1.2 Strategische Orientierung der Stiftung: Rozdźěl mjez wersijomaj

z Digitalizaciski koncept
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== Digitalisierung im Dienst der sorbischen Sprachen und Kultur ==
== Digitalisierung im Dienst der sorbischen Sprachen und Kultur ==


Die Stiftung für das sorbische Volk erfüllt den Auftrag, die beiden sorbischen Sprachen sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu pflegen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Unter den in [[1.1_Ausgangssituation|Abschnitt 1.1]] beschriebenen Herausforderungen des digitalen Wandels und der Entstehung neuer digitaler Sprachräume gehört zu diesem Auftrag der Stiftung auch, Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur in den digitalen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichtbar, zugänglich und nutzbar zu machen.<ref name="satzung">Stiftung für das sorbische Volk 2023: '''Satzung der Stiftung für das sorbische Volk''', insbesondere § 2 „Stiftungszweck“, S. 2. Dort wird als Stiftungszweck die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes bestimmt. Zu seiner Verwirklichung gehören unter anderem Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur sowie die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und kulturellen Identität. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Satzung/2023_Satzung_de.pdf, abgerufen am 27.07.2026.</ref>
Die Stiftung für das sorbische Volk erfüllt den Auftrag, die beiden sorbischen Sprachen sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu pflegen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Unter den in [[1.1_Ausgangssituation|Abschnitt 1.1]] beschriebenen Herausforderungen des digitalen Wandels und der Entstehung neuer digitaler Sprachräume gehört zu diesem Auftrag der Stiftung auch, Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur in den digitalen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichtbar, zugänglich und nutzbar zu machen.


Die Digitalisierung ist für die Stiftung daher weder Selbstzweck noch eigenständiger Stiftungszweck. Sie ist ein strategisches Handlungsfeld und ein notwendiges Mittel, um diesen Sprach- und Kulturauftrag auch im digitalen Zeitalter wirksam zu erfüllen.<ref name="prioritaet">Stiftung für das sorbische Volk 2020: Beschlussprotokoll der 77. Sitzung des Stiftungsrates vom 08.12.2020, '''Beschluss Nr. 601''', S. 2. Der Stiftungsrat bestimmte die „Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Beschlussprotokoll_2020-12-08.pdf, abgerufen am 27.07.2026.</ref>
Die Digitalisierung ist für die Stiftung daher weder Selbstzweck noch eigenständiger Stiftungszweck. Sie ist ein strategisches Handlungsfeld und ein notwendiges Mittel, um diesen Sprach- und Kulturauftrag auch im digitalen Zeitalter wirksam zu erfüllen.


'''Die Stiftung will die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um den Gebrauch, die Weitergabe und die Weiterentwicklung der beiden sorbischen Sprachen zu stärken <mark>sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen zu bewahren, weiterzuentwickeln und zeitgemäß zu vermitteln.</mark> Ihr Ziel ist es, die Anzahl und Qualität von sorbischen Sprachressourcen deutlich zu erhöhen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ober- und Niedersorbisch in digitalen Medien, Bildungs- und Kulturangeboten, Arbeitsprozessen und Sprachtechnologien selbstverständlich verwendet werden können und sorbische kulturelle Inhalte dauerhaft gesichert, zugänglich und vermittelbar bleiben.'''<ref name="ziele">Vgl. Stiftung für das sorbische Volk 2017: Beschlussprotokoll der 69. Sitzung des Stiftungsrates vom 04.04.2017, '''Beschluss Nr. 512''', S. 1. Als Förderpriorität wird die „Stärkung und [der] Ausbau sorbischer/wendischer Sprachräume (einschließlich Neue Medien)“ festgelegt. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll_2017-04-04.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Siehe außerdem '''Beschluss Nr. 601''' vom 08.12.2020 sowie Stiftung für das sorbische Volk 2026: Beschlussprotokoll der 92. Sitzung des Stiftungsrates vom 19.05.2026, '''Beschluss Nr. 761''', S. 3. Dieser berücksichtigt ausdrücklich sprachtechnologische Anwendungen mit ober- und/oder niedersorbischer Sprache, darunter Chatbots, Übersetzungsdienste und Bildungsangebote. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2026-05-19_Beschlussprotokoll_751-765.pdf, abgerufen am 27.07.2026.</ref>
'''Die Stiftung will die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um den Gebrauch, die Weitergabe und die Weiterentwicklung der beiden sorbischen Sprachen zu stärken sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen zu bewahren, weiterzuentwickeln und zeitgemäß zu vermitteln. Ihr Ziel ist es, Umfang und Qualität sorbischer Sprachressourcen deutlich zu erhöhen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ober- und Niedersorbisch in digitalen Medien, Bildungs- und Kulturangeboten, Arbeitsprozessen und Sprachtechnologien selbstverständlich verwendet werden können und sorbische kulturelle Inhalte dauerhaft gesichert, zugänglich und vermittelbar bleiben.'''


