligungen, Lizenzen, Sperren und Zugangsbeschränkungen? | |||
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| '''4. Die vollständige Prozesskette pilotieren''' | |||
| Mit drei bis fünf möglichst unterschiedlichen Kulturgutträgern wird der gesamte Ablauf vom Register über Auswahl, Rechteklärung und Digitalisierung bis zur Archivierung und Präsentation erprobt. Einbezogen werden sollten unterschiedliche Materialarten, Einrichtungsgrößen und mindestens ein rechtlich oder technisch anspruchsvoller Bestand. | |||
| Ist jedes Pilotobjekt über alle Prozessschritte nachvollziehbar? Wurden Zeit, Kosten, Personalaufwand, Fehler, Nacharbeiten und offene Rechtefälle erfasst? Konnten Dateien und Metadaten erfolgreich in das Repositorium übergeben, wiedergefunden und für die Präsentation bereitgestellt werden? Sind ungelöste Schnittstellen und Zuständigkeitslücken dokumentiert? | |||
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| '''5. Repositorium und dauerhaften Betrieb absichern''' | |||
| Das Zielrepositorium ist ausgewählt, technisch angebunden und organisatorisch verantwortlich betrieben. Übernahmeverfahren, Prüfsummen zur Kontrolle der Dateiunversehrtheit, Sicherungskopien, Wiederherstellung, technische Überwachung und spätere Format- oder Systemwechsel sind geregelt. | |||
| Bestehen Betriebs- und Übergabevereinbarungen? Wurde eine Wiederherstellung aus einer Sicherungskopie praktisch getestet? Gibt es eine Speicher- und Kostenprognose? Sind Erhaltungsstrategie, Migrationsverfahren, Informationssicherheit, Personal und wiederkehrendes Budget dokumentiert und finanziert? | |||
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| '''6. Digitalisierungs- und Beratungsdienste verstetigen''' | |||
| Ein dauerhaft verfügbarer Leistungskatalog umfasst Beratung, Bestandsbewertung, Priorisierung, mobile oder stationäre Digitalisierung, externe Vergaben, Schulung, Rechtehilfe, Metadatenunterstützung und Qualitätskontrolle. Leistungen und Kapazitäten sind aufeinander abgestimmt. | |||
| Gibt es feste Ansprechpartner, ein transparentes Antrags- und Priorisierungsverfahren sowie nachvollziehbare Bearbeitungszeiten? Wie viele kleine und ehrenamtliche Träger werden erreicht? Werden Fehler- und Abnahmequoten, Schulungen, Nachfrage, Kapazitätsengpässe und Zufriedenheit regelmäßig ausgewertet? | |||
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| '''7. Präsentation, Nachnutzung und Wirkung ausbauen''' | |||
| Freigegebene Inhalte werden zielgruppengerecht, mehrsprachig und möglichst barrierearm bereitgestellt. Präsentationssysteme beziehen ihre Daten aus geregelten Quellen und unterstützen – soweit zulässig – Zitierbarkeit, Download, Datenexport und technische Nachnutzung. Aktualisierung und Rücknahme von Inhalten sind geregelt. | |||
| Sind Aktualisierungswege und Datenverantwortliche festgelegt? Wie vollständig sind Sprachfassungen, Rechteangaben und Quellenhinweise? Werden Nutzung, Downloads, Bildungs- und Forschungsanwendungen, kulturelle Nachnutzung und Rückmeldungen erfasst? Können fehlerhafte oder nachträglich eingeschränkte Inhalte zuverlässig korrigiert oder zurückgezogen werden? | |||
|} | |||
Eine Präsentation kann bereits Bestandteil eines Pilotprojektes sein. Der breite Ausbau öffentlich sichtbarer Systeme sollte jedoch erst erfolgen, wenn Datenpflege, Rechteprüfung, Archivierung und dauerhafte Zuständigkeiten ausreichend gesichert sind. | |||
Vor dem Übergang in die jeweils nächste größere Ausbaustufe sollten drei Entscheidungspunkte geprüft werden: | |||
* '''Vor einer breiten Digitalisierung:''' Sind Priorisierung, Mindeststandards, Rechte- und Zugangsstufen, Zielrepositorium, Qualitätsprüfung und Betreiberverantwortung geklärt? | |||
* '''Vor einem breiten Ausbau der Präsentation:''' Sind Datenpflege, Aktualisierung, Mehrsprachigkeit, Freigabe, Rücknahme, Beschwerdewege und redaktionelle Verantwortung geregelt? | |||
* '''Vor dem Ende einer Projektförderung:''' Sind dauerhafte Finanzierung, Personal, Betriebsvereinbarungen, technische Dokumentation, Wissenstransfer sowie die Übergabe von Daten und Rechten verbindlich abgesichert? | |||
Bei der Bewertung sollte nicht lediglich ein Durchschnitt über alle Reifegrade gebildet werden. Entscheidend ist häufig die schwächste kritische Abhängigkeit. Ein weit entwickeltes Präsentationsportal kann beispielsweise ein fehlendes Langzeitarchiv, ungeklärte Rechte oder eine nicht geregelte Betreiberverantwortung nicht ausgleichen. | |||
Zusammengefasst gilt: | |||
:''Kein Pilot ohne Übergabekonzept, kein Digitalisat ohne Zielarchiv, kein Register ohne Zuständigkeit, kein Portal ohne Datenpflege und keine Veröffentlichung ohne Rechte- und Kulturprüfung.'' | |||
Eine belastbare Gesamtstruktur verbindet damit '''schrittweisen Projektaufbau, dauerhaft gesicherten Betrieb, zentrale oder gemeinsam getragene Dienste, dezentrale kulturelle Verantwortung, gemeinsame Standards und überprüfbare Qualitäts- und Reifegradkriterien'''. | |||
== Referenzen == | == Referenzen == | ||
<references/> | <references/> | ||
Aktualna wersija wot 20. julija 2026, 16:08
1 Einleitung
Die Digitalisierung von sorbischem Kulturerbe ist eine historische Chance für uns Sorben, eine Chance, unser kulturelles Erbe neu zu entdecken, es für kommende Generationen zu erhalten, für eine breitere Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dabei die eigene Deutungshoheit zu stärken. Das erfordert neben Mut, einer klaren gemeinsamen Vision, starker Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren auch die notwendigen Ressourcen in Form von Personal mit entsprechenden Kompetenzen, passender Technik sowie einer nachhaltig gesicherten Finanzierung.
Im folgenden Abschnitt werden Zielbilder für die Digitalisierung des sorbischen Kulturerbes entworfen mittels lang- und kurzfristiger Visionen sowie konkreter Ziele.
1.1 Visionen und Ziele für die sorbische digitale Welt
Vision 2035
Sorbisches materielles und immaterielles Kulturerbe ist systematisch digital erfasst, rechtssicher und langfristig gesichert, leicht auffindbar, offen nutzbar und wird aktiv von Interessierten genutzt.
Konkrete Ziele
Bis 2032 ist ein tragfähiges, finanziell und organisatorisch abgesichertes Modell etabliert, das:
- Ein zentrales (oder föderiertes) digitales Langzeitarchiv nach OAIS-Referenzmodell betreibt,
- klare Zuständigkeiten, Prozesse und Budgets definiert,
- regelmäßige Qualitätssicherung und Technik-Updates vorsieht.
Bis 2030 sind wichtige sorbische Kulturerbe-Bestände (Kernbestände nach fachlicher Festlegung) in hoher Qualität digitalisiert, beschrieben und im Langzeitarchiv gesichert.
Bis 2028 liegt eine institutionenübergreifende Übersicht über relevante Kulturerbe-Bestände (analog und digital, materiell und immateriell) vor, einschließlich einer Prioritätenliste für die Digitalisierung.
Bis 2028 existiert ein zentrales, nutzerfreundliches „Sorbisches Kulturerbe-Portal“, das:
- Suchzugang über alle teilnehmenden Institutionen ermöglicht,
- grundlegende Inhalte frei zugänglich bereitstellt,
- mehrsprachige Oberflächen anbietet (Deutsch, Obersorbisch, Niedersorbisch, Englisch).
2 IST-Analyse „Digitalisierung von Kulturerbe“
Das Ziel in diesem Themenbereich ist es, sorbisches Kulturerbe digital zu verwalten und damit langfristig für Recherche, Nutzung und Präsentation vorzuhalten.
Im Abschnitt "IST-Analyse“ werden die folgenden Fragen beantwortet: Was ist sorbisches Kulturerbe und was zählt alles dazu? Welche Schritte durchläuft ein Kulturgut, um zum digitalen Kulturerbe zu gehören? Wie können die digitale Verwaltung, Archivierung, Nutzung und Präsentation von Kulturgütern umgesetzt werden?
Die grundlegenden Terminologien des Kulturerbes sollen im Folgenden festgelegt werden.
2.1 Terminologie – von Kultur zu Kulturerbe
In diesem Abschnitt werden die Begriffe rund um das Kulturerbe grundlegend definiert. Es soll ein Verständnis über die Begriffe Kultur, kulturelle Ausprägung, Kulturgut und Kulturerbe erreicht werden.
2.1.1 Kultur
Kultur bezeichnet hier die Gesamtheit aller vom Menschen geschaffenen und erlernten Ausdrucksformen des Lebens, die auf gemeinsamen Werten und Verhaltensweisen beruhen.[2] Dazu zählen materielle Ergebnisse (z. B. Kunstwerke, Technik) ebenso wie immaterielle Praktiken (Sprache, Bräuche, Wissen). Kultur umfasst laut der UNESCO geistige, materielle, intellektuelle und emotionale Merkmale, die eine Gesellschaft oder soziale Gruppe kennzeichnen.[3] [4] Sie ist dynamisch und wird von jeder Generation neu gestaltet.
