12.2 Digitalisierung des Kulturerbes
Einleitung
Dieser Themenbereich beinhaltet die Unterstützung des Anwenders beim Arbeiten mit elektronischen Geräten in den sorbischen Sprachen. Im Fokus steht die Interaktion von Menschen mit elektronischen Geräten mittels gesprochener Worte. Dies umfasst folgende Bereiche:
- das Vorlesen geschriebener sorbischer Wörter (Sprachausgabe),
- das Erkennen und Darstellen von gesprochenen sorbischen Wörtern durch elektronische Geräte (Spracherkennung)
- und das Verarbeiten gesprochener sorbischer Wörter und Reagieren darauf (z. B. Anweisungen ausführen, Antworten) (Sprachassistenz).
Visionen und Ziel für die sorbische digitale Welt
Vision 2030
Konkrete Visionen 2025
Konkrete Ziele
In den Verwaltungen der sorbischen Institutionen wird ein Programm mit durchgängig sorbischer Sprachunterstützung genutzt.
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Ist-Analyse Digitalisierung des Kulturerbes
Definitionen rund um Kulturerbe
Kultur
- Kultur bezeichnet im weitesten Sinne alle Erscheinungsformen menschlichen Daseins, die auf bestimmten Wertvorstellungen und erlernten Verhaltensweisen beruhen und die sich wiederum in der dauerhaften Erzeugung und Erhaltung von Werten ausdrücken – als Gegenbegriff zu der nicht vom Menschen geschaffenen und nicht veränderten Natur.
Beispiele? Wald vs. Park; Höhle vs. Haus
Kulturerbe
- (Die Gesamtheit der menschlichen Kulturgüter wird als kulturelles Erbe oder Kulturerbe bezeichnet (englisch cultural heritage). Dazu gehören dingliche Objekte und auch die nicht an Objekte gebundenen Güter des immateriellen Kulturerbes.)
- Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Kulturgut
- Kulturgut bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch „etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird“ (Duden). Ein Kulturgut muss nicht an Materie gebunden sein, jedoch ist eine Beständigkeit erforderlich.
- vielfältig verwendet und umfasst sowohl bewegliche als auch unbewegliche sowie immaterielle Güter. Kulturgüter sind in der Regel von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung.
Klassifikation von Kulturgütern
- Materielle Kulturgüter können Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen, aber auch Bodendenkmäler und Gebäude (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser) sein
- Immaterielle Kulturgüter sind zum Beispiel Sprachen, aber auch Lieder und regionale Kulturtraditionen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die schriftlich dokumentiert sind oder auch nur mündlich überliefert werden und dadurch im Bewusstsein von Menschen vorhanden sind.
Nach der Österreichischen Gesellschaft für Kulturgüterschutz werden Kulturgüter im engeren Sinn und Kulturgüter im weiteren Sinn unterschieden. Kulturgüter im engeren Sinn sind bewegliche und unbewegliche Güter, die in ihrer Gesamtheit das kulturelle Erbe eines Volkes symbolisieren. Dazu zählen historische Bauwerke, weltliche und sakrale Gegenstände, Bibliotheken und Archive ebenso wie archäologische Fundstätten, historische Gärten und Industriedenkmale. Kulturgüter im weiteren Sinn umfassen alle Formen traditioneller Kultur, also kollektive Werke, die von einer Gemeinschaft hervorgebracht werden und oftmals auf mündlicher Überlieferung beruhen. Hinzu zählen Sprache, Bräuche, Musik, Tänze, Rituale, Feste, traditionelle Medizin und Wissen um Heilpflanzen sowie alle Arten von Fertigkeiten, die mit den materiellen Aspekten von Kultur in Verbindung stehen wie Werkzeuge und Habitat (Wohnstätte, Siedlung). Zusammengefasst kann man unter dem Begriff „Kulturgut“ also Symbole nationaler, regionaler oder lokaler Identität verstehen, welche neben ihrer materiellen auch eine ideelle Bedeutung für ein Volk oder eine Volksgruppe haben.
materielles Kulturgut / Kulturerbe
immaterielles Kulturgut / Kulturerbe
- einschließlich der mündlichen Überlieferungen. Dazu gehören auch überlieferte Bräuche, darstellende Künste, gesellschaftliche Rituale und Feste sowie das Wissen der Menschen.
- Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO wird von menschlichem Wissen und Können getragen und von einer Generation an die nächste weitergegeben. Es prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaften. Bekannte Kulturgüter stammen zwar häufig aus der Hochkultur; sie können aber auch zur Volkskultur, der Alltagskultur oder Industriekultur gehören.
Als immaterielles Kulturerbe (IKE; englisch intangible cultural heritage, ICH) bzw. immaterielles kulturelles Erbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden. Sie sind im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen (z. B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht materiell und damit nicht anfassbar (engl. intangible).
Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“[1] Zur weiteren Identifizierung werden fünf Bereiche benannt:[2]
a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes b) darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater c) gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste d) Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum e) das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken
digitales Kulturerbe
- ,,,
Kulturgut-Träger und / oder Kulturträger / oder Kulturgut-Bewahrer / Kulturgut-Erzeuger
- https://www.dwds.de/wb/Kulturtr%C3%A4ger
- Kulturgut bewahrende Einrichtungen
- 10.
„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert,
- 11.
„Kulturgut bewahrende Einrichtung“ jede Einrichtung im Bundesgebiet, deren Hauptzweck die Bewahrung und Erhaltung von Kulturgut und die Sicherung des Zugangs der Öffentlichkeit zu diesem Kulturgut ist, insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive,
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