Eine wesentliche Grundlage zur Erreichung dieser Ziele sind digitale Sprachressourcen: technisch nutzbare Bestände und systematisch zusammengestellte Sprachsammlungen wie Texte, Wörterbücher, Korpora, Terminologien, Übersetzungen und Sprachaufnahmen. Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass solche Ressourcen verlässlich aufgebaut, qualitätsgesichert und dauerhaft gepflegt sowie für weitere Anwendungen nachnutzbar bereitgestellt werden.<ref name="sprachressourcen">Vgl. Stiftung für das sorbische Volk 2019: Beschlussprotokoll der 74. Sitzung des Stiftungsrates vom 07.05.2019, '''Beschluss Nr. 570''', S. 2. Ziel war, digitale Sprachressourcen des Sorbischen Instituts „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ bereitzustellen, damit sie als Datenbasis für innovative und nutzerfreundliche Angebote genutzt werden können. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Beschlussprotokoll_2019-05-07.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Stiftung für das sorbische Volk 2021: Beschlussprotokoll der 78. Sitzung des Stiftungsrates vom 20.05.2021, '''Beschluss Nr. 612''', S. 2. Ziel der beauftragten Open-Data-Richtlinie ist die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen für Projekte, welche die Anwendung der sorbischen Sprache unterstützen. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/2021-05-20_Beschlussprotokoll.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Siehe außerdem '''Beschluss Nr. 761''' vom 19.05.2026, S. 3.</ref>
Eine wesentliche Grundlage zur Erreichung dieser Ziele sind digitale Sprachressourcen: technisch nutzbare Bestände und systematisch zusammengestellte Sprachsammlungen wie Texte, Wörterbücher, Korpora, Terminologien, Übersetzungen und Sprachaufnahmen. Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass solche Ressourcen verlässlich aufgebaut, qualitätsgesichert und dauerhaft gepflegt sowie für weitere Anwendungen nachnutzbar bereitgestellt werden.


<mark>Die Stiftung gibt hierfür strategische Orientierung, setzt Förderprioritäten, initiiert und unterstützt Vorhaben, bringt beteiligte Akteure zusammen und wirkt auf abgestimmte Zuständigkeiten, tragfähige Strukturen und gemeinsame Standards hin. Ihre Haltung verbindet Offenheit und Nachnutzbarkeit mit fachlicher Qualität, nachhaltiger Pflege und dem verantwortlichen Umgang mit Rechten und institutionellen Zuständigkeiten.</mark><ref name="rolle">Vgl. Stiftung für das sorbische Volk 2018: Beschlussprotokoll der 72. Sitzung des Stiftungsrates vom 10.04.2018, '''Beschluss Nr. 545''', S. 1. Der Direktor wurde mit einem ganzheitlichen Konzept zur Initialisierung, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung, Koordination und Kontrolle sorbischer digitaler Projekte beauftragt. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll_2018-04-10.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Stiftung für das sorbische Volk 2022: Beschlussprotokoll der 81. Sitzung des Stiftungsrates vom 24.05.2022, '''Beschluss Nr. 641''', S. 1. Beauftragt wurde die Abstimmung der inhaltlichen und strukturellen Zuständigkeiten geförderter Einrichtungen und Vorhaben. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2022-05-24_Beschlussprotokoll_bis-Vertagung.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Stiftung für das sorbische Volk 2023: Beschlussprotokoll der Fortsetzung der 83. Sitzung des Stiftungsrates vom 26.01.2023, '''Beschluss Nr. 666''', S. 1. Die zu entwickelnde Struktur soll die Einbindung wesentlicher Akteure und die Koordinierung der sorbischen Aktivitäten langfristig gewährleisten. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2023-01-26_Beschlussprotokoll_662_bis_666.pdf, abgerufen am 27.07.2026.</ref>
<mark>Die Stiftung gibt hierfür strategische Orientierung, setzt Förderprioritäten, initiiert und unterstützt Vorhaben, bringt beteiligte Akteure zusammen und wirkt auf abgestimmte Zuständigkeiten, tragfähige Strukturen und gemeinsame Standards hin. Ihre Haltung verbindet Offenheit und Nachnutzbarkeit mit fachlicher Qualität, nachhaltiger Pflege und dem verantwortlichen Umgang mit Rechten und institutionellen Zuständigkeiten.</mark>
 
Das Sorbische Digitalisierungskonzept dient dabei nicht allein der Stiftung, sondern der gesamten sorbischen Lebenswelt als gemeinsamer Analyse- und Orientierungsrahmen. Es nimmt deshalb grundsätzlich alle Bereiche sorbischen Lebens in den Blick, die durch die Digitalisierung berührt werden, und bezieht die jeweils fachlich und institutionell zuständigen Akteure ein.


=== Beschlussgrundlage und bisheriger Weg ===
=== Beschlussgrundlage und bisheriger Weg ===


Diese proaktive Orientierung spiegelt sich seit Jahren in den Beschlüssen des Stiftungsrates sowie in den Förderentscheidungen und organisatorischen Maßnahmen der Stiftung wider:
Diese proaktive Orientierung spiegelt sich seit Jahren in den Beschlüssen des Stiftungsrates sowie in den Förderentscheidungen und organisatorischen Maßnahmen der Stiftung wider:
* '''2013 bis 2018''' setzte der Stiftungsrat eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich ein, beauftragte konkrete digitale Sprachprojekte und anschließend die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes für sorbische digitale Projekte.<ref name="entwicklung2013bis2018">Stiftung für das sorbische Volk 2013: Beschlussprotokoll der 58. Sitzung des Stiftungsrates vom 25.01.2013, '''Beschluss Nr. 387''', S. 1. Beschlossen wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll%2025_%20Januar%202013.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Stiftung für das sorbische Volk 2016: Beschlussprotokoll der Fortführung der 67. Sitzung des Stiftungsrates vom 21.04.2016, '''Beschluss Nr. 487''', S. 3. Der Stiftungsrat stimmte der Umsetzung von Projekten zur verbesserten Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien zu. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll%2021_%20April%202016.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Stiftung für das sorbische Volk 2018: Beschlussprotokoll vom 10.04.2018, '''Beschluss Nr. 545''', S. 1.</ref>


* '''2019''' beauftragte der Stiftungsrat eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Sorbischen Institut mit dem Ziel, dessen digitale Sprachressourcen „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ bereitzustellen.<ref name="sprachressourcen" />
* '''2013 bis 2018''' setzte der Stiftungsrat eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich ein, beauftragte konkrete digitale Sprachprojekte und anschließend die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes für sorbische digitale Projekte.
 