Das deutsche Wort „Kultur“ ist eine Eindeutschung des lateinischen Worts „cultura“. Dieses bedeutet ursprünglich „Bebauung, Bearbeitung, Bestellung, Pflege“ und meinte sowohl die physische Bearbeitung als auch die Pflege geistiger Güter, z. B. der Sprache.
2.1.2 Kulturelle Ausdrucksform
Eine kulturelle Ausdrucksform ist eine konkrete, gegenwärtige oder historische, Manifestation von Kultur, bspw. eine Zeichnung, eine Tracht oder ein Lied: Sie macht die Kultur sichtbar und erlebbar. Im engeren Sinne ist es eine Ausdrucksweise, die aus der Kreativität einer Person, Gruppe oder Gesellschaft entsteht und kulturellen Inhalt trägt (symbolische Bedeutung, künstlerische Dimension, kulturelle Werte).[5] Sie wird innerhalb und zwischen Gemeinschaften weitergegeben.
Alle kulturellen Ausdrucksformen bilden einen wesentlichen Kern von Kultur, aber Kultur enthält auch latente Dimensionen (Werte, Normen, Vorannahmen etc.), die nicht unmittelbar als Ausdrucksform erscheinen.
2.1.3 Kulturgut
Ein „Kulturgut“ ist eine einzelne kulturelle Ausdrucksform, der ein besonderer kultureller Wert zugemessen wird (durch Anerkennung, Schutz, Bedeutung). Es ist somit ein Erzeugnis menschlicher Kreativität oder Zeugnis menschlichen Lebens, welches Bedeutung für die Kultur einer Gemeinschaft hat und daher Bestand haben und bewahrt werden soll.
Die Summe aller Kulturgüter einer Gemeinschaft wird als dessen Kulturerbe bezeichnet.
2.1.4 Kulturerbe
Kulturerbe ist die Summe der materiellen und immateriellen Ausdrucksformen (= Kulturgüter) einer Kultur, die als „bewahrenswert“ anerkannt wurden. International umfasst das u. a. das Welterbe (Denkmäler, Ensembles, Stätten)[6] und das Immaterielles Kulturerbe (Praktiken, Wissen).[7]
Ob etwas „zum Kulturerbe“ zählt, ist Ergebnis von Bewertung, Diskurs und teils formellen Verfahren. Dem Sorbischen Kulturregister (SKR) zufolge ist „sorbisch-wendisches Kulturerbe“ eine Zuschreibung, die durch Gesellschaft, Museen, Archive und Wissenschaft erfolgen kann.[8]
2.1.5 Abgrenzung: Kultur und Kulturerbe
Kultur / Kulturelle Ausdrucksform sind als Begriffe weiter gefasst als Kulturgut / Kulturerbe. Kulturelle Ausdrucksformen umfassen alles Gelebte und Gestaltete einer Gemeinschaft in Gegenwart und Vergangenheit, während Kulturgut / Kulturerbe diejenigen kulturellen Güter und Traditionen meint, denen eine Bedeutung beigemessen wurde und die als bewahrens- und weitergebenswert erkannt wurden. Kultur ist der „aktuelle“ kreative Prozess (einschließlich Popkultur, Alltagskultur), Kulturerbe der daraus überkommene Schatz. Dennoch sind die Grenzen fließend: Was heute nur Kultur ist, kann morgen zum Kulturerbe erklärt werden – abhängig von Wertzuschreibung und Diskurs.
Im Rahmen dieses Dokuments werden für den sorbischen Kontext die Begriffe „kulturelle Ausdrucksform“ und „Kulturgut“ weitgehend synonym verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Hintergrund ist, dass die Gesamtzahl der identifizierbaren kulturellen Ausdrucksformen einer kleinen Minderheit wie der Sorben/Wenden im Vergleich zu großen Mehrheitsgesellschaften überschaubar ist. Zugleich ist der Anteil dieser Ausdrucksformen, denen in der Community ein besonderer Wert beigemessen wird und die daher faktisch als Kulturgut wahrgenommen und behandelt werden, sehr hoch: Ein großer Teil des gelebten kulturellen Repertoires wird als identitätsstiftend und bewahrenswert verstanden und damit dem Kulturerbe zugerechnet.
2.2 Klassifizierung von Kulturgütern
Im Folgenden soll eine griffige Klassifizierung von Kulturgütern entwickelt werden, so dass pro Kulturgut-Klasse später auf die Besonderheiten ihrer Digitalisierung eingegangen werden kann.
2.2.1 A. Materiell - unbeweglich 🏛️
„Materiell - unbeweglich" bezeichnet ortsfeste Kulturobjekte wie Bauwerke, Ensembles, Gebäudekomplexe und Stätten/Kulturlandschaften, wie sie in Art. 1 der UNESCO-Welterbekonvention als Kategorien des kulturellen Erbes definiert sind.[10]
2.2.2 B. Materiell - beweglich 🖼️
Die Kategorie „Materiell - beweglich" umfasst bewegliche Sachen bzw. Sachgesamtheiten von kulturellem Wert (z. B. Objekte, Sammlungen), wie sie das deutsche Kulturgutschutzgesetz (§ 2 KGSG)[11] als „Kulturgut“ beschreibt.
- B1 Schriftgut - Bücher, Zeitungen, Handschriften, Archivgut, Graphiken, Pläne, Karten
- B2 Fotografien & Bildträger
- Fotografisch erzeugte statische Bildträger, auch Stillbildträger genannt, z. B. Positive/Negative auf Film/Platte/Photopapier, Dias, Abzüge, Mikrofilm/-fiche und vergleichbare fotografische Repro-Träger.
- B3 Analoge AV-Träger (Audio/Video/Film)
- Analoge zeitbasierte Medien, z. B. Magnetton (Tonband, Kassette), Schallplatte, Videobänder, Film.
- B4 3D-Objekte - Gegenstände, „sachkulturelle Artefakte“[12]
2.2.3 C. Immateriell 🎭
Meint lebendige Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Ideen, Werte, Wissen und Fertigkeiten, die von Gemeinschaften getragen und weitergegeben werden, gemäß der folgenden 5 UNESCO ICH-Domänen.[13]
- C1 Orale Traditionen/Ausdrucksformen - Sprache, Gesangstraditionen
- C2 Darstellende Künste - Musik, Tanz, Theater
- C3 Rituale & Feste - Bräuche und soziale Praktiken des Kalenders und Lebenslaufs
- C4 Wissen & Praktiken zu Natur & Universum - Heil- und Sammelkenntnisse, ökologisches und astronomisches Wissen, Glaube, Religion
- C5 Traditionelles Handwerk - Techniken, Werkzeuge und Gestaltungsmuster
2.2.4 D. Digital 💾
Bezeichnet in digitaler Form vorliegende Ressourcen menschlichen Wissens und Ausdrucks. Diese können sowohl born-digital sein als auch digitalisierte Repräsentationen von materiellen und immateriellen Kulturgütern.[14]
- D1 Born-digital (ursprünglich digital erzeugt, kein analoges Original), z. B. Webseiten, Social-Media-Beiträge, Software, Apps, Spiele, digitale Fotos/Audio/Video.
- D2 Digitalisate - Digitalisierte Repräsentationen/Derivate aus den Klassen A, B und C.
2.3 Begriffe und Funktionsbausteine der Kulturerbe-Digitalisierung
Die vorherigen Abschnitte haben geklärt, was unter Kulturerbe verstanden wird und welche Arten von Kulturgütern unterschieden werden. Bevor der nachfolgende Abschnitt den Prozess der Kulturerbe-Digitalisierung beschreibt, werden in diesem Abschnitt die dafür wichtigsten Arbeitsbegriffe und Funktionen erläutert. Der Abschnitt soll dabei die Frage beantworten: Welche Arbeitsabläufe und Funktionen sind notwendig, damit Kulturgüter nicht nur digital erfasst, sondern auch gefunden, verstanden, gesichert und genutzt werden können?
Die Erläuterungen sollen eine gemeinsame und leicht verständliche Grundlage schaffen für alle, die an der Digitalisierung von Kulturerbe interessiert sind.
2.3.1 Vom Kulturgut zur digitalen Repräsentation
Dieser Abschnitt erklärt, was bei einer Digitalisierung entsteht und wie sich das digitale Ergebnis vom ursprünglichen Kulturgut unterscheidet.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Digitalisierung von Kulturerbe | Digitalisierung bezeichnet in diesem Konzept den gesamten zusammenhängenden Prozess: Kulturgüter erfassen, beschreiben und bewerten, digitale Repräsentationen erzeugen oder übernehmen, ihre Qualität prüfen, sie sichern und für die Nutzung zugänglich machen.[15] Bei ursprünglich digital entstandenen Kulturgütern – auch born digital genannt – entfällt die Überführung aus einem analogen Original; die weiteren Aufgaben bleiben bestehen. |
| Digitalisat und digitale Repräsentation | Ein Digitalisat ist ein digitales Abbild eines analogen Kulturguts, beispielsweise ein Scan einer Handschrift oder ein Foto eines Museumsobjekts. Der weitere Begriff digitale Repräsentation umfasst auch Audio-, Video- oder 3D-Dokumentationen einer immateriellen kulturellen Praxis. Die digitale Repräsentation ersetzt weder das materielle Kulturgut noch die lebendige Praxis. |
| Masterdatei und Nutzungsderivat | Die Masterdatei ist die möglichst hochwertige und qualitätsgeprüfte Ausgangsdatei. Sie wird für die langfristige Sicherung und spätere Bearbeitungen aufbewahrt. Ein Nutzungsderivat ist eine daraus erzeugte, an einen bestimmten Zweck angepasste Datei, beispielsweise ein kleineres Bild für eine Internetseite. |
| Digitales Objekt | Als digitales Objekt wird in diesem Konzept eine zusammengehörige digitale Einheit bezeichnet. Sie kann aus einer oder mehreren Dateien, den zugehörigen Metadaten und ihren Verknüpfungen bestehen. Ein digitales Objekt kann ein Digitalisat oder ein ursprünglich digital entstandenes Kulturgut sein. |
Beispiel: Das verzierte sorbische Osterei bleibt das materielle Kulturgut. Hochauflösende Fotografien, ein 3D-Modell und die dazugehörigen Beschreibungen bilden gemeinsam seine digitale Repräsentation.