* '''2019''' beauftragte der Stiftungsrat eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Sorbischen Institut mit dem Ziel, dessen digitale Sprachressourcen „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ bereitzustellen.
 
* '''2020''' wurde die „Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ ausdrücklich als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung festgelegt.
 
* '''2021''' nahm der Stiftungsrat das Sorbische Digitalisierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragte unter anderem seine Veröffentlichung, die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur, eine Open-Data-Richtlinie für die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen und den Ausbau sprachtechnologischer Fachkompetenz. Seit 2021 stärkt zudem ein eigener Digitalisierungsbeauftragter die Umsetzung und Weiterentwicklung des Sorbischen Digitalisierungskonzeptes sowie die Begleitung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten. Die Funktion eines Digitalisierungsbeauftragten war bereits im vorangegangenen Gesamtkonzept als Maßnahme vorgesehen.


* '''2020''' wurde die „Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ ausdrücklich als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung festgelegt.<ref name="prioritaet" />
* '''2022 und 2023''' folgten Aufträge zur Abstimmung institutioneller Zuständigkeiten und zur Entwicklung einer langfristig tragfähigen Koordinierungsstruktur.
* '''2021''' nahm der Stiftungsrat das Sorbische Digitalisierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragte unter anderem seine Veröffentlichung, die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur, eine Open-Data-Richtlinie für die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen und den Ausbau sprachtechnologischer Fachkompetenz.<ref name="beschluesse2021">Stiftung für das sorbische Volk 2021: Beschlussprotokoll der 78. Sitzung des Stiftungsrates vom 20.05.2021, S. 1–3. '''Beschluss Nr. 609''' betrifft die zustimmende Kenntnisnahme, Veröffentlichung und öffentliche Diskussion des Sorbischen Digitalisierungskonzeptes sowie die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur. '''Beschluss Nr. 612''' beauftragt eine Open-Data-Richtlinie. '''Beschluss Nr. 613''' stimmt einer zusätzlichen Stelle für Computerlinguistik, Sprachtechnologie und Webprogrammierung am Sorbischen Institut zu. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/2021-05-20_Beschlussprotokoll.pdf, abgerufen am 27.07.2026.</ref> Seit 2021 stärkt ebenfalls ein eigener Digitalisierungsbeauftragter <mark>– einer bereits im damaligen Gesamtkonzept vorgesehenen Maßnahme –</mark> die Umsetzung und Weiterentwicklung des Sorbischen Digitalisierungskonzeptes sowie die Begleitung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten und die strategische Weiterentwicklung.<ref name="digitalisierungsbeauftragter">Stiftung für das sorbische Volk 2019: Präsenz der sorbischen Sprachen in den Neuen Medien – Entwicklung von Maßnahmen für eine verbesserte Anwendung der sorbischen Sprachen in elektronischen Medien und im Bildungsbereich, 4. Fortschreibung vom 12.11.2018 in der Überarbeitung vom 11.03.2019, Abschnitt 3.7.2 „Digitalisierungsbeauftragte(r) und Arbeitskreis Digitales“, S. 20–21. Der beziehungsweise die Digitalisierungsbeauftragte sollte insbesondere die Entwicklung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes begleiten und die Koordination des Arbeitskreises übernehmen. Stiftung für das sorbische Volk 2021: Neuer Beauftragter für Digitalisierung bei der Stiftung, Pressemitteilung vom 09.04.2021. Daniel Sobe übernahm die Funktion zum 01.07.2021; genannt werden die Umsetzung erster Maßnahmen des Digitalisierungskonzeptes, die Koordinierung der Digitalisierungsaktivitäten der sorbischen Institutionen, Weiterbildung und strategische Ausrichtung. URL: https://zalozba.de/medien/pressearchiv/detail/neuer-beauftragter-fuer-digitalisierung-bei-der-stiftung/, abgerufen am 27.07.2026.</ref>


* '''2022 und 2023''' folgten Aufträge zum Ausbau digitaler und sprachtechnologischer Fachkompetenz sowie zur Abstimmung institutioneller Zuständigkeiten und einer langfristig tragfähigen Koordinierungsstruktur.<ref name="rolle" /> Im Jahr 2026 kamen konkrete Aufträge zur Untersuchung sprachtechnologischer Nutzungsszenarien und ihrer Sprachdatenbedarfe sowie zur Vereinbarung der kontinuierlichen Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten hinzu.<ref name="beschluss761">Stiftung für das sorbische Volk 2026: Beschlussprotokoll der 92. Sitzung des Stiftungsrates vom 19.05.2026, '''Beschluss Nr. 761''', S. 3. Der Stiftungsdirektor wurde beauftragt, Nutzungsszenarien für sprachtechnologische Anwendungen mit ober- und/oder niedersorbischer Sprache zusammenzustellen und die Analyse der quantitativen, qualitativen, inhaltlichen und nutzungsrechtlichen Bedarfe zusätzlicher Sprachdaten vorzubereiten. Darüber hinaus ist mit den geförderten Einrichtungen die kontinuierliche Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten im Rahmen der Zielvereinbarungen ab 2027 zu vereinbaren. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2026-05-19_Beschlussprotokoll_751-765.pdf, abgerufen am 27.07.2026.</ref>
* '''2026''' kamen konkrete Aufträge zur Untersuchung sprachtechnologischer Nutzungsszenarien und ihrer Sprachdatenbedarfe sowie zur Vereinbarung der kontinuierlichen Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten hinzu.


=== Gemeinsame Umsetzung ===
=== Gemeinsame Umsetzung ===


'''Die Stiftung kann ihre digitalen Zielsetzungen der quantitativ und qualitativ erhöhten Sprachressourcen nur gemeinsam mit den von ihr geförderten Institutionen und Projekten sowie weiteren Partnern erreichen. Diese sind deshalb aufgerufen, ihre fachlichen Kompetenzen, Inhalte und Ressourcen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben in die gemeinsam vereinbarte Umsetzung einzubringen.'''<ref name="zusammenarbeit">Vgl. Stiftung für das sorbische Volk 2020: '''Beschluss Nr. 601''' vom 08.12.2020, S. 2. Der Stiftungsrat erwartet, dass der Direktor die Umsetzung der Prioritäten mit den geförderten Institutionen und Projektträgern vereinbart. Stiftung für das sorbische Volk 2022: '''Beschluss Nr. 641''' vom 24.05.2022, S. 1. Die Zuständigkeiten der geförderten Einrichtungen und Vorhaben sollen abgestimmt werden. Stiftung für das sorbische Volk 2023: '''Beschluss Nr. 666''' vom 26.01.2023, S. 1. Eine langfristige Struktur soll die Einbindung aller wesentlichen Akteure und die Koordinierung der Aktivitäten gewährleisten. Stiftung für das sorbische Volk 2026: '''Beschluss Nr. 761''' vom 19.05.2026, S. 3.</ref>
'''Die Stiftung kann ihre digitalen Zielsetzungen – insbesondere den quantitativen und qualitativen Ausbau digitaler Sprachressourcen nur gemeinsam mit den von ihr geförderten Institutionen und Projekten sowie weiteren Partnern erreichen. Die geförderten Institutionen und Projekte sind deshalb besonders aufgerufen, ihre fachlichen Kompetenzen, Inhalte und Ressourcen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben in die gemeinsam vereinbarte Umsetzung einzubringen.'''


Die geförderten Institutionen und Projekte sind zentrale Mitgestalter der digitalen Zukunft <mark>der beiden sorbischen Sprachen und der sorbischen Kultur</mark>. Sie verfügen über fachliches Wissen, kulturelle und sprachliche Inhalte, Sammlungen, praktische Sprachkompetenz und den unmittelbaren Zugang zu ihren Nutzerinnen und Nutzern. Abhängig von ihrem jeweiligen Auftrag können und sollen sie insbesondere:
Die geförderten Institutionen und Projekte sind zentrale Mitgestalter der digitalen Zukunft der beiden sorbischen Sprachen und der sorbischen Kultur. Gemeinsam mit weiteren zuständigen Akteuren tragen sie dazu bei, die verschiedenen Bereiche der sorbischen Lebenswelt in die digitale Entwicklung einzubeziehen. Sie verfügen über fachliches Wissen, kulturelle und sprachliche Inhalte, Sammlungen, praktische Sprachkompetenz und den unmittelbaren Zugang zu ihren Nutzerinnen und Nutzern. Abhängig von ihrem jeweiligen Auftrag können und sollen sie insbesondere:
* vorhandene und benötigte Sprach- und Kulturressourcen sowie Digitalisierungsbedarfe identifizieren, dokumentieren und fachlich erschließen;
* vorhandene und benötigte Sprach- und Kulturressourcen sowie Digitalisierungsbedarfe identifizieren, dokumentieren und fachlich erschließen;
* Inhalte und Daten qualitätsgesichert, mit geeigneten Metadaten, geklärten Rechten und anschlussfähigen Standards aufbereiten, nachhaltig pflegen und – soweit möglich – nachnutzbar bereitstellen;
* Inhalte und Daten qualitätsgesichert, mit geeigneten Metadaten, geklärten Rechten und anschlussfähigen Standards aufbereiten, nachhaltig pflegen und – soweit möglich – nachnutzbar bereitstellen;
* digitale Angebote und Werkzeuge weiterentwickeln, Erfahrungen und Lösungen teilen und institutionsübergreifend zusammenarbeiten.<ref name="fachlichebeitraege">Vgl. [[10._Open_Access_Open_Data_Lizenzen|10. Open Access Open Data Lizenzen]], insbesondere zu Verfügbarkeit und Nachnutzung digitaler Ressourcen; [[11._Präsenz_in_Standards|11. Präsenz in Standards]]; [[12.3_Digitalisierung_des_Kulturerbes|12.3 Digitalisierung des Kulturerbes]], insbesondere zu Metadaten, Rechteinformationen, gemeinsamen Standards, klaren Zuständigkeiten und nachhaltiger Pflege digitaler Ressourcen, abgerufen am 27.07.2026.</ref>
* digitale Angebote und Werkzeuge weiterentwickeln, Erfahrungen und Lösungen teilen und institutionsübergreifend zusammenarbeiten.


Welche Beiträge eine Einrichtung oder ein Projekt konkret übernimmt, wird in Zielvereinbarungen, Förderentscheidungen, Projektkonzepten, Verträgen oder gesonderten Abstimmungen festgelegt.<ref name="zielvereinbarungen">Vgl. Stiftung für das sorbische Volk 2018: Beschlussprotokoll der 73. Sitzung des Stiftungsrates vom 29.11.2018, '''Beschluss Nr. 561''', S. 2. Der Direktor wurde mit der Einführung von Zielvereinbarungen mit den geförderten Institutionen beauftragt. URL: https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll_2018-11-29.pdf, abgerufen am 27.07.2026. Stiftung für das sorbische Volk 2021: Beschlussprotokoll vom 20.05.2021, '''Beschluss Nr. 616''', S. 3. Stiftung für das sorbische Volk 2026: '''Beschluss Nr. 761''' vom 19.05.2026, S. 3.</ref>
Welche Beiträge eine Einrichtung oder ein Projekt konkret übernimmt, wird in Zielvereinbarungen, Förderentscheidungen, Projektkonzepten, Verträgen oder gesonderten Abstimmungen festgelegt.