2.3.2 Funktionsbausteine und ihr Zusammenspiel
Die folgende Tabelle erläutert die grundlegenden Funktionen bei der Digitalisierung von Kulturerbe, unabhängig von konkreten Institutionen oder technischen Produkten.
| Funktionsbaustein | Hauptaufgabe |
|---|---|
| Register oder Katalog | Weist Kulturgüter nach, beschreibt und verknüpft sie und macht sichtbar, was vorhanden ist, wo es sich befindet und in welchem Zusammenhang es steht. Ein Registereintrag kann bereits bestehen, bevor ein Digitalisat angefertigt wurde. |
| Digitalisierungsdienst oder Digitalisierungszentrum | Erzeugt digitale Repräsentationen, bearbeitet und prüft sie und dokumentiert technische Angaben zur Digitalisierung. Es liefert beispielsweise geprüfte Masterdateien und Nutzungsderivate. |
| Repositorium oder digitales Archiv | Übernimmt digitale Dateien und Metadaten, speichert und verwaltet sie und sorgt entsprechend seinem Auftrag für ihre Sicherung, Langzeiterhaltung und Bereitstellung. |
| Präsentations- und Nutzungssystem | Führt beschreibende Informationen und digitale Medien für Nutzerinnen und Nutzer zusammen. Es ermöglicht beispielsweise Suche, Anzeige, Kontextualisierung, Vermittlung und – soweit zulässig – Nachnutzung. |
Diese Bausteine beschreiben zunächst Funktionen und nicht zwingend getrennte Institutionen oder Systeme. Eine Einrichtung kann mehrere Funktionen übernehmen. Umgekehrt kann eine Funktion auf mehrere Einrichtungen oder technische Systeme verteilt sein. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, verlässliche Übergaben und gemeinsame Standards.
Vereinfacht lässt sich das Zusammenspiel so zusammenfassen:
- Das Register oder der Katalog beschreibt und verknüpft das Kulturgut.
- Der Digitalisierungsdienst erzeugt und prüft seine digitale Repräsentation.
- Das Repositorium oder digitale Archiv übernimmt und erhält die Dateien.
- Das Präsentationssystem führt Beschreibungen und Medien für die Nutzung zusammen.
Die konkrete Ausgestaltung kann zentral, dezentral oder als Verbund mehrerer Systeme erfolgen. Welche dieser Funktionen in der sorbischen Welt bereits durch das Sorbische Kulturregister, das Digitalisierungszentrum, Archive, Repositorien und Präsentationsumgebungen erfüllt werden und wo noch Lücken bestehen, wird in der sorbischen IST-Analyse untersucht.
2.3.3 Register: Kulturgüter erfassen, beschreiben und verknüpfen
Die folgende Tabelle erklärt, wie Kulturgüter so beschrieben und bearbeitet werden, dass sie eindeutig zugeordnet, wiedergefunden und nach einheitlichen Regeln weiterverarbeitet werden können.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Erschließung, Verzeichnung und Registrierung | Erschließung ist der übergeordnete Vorgang, bei dem ein Kulturgut identifiziert, beschrieben und in seinen Zusammenhang eingeordnet wird. Verzeichnung bezeichnet seine strukturierte dokumentarische Beschreibung. Registrierung bedeutet die Aufnahme in ein konkretes Register, einen Katalog oder ein Sammlungssystem. Ein Kulturgut kann bereits registriert werden, bevor ein Digitalisat vorhanden ist. |
| Metadaten | Metadaten sind strukturierte Informationen über ein Kulturgut und seine digitalen Repräsentationen. Dazu gehören beispielsweise Titel, Herkunft, beteiligte Personen, Ort, Zeit, kultureller Kontext, Rechte, Dateieigenschaften und Bearbeitungsschritte. Je nach Zweck werden beschreibende, technische, rechtliche und erhaltungsbezogene Metadaten unterschieden. Sie machen Kulturgüter auffindbar, verständlich, verwaltbar und langfristig nutzbar.[16] |
| Persistenter Identifikator | Ein persistenter Identifikator ist eine dauerhafte und eindeutige Kennung für ein Kulturgut, einen Datensatz oder eine digitale Ressource. Die Kennung bleibt bestehen, auch wenn sich der technische Speicherort oder die Internetadresse ändern. Dadurch können Kulturgüter dauerhaft zitiert und zwischen Systemen verknüpft werden.[15] |
Metadaten sind keine bloße Beigabe zu einer Datei. Ohne ausreichende Beschreibungen kann ein Digitalisat zwar technisch vorhanden sein, später aber kaum gefunden, verstanden oder zuverlässig zugeordnet werden.
2.3.4 Digitalisierungsdienst und Archiv: Digitalisieren, speichern und langfristig erhalten
Die folgende Tabelle erklärt was erforderlich ist, damit digitale Kulturgüter nicht nur heute gespeichert sind, sondern auch nach technischen und organisatorischen Veränderungen noch gefunden, verstanden und genutzt werden können.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Repositorium | Ein Repositorium, auch Repository genannt, ist eine verwaltete technische Umgebung, in der digitale Objekte und ihre Metadaten übernommen, gespeichert, geordnet, verwaltet und bereitgestellt werden. Ein Repositorium kann Teil eines digitalen Archivs sein. Nicht jedes Repositorium erfüllt jedoch automatisch alle Anforderungen der Langzeiterhaltung. |
| Digitales Archiv oder digitales Langzeitarchiv | Ein digitales Archiv ist mehr als ein Server oder ein Speicherprogramm. Es verbindet eine verantwortliche Organisation, fachkundiges Personal, Regeln, Arbeitsabläufe und technische Systeme. Es übernimmt die Verantwortung dafür, digitale Informationen langfristig zu erhalten und für festgelegte Nutzergruppen zugänglich zu machen. Das internationale Referenzmodell Open Archival Information System (OAIS, offenes Archiv-Informationssystem) bietet hierfür einen fachlichen Rahmen.[17] |
| Ingest oder kontrollierte Übernahme | Ingest bezeichnet die kontrollierte Übernahme digitaler Dateien und Metadaten in ein Repositorium oder digitales Archiv. Dabei werden beispielsweise Vollständigkeit, Dateiformate, Metadaten und Dateiintegrität geprüft und die Übernahme dokumentiert. |
| Langzeitverfügbarkeit und digitale Langzeiterhaltung | Langzeitverfügbarkeit ist das Ziel, digitale Inhalte über technische und organisatorische Veränderungen hinweg auffindbar, lesbar, verständlich und nutzbar zu halten. Digitale Langzeiterhaltung bezeichnet die dafür notwendigen fortlaufenden Maßnahmen. Dazu können mehrere Speicherorte, regelmäßige Prüfungen, Formatüberwachung, technische Migrationen und eine nachvollziehbare Dokumentation gehören. „Langfristig“ bezeichnet dabei keine feste Zahl von Jahren, sondern einen Zeitraum, in dem mit veränderten Technologien, Formaten und Nutzungsanforderungen gerechnet werden muss.[17] |
| Datensicherung oder Backup | Ein Backup ist eine zusätzliche Sicherungskopie, aus der Dateien nach einem Verlust oder technischen Ausfall wiederhergestellt werden können. Backups sind notwendig, ersetzen aber keine Langzeiterhaltung: Sie regeln allein noch keine dauerhaften Zuständigkeiten, Metadaten, Formatüberwachung, Integritätsprüfungen oder langfristige Zugänglichkeit.[18] |
| Integrität und Authentizität | Integrität bedeutet, dass unbeabsichtigte Veränderungen oder Beschädigungen einer Datei erkannt werden können. Dafür werden häufig Prüfsummen verwendet - digitale Kontrollwerte, die regelmäßig verglichen werden. Authentizität bedeutet, dass Herkunft, Identität und Bearbeitungsgeschichte eines digitalen Objekts nachvollziehbar sind und belegt werden kann, dass es das ist, was es zu sein vorgibt. |
| Dateiformat und Datenformat | Ein Dateiformat legt den technischen Aufbau einer einzelnen Datei fest. Ein Datenformat beschreibt, wie Informationen strukturiert und zwischen Systemen ausgetauscht werden. Gut dokumentierte, verbreitete und möglichst offen beschriebene Formate erleichtern den Austausch und die langfristige Nutzung. Sie ersetzen jedoch keine aktive Langzeiterhaltung. |
Merksatz: Speichern ist nicht dasselbe wie langfristiges Erhalten. Auch ein vorhandenes Backup ist noch kein digitales Langzeitarchiv.