So verbindet die Stiftung strategische Orientierung mit der Fachkompetenz der sorbischen Institutionen und Projekte. Gemeinsam schaffen sie die Grundlagen dafür, dass Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur auch im digitalen Raum lebendig, nutzbar und entwicklungsfähig bleiben.
So verbindet die Stiftung strategische Orientierung mit der Fachkompetenz der sorbischen Institutionen und Projekte. Gemeinsam schaffen sie die Grundlagen dafür, dass Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur auch im digitalen Raum lebendig, nutzbar und entwicklungsfähig bleiben.


== Referenzen ==
=== Referenzen ===
 
# '''Satzung und Stiftungszweck (2023).''' Die Satzung der Stiftung für das sorbische Volk bestimmt in § 2 als Stiftungszweck die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Zur Verwirklichung dieses Zwecks gehören unter anderem die Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur sowie die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und kulturellen Identität.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Satzung/2023_Satzung_de.pdf Satzung der Stiftung für das sorbische Volk, 2023 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Entwicklung und Umsetzung digitaler Sprachprojekte (2013-2018).''' Mit Beschluss Nr. 387 vom 25.01.2013 wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich eingesetzt. In den Folgejahren wurden entsprechende Vorhaben fortgeführt und weiterentwickelt. Beschluss Nr. 487 vom 21.04.2016 bestätigte beispielsweise die Umsetzung von Projekten zur verbesserten '''Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien'''.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll%2025_%20Januar%202013.pdf Beschlussprotokoll vom 25.01.2013, Beschluss Nr. 387 (PDF)]</ref><ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll%2021_%20April%202016.pdf Beschlussprotokoll vom 21.04.2016, Beschluss Nr. 487 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Stärkung sorbischer Sprachräume und strategischer Digitalisierungsauftrag (2017/2018).''' Mit Beschluss Nr. 512 vom 04.04.2017 bestimmte der Stiftungsrat die „Stärkung und [den] Ausbau sorbischer/wendischer Sprachräume (einschließlich Neue Medien)“ zu einer '''Förderpriorität'''. Mit Beschluss Nr. 545 vom 10.04.2018 beauftragte er anschließend die Erarbeitung eines '''ganzheitlichen Konzeptes''' zur Initialisierung, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Koordination sorbischer digitaler Projekte sowie zur Digitalisierung der Arbeitswelt.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll_2017-04-04.pdf Beschlussprotokoll vom 04.04.2017, Beschluss Nr. 512 (PDF)]</ref><ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll_2018-04-10.pdf Beschlussprotokoll vom 10.04.2018, Beschluss Nr. 545 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Freie Bereitstellung digitaler Sprachressourcen (2019).''' Mit Beschluss Nr. 570 vom 07.05.2019 beauftragte der Stiftungsrat eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Sorbischen Institut. Ziel war, dessen '''digitale Sprachressourcen der Öffentlichkeit „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ zur Verfügung zu stellen''' und damit eine Datenbasis für innovative und nutzerfreundliche Angebote zu schaffen.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Beschlussprotokoll_2019-05-07.pdf Beschlussprotokoll vom 07.05.2019, Beschluss Nr. 570 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Digitalisierung als Priorität der Förderung und Tätigkeit der Stiftung (2020).''' Beschluss Nr. 601 vom 08.12.2020 ist eine zentrale strategische Grundlage. Darin bestimmt der Stiftungsrat die '''„Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen''' insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ ausdrücklich als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung. Zugleich soll der Direktor die Umsetzung dieser Prioritäten mit den geförderten Institutionen und Projektträgern vereinbaren.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Beschlussprotokoll_2020-12-08.pdf Beschlussprotokoll vom 08.12.2020, Beschluss Nr. 601 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Digitalisierungskonzept, Open Data und sprachtechnologische Fachkompetenz (2021).''' Mit Beschluss Nr. 609 vom 20.05.2021 nahm der Stiftungsrat das Sorbische Digitalisierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragte seine Veröffentlichung, öffentliche Diskussion und die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur. Beschluss Nr. 612 beauftragte eine Open-Data-Richtlinie mit dem Ziel, die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen für sprachunterstützende Projekte zu ermöglichen. Mit Beschluss Nr. 613 stimmte der Stiftungsrat einer zusätzlichen Stelle für Computerlinguistik, Sprachtechnologie und Webprogrammierung am Sorbischen Institut zu.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/2021-05-20_Beschlussprotokoll.pdf Beschlussprotokoll vom 20.05.2021, Beschlüsse Nr. 609, 612 und 613 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Digitalisierungsbeauftragter (2019/2021).''' Die vierte Fortschreibung des Konzeptes „Präsenz der sorbischen Sprachen in den Neuen Medien“ sah einen Digitalisierungsbeauftragten und einen Arbeitskreis Digitales als organisatorische Maßnahme vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehörten insbesondere die Begleitung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes sowie die Koordination des Arbeitskreises. Seit dem 01.07.2021 wird die Funktion eines Digitalisierungsbeauftragten bei der Stiftung durch Daniel Sobe wahrgenommen – genannt wurden unter anderem die Umsetzung erster Maßnahmen des Digitalisierungskonzeptes, die Koordinierung der Digitalisierungsaktivitäten sorbischer Institutionen und die strategische Weiterentwicklung.<ref>[https://zalozba.de/medien/pressearchiv/detail/neuer-beauftragter-fuer-digitalisierung-bei-der-stiftung/ Stiftung für das sorbische Volk: Neuer Beauftragter für Digitalisierung bei der Stiftung, 09.04.2021]</ref><br><br>
# '''Abstimmung von Zuständigkeiten und tragfähige Strukturen (2022/2023).''' Beschluss Nr. 641 vom 24.05.2022 beauftragte die Abstimmung der inhaltlichen und strukturellen Zuständigkeiten der von der Stiftung geförderten Einrichtungen und Vorhaben im Bereich der Digitalisierung. Mit Beschluss Nr. 666 vom 26.01.2023 wurde die Entwicklung einer langfristig tragfähigen Struktur beauftragt, die die Einbindung wesentlicher Akteure und die Koordinierung der sorbischen Aktivitäten gewährleisten soll.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2022-05-24_Beschlussprotokoll_bis-Vertagung.pdf Beschlussprotokoll vom 24.05.2022, Beschluss Nr. 641 (PDF)]</ref><ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2023-01-26_Beschlussprotokoll_662_bis_666.pdf Beschlussprotokoll vom 26.01.2023, Beschluss Nr. 666 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Sprachtechnologische Nutzungsszenarien und nutzungsoffene Sprachdaten (2026).''' Mit Beschluss Nr. 761 vom 19.05.2026 wurde der Stiftungsdirektor beauftragt, relevante Nutzungsszenarien für sprachtechnologische Anwendungen mit Ober- und/oder Niedersorbisch zusammenzustellen und die quantitativen, qualitativen, inhaltlichen und nutzungsrechtlichen Bedarfe zusätzlicher Sprachdaten untersuchen zu lassen. Zusätzlich soll mit den geförderten Einrichtungen die „kontinuierliche Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten“ im Rahmen der Zielvereinbarungen ab 2027 vereinbart werden.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2026-05-19_Beschlussprotokoll_751-765.pdf Beschlussprotokoll vom 19.05.2026, Beschluss Nr. 761 (PDF)]</ref><br><br>
# '''Zusammenarbeit und konkrete Beiträge der geförderten Einrichtungen.''' Die in diesem Abschnitt genannten möglichen Beiträge der Einrichtungen knüpfen auch an die entsprechenden Fachkapitel des Digitalisierungskonzeptes an, insbesondere zu Open Data und Lizenzen, zur Präsenz in Standards sowie zur Digitalisierung des Kulturerbes. Dort werden unter anderem Nachnutzbarkeit, Metadaten, Rechteinformationen, gemeinsame Standards, klare Zuständigkeiten und nachhaltige Pflege digitaler Ressourcen vertieft.<ref>[[10._Open_Access_Open_Data_Lizenzen|10. Open Access, Open Data, Lizenzen]]</ref><ref>[[11._Präsenz_in_Standards|11. Präsenz in Standards]]</ref><ref>[[12.3_Digitalisierung_des_Kulturerbes|12.3 Digitalisierung des Kulturerbes]]</ref><br><br>
# '''Zielvereinbarungen als Instrument der konkreten Umsetzung.''' Der Stiftungsrat beauftragte bereits 2018 die Einführung von Zielvereinbarungen mit den geförderten Institutionen. Beschluss Nr. 616 von 2021 knüpft daran für sprachpolitische Ziele an. Beschluss Nr. 761 von 2026 sieht ausdrücklich vor, die kontinuierliche Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten ab 2027 im Rahmen von Zielvereinbarungen mit den geförderten Einrichtungen zu vereinbaren. Dieser Abschnitt "Strategische Orientierung der Stiftung" beschreibt damit den strategischen Orientierungsrahmen – konkrete Beiträge einzelner Einrichtungen werden in den jeweils dafür vorgesehenen Vereinbarungen und Entscheidungen ausgestaltet.<ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/Beschlussprotokoll_2018-11-29.pdf Beschlussprotokoll vom 29.11.2018, Beschluss Nr. 561 (PDF)]</ref><ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/2021-05-20_Beschlussprotokoll.pdf Beschlussprotokoll vom 20.05.2021, Beschluss Nr. 616 (PDF)]</ref><ref>[https://zalozba.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Beschlussprotokolle/2026-05-19_Beschlussprotokoll_751-765.pdf Beschlussprotokoll vom 19.05.2026, Beschluss Nr. 761 (PDF)]</ref>
 
== Fußnoten==


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Aktualna wersija wot 13. awgusta 2026, 15:18

Digitalisierung im Dienst der sorbischen Sprachen und Kultur

Die Stiftung für das sorbische Volk erfüllt den Auftrag, die beiden sorbischen Sprachen sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu pflegen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Unter den in Abschnitt 1.1 beschriebenen Herausforderungen des digitalen Wandels und der Entstehung neuer digitaler Sprachräume gehört zu diesem Auftrag der Stiftung auch, Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur in den digitalen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichtbar, zugänglich und nutzbar zu machen.

Die Digitalisierung ist für die Stiftung daher weder Selbstzweck noch eigenständiger Stiftungszweck. Sie ist ein strategisches Handlungsfeld und ein notwendiges Mittel, um diesen Sprach- und Kulturauftrag auch im digitalen Zeitalter wirksam zu erfüllen.

Die Stiftung will die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um den Gebrauch, die Weitergabe und die Weiterentwicklung der beiden sorbischen Sprachen zu stärken sowie die sorbische Kultur und ihre Traditionen zu bewahren, weiterzuentwickeln und zeitgemäß zu vermitteln. Ihr Ziel ist es, Umfang und Qualität sorbischer Sprachressourcen deutlich zu erhöhen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ober- und Niedersorbisch in digitalen Medien, Bildungs- und Kulturangeboten, Arbeitsprozessen und Sprachtechnologien selbstverständlich verwendet werden können und sorbische kulturelle Inhalte dauerhaft gesichert, zugänglich und vermittelbar bleiben.

Eine wesentliche Grundlage zur Erreichung dieser Ziele sind digitale Sprachressourcen: technisch nutzbare Bestände und systematisch zusammengestellte Sprachsammlungen wie Texte, Wörterbücher, Korpora, Terminologien, Übersetzungen und Sprachaufnahmen. Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass solche Ressourcen verlässlich aufgebaut, qualitätsgesichert und dauerhaft gepflegt sowie für weitere Anwendungen nachnutzbar bereitgestellt werden.