2.3.5 Präsentationssystem: Kulturerbe zugänglich machen und präsentieren
Die folgende Tabelle erklärt, wie aus langfristig gesicherten Dateien ein digitales Kulturerbe wird, das von Menschen gefunden, verstanden und sinnvoll genutzt werden kann.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Zugänglichmachung und Präsentation | Zugänglichmachung bedeutet, dass digitale Objekte auffindbar und im rechtlich sowie technisch zulässigen Umfang abrufbar sind. Präsentation geht darüber hinaus: Inhalte werden ausgewählt, miteinander verknüpft, erklärt und für bestimmte Zielgruppen vermittelt. Dazu gehören verständliche Kontextinformationen, klare Rechteangaben, Mehrsprachigkeit und möglichst barrierearme Zugänge. Abhängig von Rechten, personenbezogenen Daten oder kulturellen Schutzbedarfen kann der Zugang offen oder eingeschränkt sein. |
| Nutzung und Nachnutzung | Nutzung umfasst beispielsweise das Betrachten, Lesen, Anhören, Erforschen oder Vermitteln eines digitalen Kulturguts. Nachnutzung bedeutet seine weitere Verwendung in einem neuen Zusammenhang, etwa in Bildung, Forschung, Publikationen, Ausstellungen, Anwendungen oder kreativen Werken. Dafür werden geeignete Dateien, verständliche Metadaten und klare Rechteinformationen benötigt. |
| Rechteinformation und Lizenz | Eine Rechteinformation beschreibt den rechtlichen Status eines digitalen Objekts und mögliche Einschränkungen seiner Nutzung. Eine Lizenz räumt durch eine dazu berechtigte Person oder Institution konkrete Nutzungsrechte ein. Ein allgemeiner Rechtehinweis ist daher nicht automatisch eine Lizenz.[19] |
| Interoperabilität | Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit von Systemen und Organisationen, Daten auszutauschen und in gleicher Bedeutung zu verstehen. Dafür werden gemeinsame Metadatenmodelle, Begriffe, Identifikatoren und technische Schnittstellen benötigt. So können beispielsweise Register, Repositorien, Präsentationsportale und externe Kulturplattformen miteinander verbunden werden.[20] |
Digitalisierte Inhalte entfalten ihren kulturellen und gesellschaftlichen Nutzen erst dann vollständig, wenn sie auffindbar, verständlich, rechtlich klar und für unterschiedliche Zielgruppen tatsächlich verwendbar sind.
Der folgende Abschnitt 2.4 beschreibt, wie diese Funktionen innerhalb des gesamten Prozesses der Kulturerbe-Digitalisierung zusammenwirken.
2.4 Prozess der Digitalisierung von Kulturerbe
Die Digitalisierung von Kulturgut ist kein rein technischer Arbeitsschritt, sondern ein vielschichtiger, oft langfristiger Prozess, der bereits mit der Wahrnehmung und Identifikation einer kulturellen Ausdrucksform beginnt. Ziel dieses Abschnitts ist es, diesen Gesamtprozess systematisch darzustellen: von der gelebten Kultur über das identifizierte Kulturgut bis hin zur digital nutzbaren Repräsentation.
Die hier entwickelte Prozessdarstellung soll als praxisorientierter Überblick dienen für die Digitalisierung des sorbischen Kulturerbes. Sie berücksichtigt die Anforderungen sorbischer Einrichtungen ebenso wie die international etablierten Referenzmodelle und Standards, darunter:
- das OAIS-Referenzmodell (ISO 14721) für digitale Archivierung[21],
- das DCC Curation Lifecycle Model für kuratorische Entscheidungsprozesse[22],
- das Spectrum-Modell für museale Objektverwaltung[23],
- die UNESCO-Leitlinien zur Inventarisierung immateriellen Kulturerbes[24],
- sowie technische Vorgaben wie die DFG-Praxisregeln Digitalisierung[25] und die FADGI-Richtlinien[26].
In der Folge soll der „Lebenslauf“ eines Kulturguts dargestellt werden, also der Weg, den ein Objekt oder eine kulturelle Praxis vom Zeitpunkt der Entstehung über die Erfassung, Digitalisierung und Archivierung bis zur Veröffentlichung in einem digitalen Präsentationsmodul durchläuft. Hierfür erläutert der folgende Abschnitt die einzelnen Prozessschritte im Detail, jeweils mit Akteuren und Beispielen.
2.4.1 Vorüberlegungen zum Prozess
Im hier vorgestellten Prozess wird auf eine harte, systematische Filterung verzichtet, welche kulturellen Ausdrucksformen „nur“ Kultur und welche bereits Kulturgut sind. Ein solcher Bewertungs- und Abgrenzungsprozess wäre ressourcenintensiv und würde den vorhandenen Kapazitäten in den beteiligten Einrichtungen nicht entsprechen. Stattdessen folgt das Konzept einer inklusiven Logik: Alle dokumentierten Ausdrucksformen werden zunächst als potenzielle Kulturgüter erfasst. Eine feinere Auswahl und Priorisierung erfolgen erst in einem späteren Schritt, nämlich dann, wenn konkret entschieden wird, welche Ausdrucksformen bzw. Kulturgüter in welcher Tiefe digitalisiert, archiviert und präsentiert werden sollen.
Dieses Vorgehen schließt an das SKR-Konzept an, das bewusst auf eine frühe normative Trennung zwischen „kultureller Ausdrucksform“ und „Kulturgut“ verzichtet. Auch hier steht zunächst der möglichst vollständige, strukturierte Überblick über die sorbischen Kulturgüter im Vordergrund. Die differenzierte Bewertung und Schwerpunktsetzung werden als anschließende fachliche Aufgabe verstanden.
2.4.2 Prozessschritte im Detail
Das folgende Diagramm gibt einen Überblick über die sechs Kernschritte des Gesamtprozesses der Digitalisierung von Kulturgut – von der ersten Wahrnehmung einer kulturellen Ausdrucksform bis zu ihrer digitalen Präsentation als Kulturgut. Die Abfolge zeigt zugleich die Entwicklungsstufen: von gelebter Kultur zur kulturellen Ausdrucksform, von dort zum Kulturgut und schließlich zum digitalen Kulturgut. Die Schritte sind als generischer Ablauf zu verstehen: Je nach Art des Kulturguts können einzelne Tätigkeiten unterschiedlich aufwendig sein oder parallel erfolgen.
Der Prozess zeigt, dass Digitalisierung von Kulturgut mehr ist als das Erstellen digitaler Dateien. Sie umfasst eine Reihe aufeinander bezogener Schritte – von der ersten Wahrnehmung einer kulturellen Ausdrucksform über ihre Erfassung, Bewertung und Digitalisierung bis hin zur langfristigen Sicherung und Präsentation. Dabei sind je nach Schritt unterschiedliche Akteure beteiligt, etwa Gemeinschaften, Museen, Archive, Fachgremien, Digitalisierungsstellen oder IT. Die folgenden Beschreibungen erläutern diese Schritte so, dass nachvollziehbar wird, was jeweils mit einem Kulturgut geschieht, wer daran beteiligt ist und wie sich der Ablauf in der Praxis vorstellen lässt.
1. Sammeln & erfassen
Hier wird eine kulturelle Ausdrucksform erstmals wahrgenommen, benannt und mit ersten Informationen erfasst: Was ist es, wer macht es oder hat es geschaffen, wo kommt es vor, warum ist es bedeutsam für die Gemeinschaft?
Akteure: Community, Vereine, Museen, Archive, Forschende, Privatpersonen.
Beispiel: Auf einem Dorffest zeigt eine Frau das Verzieren sorbischer Ostereier. Jemand fotografiert dies und notiert Technik, Ort und Namen.
2. Registrieren & beschreiben
Hier wird aus der ersten Beobachtung ein strukturierter Nachweis. Das Kulturgut oder die kulturelle Ausdrucksform wird in ein Register, eine Sammlung oder einen Katalog aufgenommen und mit strukturierten Metadaten beschrieben, damit es wiedergefunden, zugeordnet und verstanden werden kann. Dazu gehören z. B. Titel, Ort, Zeit, Technik, Funktion, beteiligte Personen und der kulturelle Kontext.
Akteure: Registerverantwortliche, Kurator:innen, Sammlungsmitarbeitende, Community für Kontextinformationen.
Beispiel: Das Osterei erhält einen Eintrag mit Angaben wie „Wachsbatik“, „Schleife“, „Osterei-Verzierung“, Name der Trägerin und Entstehungsjahr.
3. Bewerten & freigeben
In diesem Schritt wird entschieden, ob und in welcher Priorität ein Kulturgut oder die kulturelle Ausdrucksform digitalisiert werden soll und ob dies rechtlich und ethisch möglich ist. Dabei spielen fachliche Kriterien wie Bedeutung, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung eine Rolle, aber auch Fragen des Urheberrechts, Datenschutzes und möglicher kultureller Sensibilitäten. Am Ende steht eine begründete Entscheidung, ob und in welchem Umfang das Kulturgut weiterbearbeitet und später veröffentlicht werden darf.
Akteure: Kurator:innen, Fachgremien, Community-Vertretungen, Register/SKR, ggf. Rechteverantwortliche und Behörden.
Beispiel: Es wird entschieden, dass die Osterei-Technik wegen ihrer Bedeutung für die sorbische Identität digital gesichert werden soll; die Kunsthandwerkerin stimmt der Veröffentlichung zu.
4. Digitalisieren & prüfen
Nun wird das Kulturgut technisch erfasst, also in eine digitale Form überführt. Das kann je nach Objektart durch Scan, Fotografie, Audio- oder Videoaufnahme oder 3D-Erfassung geschehen. Dabei entstehen hochwertige Master-Dateien und nutzbare Derivate. Die Digitalisierung folgt qualifizierten Standards, um Reproduzierbarkeit, Farbkonsistenz und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Anschließend wird geprüft, ob Schärfe, Farbe, Vollständigkeit und Dateiformate den Anforderungen für Archivierung und Nutzung entsprechen.
Akteure: Digitalisierungszentrum, Foto-/AV-/3D-Spezialist:innen, externe Dienstleister bei Spezialfällen.
Beispiel: Das Osterei wird fotografisch hochauflösend aufgenommen und zusätzlich als 3D-Modell erfasst. Danach werden Schärfe, Farbe und Dateiformate geprüft.