Die Stiftung gibt hierfür strategische Orientierung, setzt Förderprioritäten, initiiert und unterstützt Vorhaben, bringt beteiligte Akteure zusammen und wirkt auf abgestimmte Zuständigkeiten, tragfähige Strukturen und gemeinsame Standards hin. Ihre Haltung verbindet Offenheit und Nachnutzbarkeit mit fachlicher Qualität, nachhaltiger Pflege und dem verantwortlichen Umgang mit Rechten und institutionellen Zuständigkeiten.

Das Sorbische Digitalisierungskonzept dient dabei nicht allein der Stiftung, sondern der gesamten sorbischen Lebenswelt als gemeinsamer Analyse- und Orientierungsrahmen. Es nimmt deshalb grundsätzlich alle Bereiche sorbischen Lebens in den Blick, die durch die Digitalisierung berührt werden, und bezieht die jeweils fachlich und institutionell zuständigen Akteure ein.

Beschlussgrundlage und bisheriger Weg

Diese proaktive Orientierung spiegelt sich seit Jahren in den Beschlüssen des Stiftungsrates sowie in den Förderentscheidungen und organisatorischen Maßnahmen der Stiftung wider:

  • 2013 bis 2018 setzte der Stiftungsrat eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich ein, beauftragte konkrete digitale Sprachprojekte und anschließend die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes für sorbische digitale Projekte.
  • 2019 beauftragte der Stiftungsrat eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Sorbischen Institut mit dem Ziel, dessen digitale Sprachressourcen „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ bereitzustellen.
  • 2020 wurde die „Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ ausdrücklich als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung festgelegt.
  • 2021 nahm der Stiftungsrat das Sorbische Digitalisierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragte unter anderem seine Veröffentlichung, die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur, eine Open-Data-Richtlinie für die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen und den Ausbau sprachtechnologischer Fachkompetenz. Seit 2021 stärkt zudem ein eigener Digitalisierungsbeauftragter die Umsetzung und Weiterentwicklung des Sorbischen Digitalisierungskonzeptes sowie die Begleitung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten. Die Funktion eines Digitalisierungsbeauftragten war bereits im vorangegangenen Gesamtkonzept als Maßnahme vorgesehen.
  • 2022 und 2023 folgten Aufträge zur Abstimmung institutioneller Zuständigkeiten und zur Entwicklung einer langfristig tragfähigen Koordinierungsstruktur.
  • 2026 kamen konkrete Aufträge zur Untersuchung sprachtechnologischer Nutzungsszenarien und ihrer Sprachdatenbedarfe sowie zur Vereinbarung der kontinuierlichen Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten hinzu.

Gemeinsame Umsetzung

Die Stiftung kann ihre digitalen Zielsetzungen – insbesondere den quantitativen und qualitativen Ausbau digitaler Sprachressourcen – nur gemeinsam mit den von ihr geförderten Institutionen und Projekten sowie weiteren Partnern erreichen. Die geförderten Institutionen und Projekte sind deshalb besonders aufgerufen, ihre fachlichen Kompetenzen, Inhalte und Ressourcen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben in die gemeinsam vereinbarte Umsetzung einzubringen.

Die geförderten Institutionen und Projekte sind zentrale Mitgestalter der digitalen Zukunft der beiden sorbischen Sprachen und der sorbischen Kultur. Gemeinsam mit weiteren zuständigen Akteuren tragen sie dazu bei, die verschiedenen Bereiche der sorbischen Lebenswelt in die digitale Entwicklung einzubeziehen. Sie verfügen über fachliches Wissen, kulturelle und sprachliche Inhalte, Sammlungen, praktische Sprachkompetenz und den unmittelbaren Zugang zu ihren Nutzerinnen und Nutzern. Abhängig von ihrem jeweiligen Auftrag können und sollen sie insbesondere:

  • vorhandene und benötigte Sprach- und Kulturressourcen sowie Digitalisierungsbedarfe identifizieren, dokumentieren und fachlich erschließen;
  • Inhalte und Daten qualitätsgesichert, mit geeigneten Metadaten, geklärten Rechten und anschlussfähigen Standards aufbereiten, nachhaltig pflegen und – soweit möglich – nachnutzbar bereitstellen;
  • digitale Angebote und Werkzeuge weiterentwickeln, Erfahrungen und Lösungen teilen und institutionsübergreifend zusammenarbeiten.

Welche Beiträge eine Einrichtung oder ein Projekt konkret übernimmt, wird in Zielvereinbarungen, Förderentscheidungen, Projektkonzepten, Verträgen oder gesonderten Abstimmungen festgelegt.

So verbindet die Stiftung strategische Orientierung mit der Fachkompetenz der sorbischen Institutionen und Projekte. Gemeinsam schaffen sie die Grundlagen dafür, dass Ober- und Niedersorbisch sowie die sorbische Kultur auch im digitalen Raum lebendig, nutzbar und entwicklungsfähig bleiben.

Referenzen

  1. Satzung und Stiftungszweck (2023). Die Satzung der Stiftung für das sorbische Volk bestimmt in § 2 als Stiftungszweck die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Zur Verwirklichung dieses Zwecks gehören unter anderem die Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur sowie die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und kulturellen Identität.[1]

  2. Entwicklung und Umsetzung digitaler Sprachprojekte (2013-2018). Mit Beschluss Nr. 387 vom 25.01.2013 wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Konzeptes für die Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien und im Bildungsbereich eingesetzt. In den Folgejahren wurden entsprechende Vorhaben fortgeführt und weiterentwickelt. Beschluss Nr. 487 vom 21.04.2016 bestätigte beispielsweise die Umsetzung von Projekten zur verbesserten Anwendung der sorbischen Sprache in elektronischen Medien.[2][3]

  3. Stärkung sorbischer Sprachräume und strategischer Digitalisierungsauftrag (2017/2018). Mit Beschluss Nr. 512 vom 04.04.2017 bestimmte der Stiftungsrat die „Stärkung und [den] Ausbau sorbischer/wendischer Sprachräume (einschließlich Neue Medien)“ zu einer Förderpriorität. Mit Beschluss Nr. 545 vom 10.04.2018 beauftragte er anschließend die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes zur Initialisierung, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Koordination sorbischer digitaler Projekte sowie zur Digitalisierung der Arbeitswelt.[4][5]

  4. Freie Bereitstellung digitaler Sprachressourcen (2019). Mit Beschluss Nr. 570 vom 07.05.2019 beauftragte der Stiftungsrat eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Sorbischen Institut. Ziel war, dessen digitale Sprachressourcen der Öffentlichkeit „in Form von Rohdaten vollständig und frei“ zur Verfügung zu stellen und damit eine Datenbasis für innovative und nutzerfreundliche Angebote zu schaffen.[6]

  5. Digitalisierung als Priorität der Förderung und Tätigkeit der Stiftung (2020). Beschluss Nr. 601 vom 08.12.2020 ist eine zentrale strategische Grundlage. Darin bestimmt der Stiftungsrat die „Fortführung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung der Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien und zum Ausbau sorbischer Sprachressourcen“ ausdrücklich als Priorität der künftigen Förderung und Tätigkeit der Stiftung. Zugleich soll der Direktor die Umsetzung dieser Prioritäten mit den geförderten Institutionen und Projektträgern vereinbaren.[7]

  6. Digitalisierungskonzept, Open Data und sprachtechnologische Fachkompetenz (2021). Mit Beschluss Nr. 609 vom 20.05.2021 nahm der Stiftungsrat das Sorbische Digitalisierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragte seine Veröffentlichung, öffentliche Diskussion und die Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstruktur. Beschluss Nr. 612 beauftragte eine Open-Data-Richtlinie mit dem Ziel, die freie Nutzung sorbischer Sprachressourcen für sprachunterstützende Projekte zu ermöglichen. Mit Beschluss Nr. 613 stimmte der Stiftungsrat einer zusätzlichen Stelle für Computerlinguistik, Sprachtechnologie und Webprogrammierung am Sorbischen Institut zu.[8]

  7. Digitalisierungsbeauftragter (2019/2021). Die vierte Fortschreibung des Konzeptes „Präsenz der sorbischen Sprachen in den Neuen Medien“ sah einen Digitalisierungsbeauftragten und einen Arbeitskreis Digitales als organisatorische Maßnahme vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehörten insbesondere die Begleitung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes sowie die Koordination des Arbeitskreises. Seit dem 01.07.2021 wird die Funktion eines Digitalisierungsbeauftragten bei der Stiftung durch Daniel Sobe wahrgenommen – genannt wurden unter anderem die Umsetzung erster Maßnahmen des Digitalisierungskonzeptes, die Koordinierung der Digitalisierungsaktivitäten sorbischer Institutionen und die strategische Weiterentwicklung.[9]

  8. Abstimmung von Zuständigkeiten und tragfähige Strukturen (2022/2023). Beschluss Nr. 641 vom 24.05.2022 beauftragte die Abstimmung der inhaltlichen und strukturellen Zuständigkeiten der von der Stiftung geförderten Einrichtungen und Vorhaben im Bereich der Digitalisierung. Mit Beschluss Nr. 666 vom 26.01.2023 wurde die Entwicklung einer langfristig tragfähigen Struktur beauftragt, die die Einbindung wesentlicher Akteure und die Koordinierung der sorbischen Aktivitäten gewährleisten soll.[10][11]

  9. Sprachtechnologische Nutzungsszenarien und nutzungsoffene Sprachdaten (2026). Mit Beschluss Nr. 761 vom 19.05.2026 wurde der Stiftungsdirektor beauftragt, relevante Nutzungsszenarien für sprachtechnologische Anwendungen mit Ober- und/oder Niedersorbisch zusammenzustellen und die quantitativen, qualitativen, inhaltlichen und nutzungsrechtlichen Bedarfe zusätzlicher Sprachdaten untersuchen zu lassen. Zusätzlich soll mit den geförderten Einrichtungen die „kontinuierliche Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten“ im Rahmen der Zielvereinbarungen ab 2027 vereinbart werden.[12]

  10. Zusammenarbeit und konkrete Beiträge der geförderten Einrichtungen. Die in diesem Abschnitt genannten möglichen Beiträge der Einrichtungen knüpfen auch an die entsprechenden Fachkapitel des Digitalisierungskonzeptes an, insbesondere zu Open Data und Lizenzen, zur Präsenz in Standards sowie zur Digitalisierung des Kulturerbes. Dort werden unter anderem Nachnutzbarkeit, Metadaten, Rechteinformationen, gemeinsame Standards, klare Zuständigkeiten und nachhaltige Pflege digitaler Ressourcen vertieft.[13][14][15]

  11. Zielvereinbarungen als Instrument der konkreten Umsetzung. Der Stiftungsrat beauftragte bereits 2018 die Einführung von Zielvereinbarungen mit den geförderten Institutionen. Beschluss Nr. 616 von 2021 knüpft daran für sprachpolitische Ziele an. Beschluss Nr. 761 von 2026 sieht ausdrücklich vor, die kontinuierliche Veröffentlichung nutzungsoffener Sprachdaten ab 2027 im Rahmen von Zielvereinbarungen mit den geförderten Einrichtungen zu vereinbaren. Dieser Abschnitt "Strategische Orientierung der Stiftung" beschreibt damit den strategischen Orientierungsrahmen – konkrete Beiträge einzelner Einrichtungen werden in den jeweils dafür vorgesehenen Vereinbarungen und Entscheidungen ausgestaltet.[16][17][18]

Fußnoten