5. Archivieren & sichern
Die entstandenen digitalen Dateien werden geordnet abgelegt, mit den zugehörigen Metadaten verknüpft und für die langfristige Erhaltung gesichert. Dazu gehören sichere Speicherorte, Backups, Integritätskontrollen und – wenn nötig – spätere technische Migration auf neue Systeme. Ziel ist, dass das digitale Kulturgut langfristig erhalten bleibt, auch wenn sich Technik und Formate verändern. Das Original bleibt in der Regel weiterhin am Sammlungs- oder Aufbewahrungsort.
Akteure: Archiv, Repository, IT-Betrieb, ggf. Sorbisches Kulturarchiv bzw. Digitalisierungszentrum.
Beispiel: Die Bilder und das 3D-Modell des Ostereis werden auf gesicherten Servern gespeichert; das Original bleibt im Museum oder bei der Eigentümerin.
6. Präsentieren & nutzen
Im letzten Schritt werden die digitalen Objekte so bereitgestellt, dass sie gefunden, verstanden und genutzt werden können, z. B. in Portalen, digitalen Sammlungen oder virtuellen Ausstellungen. Dafür reicht es nicht, nur Dateien anzuzeigen: Es braucht auch verständliche Kontexte, Rechteangaben, Mehrsprachigkeit und möglichst barrierearme Zugänge. So wird aus der technischen Digitalisierung eine tatsächliche kulturelle Nutzung.
Akteure: Kurator:innen, Vermittlung, Web/IT, Museen, Kulturinformationen, Community.
Beispiel: Das Osterei erscheint in einer Online-Ausstellung, kann herangezoomt oder als 3D-Modell gedreht werden und wird mit einem kurzen Text zur Technik erklärt.
2.4.3 Organisatorische Perspektive
Die folgende Abbildung ist entnommen aus einem Poster des Sorbischen Instituts zu dessen Digitalisierungsstrategie, gefunden auf der Projektseite des Digitalisierungszentrums.[28] Die Digitalisierungsstrategie des Sorbischen Instituts zeigt die Erfassung, Registrierung, Digitalisierung und Archivierung bis zur Präsentation von Kulturgütern aus organisatorischer Sicht. Sie basiert auf einem 3-Säulen-Modell aus Kulturregister, Digitalisierungszentrum und Präsentationsumgebung.
Beide Sichtweisen - die fachliche "Prozess-Sicht" und die "organisatorische Sicht" lassen sich wie folgt in einer Darstellung zusammenfassen:
Der "Prozess der Digitalisierung von Kulturerbe" beschreibt, was mit einem Kulturgut geschieht; das 3-Säulen-Modell zeigt, wo diese Aufgaben organisatorisch verortet sind. Bezogen auf die oben beschriebenen Prozessschritte der Digitalisierung von Kulturerbe steht das Sorbische Kulturregister für den Prozessschritt „2. Registrieren“ und dient dabei vor allem der Verzeichnung und Metadatenverwaltung. Das Digitalisierungszentrum steht für die Prozessschritte „4. Digitalisieren“ und „5. Archivieren“ und dient dabei der technischen Erfassung, Bearbeitung und Sicherung der Digitalisate. Die Präsentationsumgebung steht für den Schritt „6. Präsentieren“ und dient der öffentlichen oder kuratierten Bereitstellung zur Nutzung. Ergänzende Konzepte des SI machen dabei deutlich, dass die Digitalisierung im Regelfall eine vorherige Verzeichnung im Register voraussetzt.
| Prozessschritt | Verantwortliche Organisation | Funktion im Gesamtsystem |
|---|---|---|
| 2. Registrieren | Sorbisches Kulturregister | Kulturgüter werden als Entitäten nachgewiesen, beschrieben, mit Metadaten versehen und miteinander verknüpft. Das Register erfüllt damit eine katalogähnliche Funktion: Es macht sichtbar, welche Kulturgüter es gibt, wo sie sich befinden und in welchem Kontext sie stehen. |
| 4. Digitalisieren | Digitalisierungszentrum | Kulturgüter werden technisch erfasst, z. B. durch Scan, Fotografie, Audio-/Videoübertragung oder 3D-Erfassung. Das Digitalisierungszentrum erzeugt und prüft die Digitalisate, ist aber nicht selbst primär ein Präsentationssystem. |
| 5. Archivieren | Digitalisierungszentrum / Repositorium / Archiv | Die digitalen Dateien werden geordnet gespeichert, mit Metadaten verbunden und langfristig gesichert. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Langzeitaufbewahrung, etwa durch geeignete Speicherorte, Prüfroutinen und spätere Migrationen. |
| 6. Präsentieren | Sorabicon / weitere Präsentationsumgebungen | Die digitalen Inhalte werden für Nutzer:innen sichtbar, erfahrbar und verständlich gemacht, z. B. in Portalen, digitalen Sammlungen oder virtuellen Ausstellungen. Die Präsentation greift dafür auf Metadaten aus dem Register und auf Digitalisate aus dem Repositorium bzw. dem Digitalisierungszentrum zurück. |
Der Schritt 1. Sammeln liegt vor diesen drei Säulen. Er betrifft die Sammlungsorte selbst, also z. B. Museen, Archive, Heimatstuben, Vereine, Projekte, Gemeinden oder Privatpersonen. Dort entstehen oder befinden sich die Kulturgüter zunächst, bevor sie systematisch registriert, bewertet oder digitalisiert werden.
Der Schritt 3. Bewerten ist ebenfalls keine eigene technische Säule, sondern ein steuernder Entscheidungsschritt. In ihm wird geklärt, welche Kulturgüter priorisiert digitalisiert werden, welche fachliche Bedeutung sie haben, welche Rechte zu beachten sind und ob eine öffentliche Präsentation möglich ist.
Damit wird deutlich: Register, Digitalisierungszentrum und Präsentation erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Register beschreibt und verknüpft Kulturgüter, das Digitalisierungszentrum erzeugt und sichert Digitalisate und die Präsentationsumgebung macht ausgewählte Inhalte verständlich zugänglich. Gerade diese Trennung schafft klare Zuständigkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Sammlungsorten, Fachstellen, technischen Dienstleistern und Öffentlichkeit.
2.5 Beispiele anderer Kulturen und Regionen
Die Digitalisierung des Kulturerbes kleiner, autochthoner, indigener und sprachlicher Gemeinschaften weist häufig vergleichbare Herausforderungen auf: Kulturgüter und Bestände sind auf viele Institutionen, Vereine, lokale Einrichtungen und private Träger verteilt. Personelle und finanzielle Ressourcen sind begrenzt, mehrere Sprachen und Beschreibungstraditionen müssen berücksichtigt werden und nicht alle kulturellen Inhalte dürfen oder sollen ohne Einschränkung öffentlich zugänglich gemacht werden.
In einer vergleichenden Recherche wurde daher untersucht, wie andere Gemeinschaften und Regionen ihr Kulturerbe erfassen, beschreiben, digitalisieren, langfristig sichern und zur Nutzung bereitstellen. Dabei wurde nicht nach einer universell „idealen“ technischen Lösung gesucht. Untersucht wurde vielmehr, welche organisatorischen, technischen, rechtlichen und gemeinschaftlichen Modelle unter welchen Rahmenbedingungen funktionieren, welche Schwierigkeiten auftreten und welche übertragbaren Erfolgsfaktoren erkennbar sind.
Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen unterschiedliche Schwerpunkte: gemeinschaftliche Steuerung, institutionsübergreifende Register und Suchsysteme, Digitalisierung verteilter Bestände, Sprach- und Tonarchive, abgestufte Zugänge, Unterstützung kleiner Kulturgutträger sowie die Überführung zeitlich begrenzter Projekte in einen dauerhaften Betrieb.
Die daraus abgeleiteten Kriterien bilden einen Referenzrahmen. Anhand dieses Referenzrahmens kann in einer späteren Ist-Analyse geprüft werden, welche Funktionen bereits vorhanden, nur konzeptionell beschrieben, in Pilotprojekten erprobt oder dauerhaft im Regelbetrieb verankert sind.
Die ausführlichen Fallprofile, Vergleichsmatrizen und Quellen befinden sich in der ausführlichen Vergleichsrecherche.
2.5.1 RomArchive – Digitales Archiv der Roma
Roma und Sinti sind eine transnationale Minderheit, die in zahlreichen europäischen Staaten lebt. RomArchive wurde von 2015 bis 2019 mit 3,75 Millionen Euro durch die Kulturstiftung des Bundes gefördert. Weitere Unterstützer waren unter anderem die Bundeszentrale für politische Bildung, das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut. Seit 2019 wird das Archiv durch das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg betrieben.[30]
Das Archiv präsentiert Kunst, Geschichte und Kultur aus der Perspektive der Roma. Kuratorische Teams und Beirat waren überwiegend mit Angehörigen der Minderheit besetzt. Neben öffentlich zugänglichen Inhalten existiert ein internes Archiv mit beschränktem Forschungszugang. Besonders lehrreich ist der bereits zu Projektbeginn geplante und später tatsächlich vollzogene Übergang an einen dauerhaften Betreiber.
Erfolgsfaktoren und Learning: Angehörige der betreffenden Gemeinschaft sollten nicht nur Inhalte zuliefern, sondern festgelegte Entscheidungsrechte bei Auswahl, Beschreibung, Kontextualisierung und Zugangsregeln besitzen. Ähnliche Vorhaben sollten außerdem bereits zu Beginn einer Projektphase verbindlich klären, welche Institution das Register, Archiv oder Portal nach dem Ende der Förderung dauerhaft betreibt, pflegt und finanziert.
2.5.2 Nuohtti – gemeinsamer Zugang zum Sámi-Kulturerbe
Die Sámi sind ein indigenes Volk im nordeuropäischen Sápmi, das sich über Teile Norwegens, Schwedens, Finnlands und Russlands erstreckt. Viele historische Sámi-Materialien befinden sich außerhalb der Sámi-Institutionen in europäischen Archiven und Museen.
Nuohtti ist ein gemeinsamer Suchdienst für digitalisierte Sámi-Materialien. Er wurde von 2018 bis 2021 mit Mitteln des Programms Interreg Nord der EU (Europäische Union) entwickelt. Beteiligt waren unter anderem die Sámi-Archive der finnischen und norwegischen Nationalarchive, das schwedische Reichsarchiv und mehrere Universitäten. Die Sámi-Parlamente Finnlands, Norwegens und Schwedens waren in der Steuerungsgruppe vertreten. Der Dienst führte nach Projektangaben etwa 30.000 Datensätze aus 32 Institutionen zusammen.[31]
Nuohtti übernimmt nicht alle Bestände in ein einziges System. Stattdessen werden Metadaten, also strukturierte Beschreibungsdaten zu Objekten und Beständen, aus vorhandenen Einrichtungen zusammengeführt und mit mehrsprachiger Suche, Karte und Zeitleiste zugänglich gemacht. Ethische Hinweise machen darauf aufmerksam, dass viele Bestände unter historischen und teilweise kolonialen Bedingungen gesammelt und beschrieben wurden.
Erfolgsfaktoren und Learning: Ein gemeinsamer Zugang erfordert nicht die Zentralisierung aller Originale, Dateien und Fachsysteme. Ein Register für Kulturdaten kann als übergreifende Nachweisschicht arbeiten: Größere Einrichtungen liefern Daten über technische Schnittstellen, während kleine Träger zentrale oder gemeinsam bereitgestellte Erfassungsdienste nutzen können. Historische Fremdbeschreibungen sollten ergänzt werden durch Selbstbezeichnungen, eigene Sprachformen, alternative Benennungen und Kontexte der betreffenden Gemeinschaft.
2.5.3 People’s Collection Wales / Casgliad y Werin Cymru
Wales ist ein Landesteil des Vereinigten Königreichs mit einer eigenständigen nationalen und walisischsprachigen Identität. People’s Collection Wales ist eine zweisprachige Plattform für institutionelles und gemeinschaftlich getragenes Kulturerbe. Sie wird als Verbund der National Library of Wales, des National Museum Wales und der Royal Commission on the Ancient and Historical Monuments of Wales betrieben und durch die walisische Regierung finanziert.
Neben der technischen Plattform werden kostenlose Beratung und Schulungen zu Digitalisierung, Metadaten, Urheberrecht, Datenschutz und Oral History, also mündlich überlieferter und aufgezeichneter Geschichte, angeboten. Eine unabhängige Evaluation stellte Fortschritte bei der Zusammenarbeit und beim Kompetenzaufbau fest, benannte aber auch begrenzte Wirkungsnachweise, Finanzierungsrisiken und den hohen Personalaufwand für die Unterstützung der beteiligten Gemeinschaften.[32]
Erfolgsfaktoren und Learning: Kleine und ehrenamtlich betreute Sammlungen benötigen nicht nur technische Standards, sondern konkrete und dauerhaft verfügbare Dienstleistungen: Erstberatung, Schulung, Vorlagen, Unterstützung bei Rechtefragen, Qualitätskontrolle und persönliche Ansprechpartner. Ein Digitalisierungszentrum oder ein Verbund koordinierter Digitalisierungsdienste sollte daher als Service- und Kompetenzstruktur ausgestaltet werden und nicht lediglich als technische Produktionsstelle. Der dafür notwendige Beratungs- und Unterstützungsaufwand muss als dauerhafte Betriebsaufgabe eingeplant werden.
2.5.4 Tobar an Dualchais / Kist o Riches
Schottisch-Gälisch ist eine Minderheitensprache, die vor allem in den Highlands und auf den schottischen Inseln gesprochen wird. Tobar an Dualchais macht mehr als 40.000 seit den 1930er Jahren entstandene Tonaufnahmen zugänglich. Die Bestände umfassen Erzählungen, Lieder, Musik, Gedichte und mündlich überliefertes Wissen auf Gälisch, Scots und Englisch. Ein bedeutender Teil der Originalbestände wird in den School of Scottish Studies Archives der Universität Edinburgh verwahrt.[33]
Die Digitalisierung wird mit Verschriftlichung beziehungsweise Transkription, sprachlicher Erschließung, Freiwilligenarbeit und teilweise automatischer Spracherkennung verbunden. Das Projekt erhält wiederkehrende öffentliche Förderungen, muss Rechteklärung, Transkription und technische Weiterentwicklung jedoch dauerhaft fortsetzen.
Erfolgsfaktoren und Learning: Gefährdete Ton-, Film- und Videobestände müssen wegen Materialverfall, beschädigungsanfälliger Trägermaterialien und nicht mehr verfügbarer Wiedergabetechnik zeitlich priorisiert werden. Ein geeignetes Pilotprojekt kann Digitalisierung, Rechteklärung, Verschriftlichung, Übersetzung, Metadatenerfassung, Archivierung und Bildungsnutzung entlang einer vollständigen Prozesskette verbinden. Dadurch werden nicht nur einzelne Dateien erzeugt, sondern zugleich die notwendigen Standards, Zuständigkeiten und Aufwände erprobt.
2.5.5 Euskariana – Portal zum baskischen Kulturerbe
Die Baskinnen und Basken leben in Gebieten Spaniens und Frankreichs. Euskariana ist das staatlich betriebene Kulturportal der Autonomen Gemeinschaft Baskenland in Spanien. Es wird durch die Digitale Bibliothek Euskadi betrieben und verbindet Daten der baskischen Regierung, der Provinzen, Kommunen, Universitäten sowie öffentlicher, kirchlicher und privater Einrichtungen.
Das Portal ist zugleich gemeinsamer Katalog und Zugang zu digitalen Objekten. Es kann Inhalte über ein eigenes Repositorium, also ein institutionell betriebenes digitales Ablage- und Erhaltungssystem, bereitstellen oder zu den Systemen der Partner verlinken. Verwendet werden internationale Standards wie Dublin Core als allgemeiner Metadatenstandard, METS (Metadata Encoding and Transmission Standard) zur Strukturierung und Übertragung digitaler Objekte, PREMIS (Preservation Metadata: Implementation Strategies) für Metadaten zur digitalen Langzeiterhaltung und ALTO (Analyzed Layout and Text Object) für erkannte Texte und Seitenlayouts. Die standardisierten Daten können unter anderem an Europeana weitergegeben werden.[34]
Erfolgsfaktoren und Learning: Unterschiedliche Kulturgutträger benötigen unterschiedliche Anschlussmöglichkeiten. Kleine Einrichtungen sollten Daten und gegebenenfalls Dateien in zentral bereitgestellten Diensten erfassen und verwalten können. Größere Institutionen sollten ihre vorhandenen Systeme über Datenexporte oder Programmierschnittstellen anbinden können. Dafür ist ein gemeinsamer, bewusst schlank gehaltener Metadatenkern erforderlich, der durch fach- und institutionsspezifische Angaben erweitert werden kann.
2.5.6 Mukurtu und Plateau Peoples’ Web Portal
Mukurtu ist eine frei verfügbare Software für die gemeinschaftlich kontrollierte Verwaltung digitalen indigenen Kulturerbes. Das Plateau Peoples’ Web Portal verbindet acht indigene Nationen des nordwestlichen Plateaus der USA mit der Washington State University und mehreren Museen und Archiven. Stammesvertreter wählen und beschreiben die Inhalte; die Universität übernimmt wesentliche technische Betriebsaufgaben.
Mukurtu ermöglicht kulturelle Protokolle, also gemeinschaftlich festgelegte Regeln für Zugang und Nutzung, Traditional Knowledge Labels als Kennzeichnungen für überliefertes gemeinschaftliches Wissen sowie mehrere Beschreibungen zu demselben Objekt. Dadurch kann neben einer institutionellen Museumsbeschreibung eine Beschreibung der Herkunftsgemeinschaft stehen. Zugänge können von vollständig öffentlich bis streng beschränkt reichen. Mukurtu weist ausdrücklich darauf hin, dass die Plattform vor allem dem Zugang und der gemeinschaftlichen Verwaltung dient und ein gesondertes Konzept für Digitalisierung, Langzeiterhaltung, Personal und Finanzierung erforderlich bleibt.[35]
Erfolgsfaktoren und Learning: Rechte und kulturelle Sensibilität müssen als Bestandteil des Datenmodells behandelt werden und dürfen nicht erst unmittelbar vor einer Veröffentlichung geprüft werden. Sinnvoll sind abgestufte Kategorien wie „nur Metadaten öffentlich“, „öffentliches Nutzungsdigitalisat“, „Zugang nach Rücksprache“, „beschränkter Gemeinschafts- oder Forschungszugang“, „zeitlich gesperrt“ und „nicht zugänglich“. Mehrere Beschreibungen zu demselben Objekt ermöglichen es außerdem, institutionelle Überlieferung und Selbstbeschreibung nebeneinander nachvollziehbar zu dokumentieren.
2.5.7 Indigitization – zentrale Unterstützung für dezentrale Digitalisierung
Indigitization unterstützt First Nations und weitere indigene Gemeinschaften in British Columbia in Kanada. Das Programm wird gemeinsam von indigenen Organisationen, Bibliotheken, Archiven und Hochschulen getragen. Es stellt einen Werkzeugkasten, Schulungen, Musterunterlagen, technische Beratung und Förderhilfen bereit.
Von 2013 bis 2019 wurden drei Pilotprojekte und 45 weitere Projekte gefördert. Dabei wurden mehr als 11.000 Audiokassetten digitalisiert. Die Digitalisierung erfolgte in den Gemeinschaften; eine allgemeine Veröffentlichung war nicht zwingend. Das frühere Förderprogramm für Audiokassetten befindet sich inzwischen allerdings in einer Pause.[36]
Erfolgsfaktoren und Learning: Zentral bereitgestellte Kompetenz lässt sich mit dezentraler Verantwortung verbinden. Ein Digitalisierungszentrum oder ein Verbund gemeinsamer Dienste kann Schulungen, Leih- und Mobiltechnik, Qualitätsprüfung, Rahmenverträge, Musterunterlagen, Beratung und Kleinprojektförderung anbieten. Originale, lokales Wissen und kulturelle Beziehungen können grundsätzlich bei den jeweiligen Kulturgutträgern verbleiben. Damit nach Abschluss einzelner Digitalisierungsprojekte keine ungesicherten Dateien zurückbleiben, sollte jedoch von Beginn an ein gemeinsames oder verbindlich angebundenes Repositorium beziehungsweise digitales Archiv vorgesehen werden.
2.5.8 Schlussverdichtung: vier Säulen, drei Fundamente und zwei Betriebsregeln
Aus den untersuchten Beispielen ergibt sich kein einzelnes Projekt und kein bestimmtes Softwaresystem, das unverändert übernommen werden könnte. Übertragbar ist vielmehr ein funktionaler Referenzrahmen aus vier Säulen, drei gemeinsamen Fundamenten und zwei Betriebsregeln.
Vier funktionale Säulen
| Funktionale Säule | Kernaufgabe |
|---|---|
| 1. Register für Kulturdaten | Das Register weist nach, welche Kulturgüter, Sammlungen und digitalen Bestände existieren, wo sie sich befinden, wer sie betreut, wie sie fachlich einzuordnen sind, welche Rechte und Zugangsbeschränkungen gelten, ob bereits Digitalisate vorhanden sind und welche Bestände prioritär behandelt werden sollten. Es muss nicht alle Dateien selbst speichern. |
| 2. Digitalisierungszentrum / Digitalisierungsdienste | Diese Säule berät Kulturgutträger, unterstützt die Bestandsbewertung und Priorisierung, klärt Anforderungen, organisiert oder übernimmt die Digitalisierung, sichert die fachliche und technische Qualität und bereitet Dateien und Metadaten für die Übergabe an ein Repositorium vor. Die Leistungen können zentral, mobil oder in einem Netzwerk mehrerer Einrichtungen erbracht werden. |
| 3. Repositorium / digitales Langzeitarchiv | Das Repositorium übernimmt erhaltungsgeeignete Masterdateien, Nutzungsdateien und zugehörige Metadaten. Es kontrolliert die Dateiunversehrtheit, erstellt getrennte Sicherungskopien, dokumentiert Veränderungen und organisiert spätere Überführungen in neue Dateiformate oder technische Systeme. Es trägt damit die Verantwortung für die langfristige Erhaltung, nicht nur für die kurzfristige Speicherung. |
| 4. Präsentations- und Nutzungssysteme | Diese Systeme machen freigegebene Inhalte für unterschiedliche Zielgruppen auffindbar, verständlich, zitierbar und – soweit rechtlich und kulturell zulässig – nachnutzbar. Sie können mehrsprachige Portale, Bildungsangebote, Forschungssysteme, Ausstellungen oder thematische Anwendungen umfassen. Präsentationssysteme verwenden in der Regel freigegebene Nutzungsdateien und ersetzen nicht das Langzeitarchiv. |
Die vier Säulen müssen technisch und organisatorisch miteinander verbunden, zugleich aber fachlich unterscheidbar bleiben. Sie bedeuten nicht zwingend vier eigenständige Einrichtungen. Auch wenn mehrere Funktionen bei demselben Träger angesiedelt sind, sollten Auftrag, Verantwortung, Budget, Qualitätsanforderungen und Übergabepunkte getrennt beschrieben werden.
Das Register beantwortet vor allem die Fragen, was vorhanden ist und was priorisiert werden soll. Die Digitalisierungsdienste beantworten, wie ein Bestand qualitätsgesichert bearbeitet wird. Das Repositorium beantwortet, wie Dateien und Metadaten dauerhaft erhalten werden. Die Präsentationssysteme beantworten, welche freigegebenen Inhalte für welche Zielgruppen in welcher Form genutzt werden können. Diese funktionale Trennung verhindert insbesondere, dass ein öffentlich sichtbares Portal mit einem digitalen Archiv oder einer nachhaltigen Gesamtinfrastruktur gleichgesetzt wird.
Drei gemeinsame Fundamente
- Gemeinschaftliche Steuerung, klare Entscheidungsrechte und abgestufte Zugänge: Angehörige der betreffenden Kultur, Kulturgutträger, Fachinstitutionen und technische Betreiber benötigen nachvollziehbar geregelte Rollen und Entscheidungsrechte. Zu klären ist insbesondere, wer über Auswahl, Priorisierung, Beschreibung, Veröffentlichung, Einschränkung und gegebenenfalls spätere Rücknahme von Inhalten entscheiden darf.
- Abgestufte Zugänge bedeuten, dass Inhalte nicht nur als vollständig „öffentlich“ oder vollständig „gesperrt“ behandelt werden. Möglich sind beispielsweise öffentlich sichtbare Metadaten ohne Datei, frei zugängliche Nutzungsdateien, Zugang nach Anmeldung oder Rücksprache, zeitlich begrenzte Sperren sowie ein beschränkter Zugang für bestimmte Gemeinschaften oder Forschungszwecke. Rechtliche Zulässigkeit und kulturelle Angemessenheit sollten getrennt geprüft und gemeinsam dokumentiert werden. Eine rechtlich mögliche Veröffentlichung ist nicht automatisch kulturell angemessen.
- Gemeinsame Metadaten-, Sprach- und Qualitätsstandards: Ein einfacher gemeinsamer Pflichtkern sollte alle beteiligten Einrichtungen verbinden. Dazu gehören mindestens eine eindeutige Kennung, Bezeichnung, Kulturgutart, betreuende Einrichtung, Entstehungszeit und -ort, Sprache, Rechte- und Zugangsstatus, Digitalisierungsstatus sowie die Beziehung zu zugehörigen Dateien. Fachinstitutionen können darüber hinaus detailliertere Erschließungsstandards weiterverwenden.
- Ein Sprachkonzept sollte mindestens die Sprache des Kulturgutes, die Sprache der Beschreibung, Originaltitel, übersetzte Titel, Selbstbezeichnungen, historische Fremdbezeichnungen und unterschiedliche Schreibvarianten getrennt erfassen können. Bei mehreren Schrift-, Regional- oder Minderheitensprachen dürfen diese nicht lediglich als Übersetzungen der Benutzeroberfläche behandelt werden, sondern müssen als eigenständige Datenwerte in Erfassung, Suche und Anzeige berücksichtigt werden.
- Ergänzend werden Qualitätsprofile für unterschiedliche Kulturgutarten benötigt, beispielsweise für Schriftgut, Fotografien, dreidimensionale Objekte, Tonaufnahmen und Filme. Sie sollten unter anderem Dateiformate, Auflösung, Benennung, Farb- und Tonqualität, Master- und Nutzungsdateien, Prüfschritte, dauerhafte Identifikatoren, Datenexporte und technische Schnittstellen festlegen.
- Dauerhafter Betrieb und dauerhafte Finanzierung: Aufbaukosten und Betriebskosten müssen voneinander unterschieden werden. Eine zeitlich begrenzte Förderung kann Technik, Pilotprojekte und erste Datenbestände aufbauen, ersetzt aber keine dauerhafte Betreiberverantwortung.
- Zu den laufenden Kosten gehören insbesondere Personal, technischer Betrieb, Speicher, Sicherungskopien, Rechtearbeit, Datenpflege, Beratung, Qualitätskontrolle, Informationssicherheit, Softwarepflege, technische Erneuerung und spätere Datenmigrationen. Für jede der vier Säulen muss benannt werden, wer diese Aufgaben nach Projektende übernimmt und aus welchem wiederkehrenden Budget sie finanziert werden. Zusätzlich sollten Mittel für technische Erneuerungen und unvorhergesehene Aufwände eingeplant werden.
Zwei Betriebsregeln
- Als Projekt erproben, erst mit gesichertem Dauerbetrieb skalieren: Pilotprojekte eignen sich dazu, Anforderungen zu klären, Standards zu testen, Aufwände zu messen und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Träger zu erproben. Sie sollten jedoch möglichst die vollständige Prozesskette vom Register über Priorisierung und Digitalisierung bis zum Repositorium und zur Präsentation abbilden. Ein Projekt ist ein geeignetes Instrument zur Erprobung und zum Aufbau, aber kein Ersatz für dauerhafte Verantwortung.
- Bevor größere Mengen digitalisiert oder ein Portal breit ausgebaut werden, sollten Betreiber, Zuständigkeiten, Repositorium, Personalbedarf, wiederkehrende Finanzierung und die Übergabe aus der Projekt- in die Betriebsphase verbindlich geklärt sein.
- Zentral ermöglichen, dezentral verantworten: Zentrale oder gemeinsam getragene Stellen können Infrastruktur, Standards, Beratung, Digitalisierungstechnik, Qualitätssicherung, Rechtehilfe und Langzeiterhaltung bereitstellen. Originale, lokaler Kontext, fachliches Wissen und kulturelle Beziehungen können grundsätzlich bei den jeweiligen Kulturgutträgern verbleiben.
- Zentralisierung und dezentrale Trägerschaft sind daher keine Gegensätze. Entscheidend ist eine klare Aufgabenverteilung: Welche Leistungen werden zentral angeboten, welche Entscheidungen verbleiben bei den Trägern, wer pflegt die Metadaten und wer ist für Übergabe, Archivierung und Freigabe verantwortlich? Unterschiedliche Träger müssen entsprechend ihrer personellen und technischen Möglichkeiten auf verschiedenen Wegen an die gemeinsame Infrastruktur anschließen können.
2.5.9 Prioritäten und Prüfkriterien für den Aufbau
Aus dem Vergleich lässt sich eine schrittweise Aufbau- und Prüfstruktur ableiten. Sie ist nicht als vollständig starres Phasenmodell zu verstehen, da einzelne Arbeitsschritte parallel erfolgen können. Bestimmte Abhängigkeiten müssen jedoch beachtet werden: Eine breite Digitalisierung setzt beispielsweise geklärte Standards, Rechte und Archivierungswege voraus.
Für die Ist-Analyse kann jeder Arbeitsschritt auf einer fünfstufigen Skala bewertet werden:
- Reifegrad 0 – nicht begonnen: Es bestehen noch keine abgestimmten Konzepte oder Zuständigkeiten.
- Reifegrad 1 – konzeptionell geklärt: Ziele, Rollen und Anforderungen sind beschrieben, aber noch nicht praktisch erprobt.
- Reifegrad 2 – pilotiert: Das Vorgehen wurde mit einzelnen Beständen oder Trägern erprobt.
- Reifegrad 3 – teilweise im Regelbetrieb: Leistungen werden wiederholt erbracht, decken aber noch nicht alle Träger, Bestandsarten oder notwendigen Funktionen ab.
- Reifegrad 4 – dauerhaft etabliert und überprüft: Zuständigkeiten, Finanzierung, technische Verfahren und Qualitätskontrollen sind im Regelbetrieb verankert und werden regelmäßig überprüft.
| Priorität und Arbeitsschritt | Angestrebter Zustand | Prüffragen und nachweisbare Ergebnisse |
|---|---|---|
| 1. Auftrag, Zielbild und Verantwortungen klären | Für die Gesamtaufgabe besteht ein verbindlicher Auftrag. Die vier funktionalen Säulen sind voneinander abgegrenzt und ihre Beziehungen beschrieben. Betreiber, fachlich Verantwortliche, beteiligte Kulturgutträger und gemeinschaftliche Entscheidungsgremien sind benannt. | Gibt es ein beschlossenes Zielbild? Sind Verantwortung, Entscheidungskompetenz und Finanzierung für jede Säule benannt? Bestehen eine Rollen- und Verantwortungsmatrix, Regeln für Konfliktfälle sowie ein Verfahren für spätere Änderungen? Ist festgelegt, wer nach einer Projektphase den Betrieb übernimmt? |
| 2. Bestände erfassen und priorisieren | Eine repräsentative Bestandsübersicht wird aufgebaut. Sie berücksichtigt große und kleine Einrichtungen, ehrenamtliche Träger, private oder kirchliche Bestände sowie materielles und immaterielles Kulturerbe. Prioritäten werden nach nachvollziehbaren Kriterien vergeben. | Wie viele relevante Kulturgutträger und Bestände sind bereits erfasst? Wie vollständig sind die Pflichtangaben? Gibt es dokumentierte Kriterien für Gefährdung, kulturelle Bedeutung, Nachfrage, Rechteklarheit, technischen Aufwand und Kosten? Existiert eine abgestimmte und regelmäßig aktualisierte Prioritätenliste? |
| 3. Metadaten-, Sprach-, Qualitäts- und Rechtekonzept festlegen | Ein versionierter gemeinsamer Metadatenkern, Sprachregeln, Digitalisierungsprofile, Dateiformate, Qualitätsprüfungen sowie Rechte- und Zugangsstufen sind beschlossen. Vorlagen und Erweiterungsmöglichkeiten für unterschiedliche Bestandsarten stehen zur Verfügung. | Liegen veröffentlichte und abgestimmte Standards vor? Können Datensätze technisch geprüft werden? Sind Sprachen, Originalbezeichnungen und Übersetzungen getrennt erfassbar? Ist der Rechte- und Zugangsstatus für jedes Objekt dokumentierbar? Gibt es Muster für Einwilligungen, Lizenzen, Sperren und Zugangsbeschränkungen? |
| 4. Die vollständige Prozesskette pilotieren | Mit drei bis fünf möglichst unterschiedlichen Kulturgutträgern wird der gesamte Ablauf vom Register über Auswahl, Rechteklärung und Digitalisierung bis zur Archivierung und Präsentation erprobt. Einbezogen werden sollten unterschiedliche Materialarten, Einrichtungsgrößen und mindestens ein rechtlich oder technisch anspruchsvoller Bestand. | Ist jedes Pilotobjekt über alle Prozessschritte nachvollziehbar? Wurden Zeit, Kosten, Personalaufwand, Fehler, Nacharbeiten und offene Rechtefälle erfasst? Konnten Dateien und Metadaten erfolgreich in das Repositorium übergeben, wiedergefunden und für die Präsentation bereitgestellt werden? Sind ungelöste Schnittstellen und Zuständigkeitslücken dokumentiert? |
| 5. Repositorium und dauerhaften Betrieb absichern | Das Zielrepositorium ist ausgewählt, technisch angebunden und organisatorisch verantwortlich betrieben. Übernahmeverfahren, Prüfsummen zur Kontrolle der Dateiunversehrtheit, Sicherungskopien, Wiederherstellung, technische Überwachung und spätere Format- oder Systemwechsel sind geregelt. | Bestehen Betriebs- und Übergabevereinbarungen? Wurde eine Wiederherstellung aus einer Sicherungskopie praktisch getestet? Gibt es eine Speicher- und Kostenprognose? Sind Erhaltungsstrategie, Migrationsverfahren, Informationssicherheit, Personal und wiederkehrendes Budget dokumentiert und finanziert? |
| 6. Digitalisierungs- und Beratungsdienste verstetigen | Ein dauerhaft verfügbarer Leistungskatalog umfasst Beratung, Bestandsbewertung, Priorisierung, mobile oder stationäre Digitalisierung, externe Vergaben, Schulung, Rechtehilfe, Metadatenunterstützung und Qualitätskontrolle. Leistungen und Kapazitäten sind aufeinander abgestimmt. | Gibt es feste Ansprechpartner, ein transparentes Antrags- und Priorisierungsverfahren sowie nachvollziehbare Bearbeitungszeiten? Wie viele kleine und ehrenamtliche Träger werden erreicht? Werden Fehler- und Abnahmequoten, Schulungen, Nachfrage, Kapazitätsengpässe und Zufriedenheit regelmäßig ausgewertet? |
| 7. Präsentation, Nachnutzung und Wirkung ausbauen | Freigegebene Inhalte werden zielgruppengerecht, mehrsprachig und möglichst barrierearm bereitgestellt. Präsentationssysteme beziehen ihre Daten aus geregelten Quellen und unterstützen – soweit zulässig – Zitierbarkeit, Download, Datenexport und technische Nachnutzung. Aktualisierung und Rücknahme von Inhalten sind geregelt. | Sind Aktualisierungswege und Datenverantwortliche festgelegt? Wie vollständig sind Sprachfassungen, Rechteangaben und Quellenhinweise? Werden Nutzung, Downloads, Bildungs- und Forschungsanwendungen, kulturelle Nachnutzung und Rückmeldungen erfasst? Können fehlerhafte oder nachträglich eingeschränkte Inhalte zuverlässig korrigiert oder zurückgezogen werden? |
Eine Präsentation kann bereits Bestandteil eines Pilotprojektes sein. Der breite Ausbau öffentlich sichtbarer Systeme sollte jedoch erst erfolgen, wenn Datenpflege, Rechteprüfung, Archivierung und dauerhafte Zuständigkeiten ausreichend gesichert sind.
Vor dem Übergang in die jeweils nächste größere Ausbaustufe sollten drei Entscheidungspunkte geprüft werden:
- Vor einer breiten Digitalisierung: Sind Priorisierung, Mindeststandards, Rechte- und Zugangsstufen, Zielrepositorium, Qualitätsprüfung und Betreiberverantwortung geklärt?
- Vor einem breiten Ausbau der Präsentation: Sind Datenpflege, Aktualisierung, Mehrsprachigkeit, Freigabe, Rücknahme, Beschwerdewege und redaktionelle Verantwortung geregelt?
- Vor dem Ende einer Projektförderung: Sind dauerhafte Finanzierung, Personal, Betriebsvereinbarungen, technische Dokumentation, Wissenstransfer sowie die Übergabe von Daten und Rechten verbindlich abgesichert?
Bei der Bewertung sollte nicht lediglich ein Durchschnitt über alle Reifegrade gebildet werden. Entscheidend ist häufig die schwächste kritische Abhängigkeit. Ein weit entwickeltes Präsentationsportal kann beispielsweise ein fehlendes Langzeitarchiv, ungeklärte Rechte oder eine nicht geregelte Betreiberverantwortung nicht ausgleichen.
Zusammengefasst gilt:
- Kein Pilot ohne Übergabekonzept, kein Digitalisat ohne Zielarchiv, kein Register ohne Zuständigkeit, kein Portal ohne Datenpflege und keine Veröffentlichung ohne Rechte- und Kulturprüfung.
Eine belastbare Gesamtstruktur verbindet damit schrittweisen Projektaufbau, dauerhaft gesicherten Betrieb, zentrale oder gemeinsam getragene Dienste, dezentrale kulturelle Verantwortung, gemeinsame Standards und überprüfbare Qualitäts- und Reifegradkriterien.
Referenzen
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